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Rückrufcode 23LZ: Audi wird vom Abgasskandal eingeholt
Der Abgasskandal holt Audi erneut ein: Das Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) hat aktuell den Rückruf von weltweit über 700.000 Fahrzeuge angeordnet, davon rund 110.000 in Deutschland. Diese Maßnahme betrifft die Modelle Audi A4, A5, A6 und Q5 der Baujahre 2009 bis 2017. Grund ist die unzulässige Reduzierung der Abgasrückführung (AGR) in Abhängigkeit der Umgebungstemperatur – das sogenannte Thermofenster. Betroffene PKW-Besitzer können Schadensersatzansprüche geltend machen.
KBA überwacht Rückruf: Audi-Besitzer sollten reagieren
Laut dem KBA reduzieren die betroffenen Fahrzeuge die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unterhalb von 15 bzw. oberhalb von 33 Grad und stoßen dann unerlaubt viele Schadstoffe aus. Dies entspricht nicht der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und widerspricht zudem Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2022.
Konkret hatten Europas oberste Zivilrichter damals entschieden, dass “Thermofenster” nur in absoluten Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen dürfen und nur, wenn ansonsten unmittelbare Schäden oder Gefahrensituationen entstehen könnten. Fahrzeuge, die bereits bei Temperaturen unterhalb von 15 Grad ihre Abgasreinigung reduzieren, emittieren jedoch in Ländern wie Deutschland oder Österreich fast ganzjährig zu viele Schadstoffe. Da kann definitiv nicht die Rede von einer Ausnahme sein.
Audi-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Audi-Besitzer erhalten in den kommenden Wochen Post vom Hersteller und werden wohl aufgefordert, ihre Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstatt zu bringen. Das KBA überwacht den Rückrufprozess, um die Durchführung sicherzustellen. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt, müssen betroffene PKW-Besitzer das Software-Update installieren lassen, damit ihre Abgasreinigung dadurch normalisiert wird. Ansonsten droht im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des jeweiligen Fahrzeugs.
Audi-Besitzer haben allerdings die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals geltend machen. Die Richter am EuGH haben bereits eindeutig klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster zu Schadensersatzansprüchen führen können.
Da durch diese unzulässige Abschalteinrichtung der Schadstoffausstoß der betroffenen Fahrzeuge manipuliert wurde und Folgeschäden sowie Wertverluste entstehen können, hätten viele Käufer ihre Fahrzeuge nicht oder nicht zu den gleichen Konditionen erworben, wenn diese Manipulation zum Kaufzeitpunkt bekannt gewesen wäre. Deshalb können betroffene Fahrzeughalter etwa 10 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückfordern oder alternativ sogar ihren vollständigen Fahrzeugkauf rückabwickeln.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben Audi-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ob deshalb Schadensersatzansprüche bestehen.
Audi-Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.