16.
Jul 2024

Tausende Euro zusätzlich für Prämiensparer

Wer einen Prämiensparvertrag besitzt, hat vermutlich deutlich niedrigere Zinszahlungen erhalten, als betroffenen Sparern eigentlich zugestanden hätte. In der vergangenen Woche haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) nämlich entschieden, dass viele Sparkassen und Raiffeisenbanken die Prämienzinsen auf Basis von unzulässigen Klauseln gesenkt haben. Betroffene Verbraucher sollten ihre Zins-Nachzahlung nun unbedingt einfordern.

Sparer können teilweise mehr als 12.000 Euro nachträglich erhalten

Prämiensparverträge waren vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren sehr beliebt. Das Versprechen: Zusätzlich zu einer regulären Verzinsung sollten Sparer einen Bonuszins erhalten, der mit der Zeit immer weiter anstieg. Dadurch sollte das langfristige Sparen von den verantwortlichen Kreditinstituten honoriert werden.

Nachdem die Europäische Zentralbank den Leitzins zu Beginn der 2000er-Jahre immer weiter senkte, bis dieser ab 2008 für mehr als zwölf Jahre auf 0 Prozent fiel, fielen allerdings auch die Prämienzinsen entgegen den vorherigen Versprechungen. Die verantwortlichen Kreditinstitute machten nämlich von Zinsanpassungsklausel Gebrauch, die in den Prämiensparverträgen verankert waren. Somit wurde der Prämienzins für viele Verbraucher zum Nullzins, denn es wurden teilweise nur noch Zinsen in Höhe von 0,001 Prozent ausgezahlt. Das war allerdings nicht rechtens.

Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) entschieden aktuell, dass entsprechende Zinsanpassungsklauseln nicht rechtens sind, sofern die Banken die Zinsen einseitig und anpassen können. Stattdessen müssen sich die Prämienzinsen an den Umlaufsrenditen börsennotierter Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit in Höhe von acht bis 15 Jahren orientieren. Daraus folgt, dass betroffene Sparer nun teilweise Anspruch auf einen Zins-Nachschlag in Höhe von mehr als 12.000 Euro haben.

 

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Verbraucher kostenfrei

Da die verantwortlichen Banken nicht von sich aus auf die betroffenen Kunden zugehen und den Zinsnachschlag auszahlen, bietet Goldenstein Rechtsanwälte Sparkassen- und Raiffeisenbanken-Kunden eine kostenfreie Erstberatung an und stellt zudem einen ebenfalls kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, um das verantwortliche Kreditinstitut zu einer Neuberechnung der Zinsen aufzufordern. Im Anschluss prüfen die Experten der Kanzlei diese Neuberechnung auf Wunsch gern und setzen bestehende Rechtsansprüche gegenüber der verantwortlichen Bank durch.

Mit dem kostenlosen Kontaktformular können Verbraucher mit Prämiensparverträgen kostenfrei Kontakt zu der Kanzlei aufnehmen und Informationen zu ihrem individuellen Sparvertrag übermitteln. Anschließend prüfen die Experten der Kanzlei den jeweiligen Vertrag und bieten eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an.

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