18.
Nov 2021

Schadensersatzansprüche wegen Audi-Manipulationen lassen sich nicht mehr lang durchsetzen

2017 entdeckte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), dass sich auch in von Audi entwickelten Motoren illegale Abschalteinrichtungen befinden. Diese Software-Lösungen sorgten dafür, dass Autos während Abgastests saubere Abgaswerte vorgaben, obwohl die PKW im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstießen. Betroffene Fahrzeughalter haben wegen des Skandals Anspruch auf Schadensersatz. Doch diese Rechtsansprüche drohen zeitnah zu verjähren.

Die Verjährungsfrist im Audi-Abgasskandal

Für zivilrechtliche Ansprüche gilt nämlich in der Regel eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der betroffenen Person. Da die meisten Halter von Fahrzeugen mit manipulierten Audi-Motoren im Jahr 2018 in Form eines Rückrufbescheids über den Abgasskandal informiert wurden, können diese ihre Rechte womöglich nur noch bis inklusive dem 31. Dezember 2021 vollständig durchsetzen.

Knapp zwei Wochen vorher – am 16. Dezemnber 2021 – befassen sich die Richter am obersten deutschen Gerichtshof – dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe – erstmals mit dem Audi-Abgasskandal. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter noch am selben Tag ein Grundsatzurteil in der Sache verkünden werden, doch zumindest werden sie ihre Rechtseinschätzung preisgeben und Verbraucher dadurch ein Stück Sicherheit verschaffen.

Schadensersatzansprüche im Audi-Abgasskandal bestehen

Nahezu sämtliche Rechtsexperten gehen ohnehin davon aus, dass die BGH-Richter betroffenen PKW-Haltern Schadensersatz zusprechen werden. Aktuell positionieren sich nämlich bereits fast alle deutschen Gerichte verbraucherfreundlich im Zusammenhang mit dem Audi-Abgasskandal. Zudem hat die Kanzlei Goldenstein schon im Mai 2020 ein Abgasskandal-Grundsatzurteil erwirkt, das auch den Haltern von Fahrzeugen mit manipulierten Audi-Motoren hilft.

Damals entschieden die BGH-Richter, dass die Besitzer von illegal manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Urteil aus dem Mai 2020 bezog sich zwar auf den VW-Abgasskandal, doch es lässt sich grundsätzlich auf sämtliche manipulierten Fahrzeuge übertragen.

Auch VW- und Porsche-Autos enthalten manipulierte Audi-Motoren

Insgesamt wurden die manipulierten Audi-Motoren in weit mehr als zehn Modellreihen des gesamten VW-Konzerns verbaut. Dazu zählen unter anderem die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5. Doch auch die Porsche-Modelle Cayenne, Macan und Panamera sowie die VW-Autos Amarok, Phaeton und Touareg enthalten die manipulierten Motoren von Audi.

Durch den Abgasskandal haben die manipulierten Autos unter anderem enorm an Wert verloren. Außerdem ist unklar, welche negativen Folgen durchgeführte Software-Updates für die Langlebigkeit der Fahrzeuge haben. Fest steht: Die betroffenen Halter hätten ihre Fahrzeuge sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits vom Abgasskandal gewusst hätten. Unter anderem deshalb haben sie Anspruch auf Schadensersatz.

Diese Rechte haben betroffene Fahrzeughalter

Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, ihr Auto an Audi zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Wichtig ist jedoch, dass die Besitzer von Fahrzeugen mit manipulierten Audi-Motoren ihre Rechtsansprüche noch in diesem Jahr geltend machen, um eine Verjährung ihrer Ansprüche zu vermeiden.

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