26.
Sep. 2024

Stiftung Warentest stellt Unregelmäßigkeiten bei UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds fest

In einem ausführlichen Beitrag hat sich Stiftung Warentest aktuell mit dem starken Kursabsturz des offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI befasst. In dem Artikel stellten Deutschlands bekannteste Verbraucherschützer eklatante Unregelmäßigkeiten fest und erhoben schwere Vorwürfe gegen den Fondsverwalter Union Investment.

Dieses Fehlverhalten wirft Stiftung Warentest den Fondsverwaltern vor

Konkret ziehen die Analysten von Stiftung Warentest das Fazit, dass das Verfahren zur Bewertung der in dem Fonds gehaltenen Immobilien viel zu spät den tatsächlichen Marktbedingungen entsprochen hat. Dafür spricht vor allem die Tatsache, dass die in dem Fonds gehaltenen Immobilien noch bis Ende 2023 bei den quartalsweise stattfindenden Bewertungen aufgewertet wurden, obwohl der Immobilienmarkt seit 2022 eigentlich nur einen Abwärtstrend kannte.

Darüber hinaus, bemängeln die Verbraucherschützer, dass die Volks- und Raiffeisenbanken, die vordergründig für den Vertrieb des Fonds zuständig waren, jahrelang zu hohe Preise von ihren Kunden verlangt haben. Schließlich wären die Fondsanteile an der Börse schon seit Jahren deutlich unter dem jeweiligen Anteilspreis von Union Investment gehandelt worden. Das lag vor allem daran, dass Anleger kurzfristig aus dem Fonds aussteigen wollten und dafür über die Börse Verluste in Kauf nahmen. Ansonsten ist ein Ausstieg nämlich nur innerhalb einer zwölfmonatigen Kündigungsfrist möglich.

Stiftung Warentest beklagte zudem, dass der Fonds eigentlich gar nicht an sicherheitsorientierte Anleger hätte vermarktet werden dürfen. Das hätte eigentlich auf der Hand liegen müssen, da der Immobilienmarkt erfahrungsgemäß hohe Höhen, aber auch tiefe Tiefen kennt. Wer bereits bei kleinsten Verlusten nervös wird, sollte daher lieber auf andere Anlageprodukte setzen. Dennoch vermarkteten Union Investment sowie die Volks- und Raiffeisenbanken den Fonds mit einem ähnlich niedrigen Risikoprofil wie eine deutsche Staatsanleihe.

 

Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Aufgrund dieser vielen “Unregelmäßigkeiten”, wie Stiftung Warentest sie nennt, haben betroffene Anleger die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber Union Investment sowie den Volks- und Raiffeisenbanken geltend zu machen. Schließlich hätten die meisten Anleger wohl nicht oder zumindest nicht zu demselben Preis in den Fonds investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über all die von der Stiftung Warentest recherchierten Probleme informiert worden wären. Dies betrifft insbesondere das eigentlich deutlich höhere Anlagerisiko.

Aus diesem Grund besteht für viele Anleger die Option, das eigene Investment auf juristischem Wege komplett rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Zinsen zurückzufordern. Alternativ ist es auch möglich, lediglich die Summe zurückzufordern, die sie aufgrund ihres Investments verloren haben.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.

 

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: