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Ukraine-Schutzstatus bis 2027 verlängert: Was Geflüchtete jetzt wissen müssen
Die EU hat den vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 verlängert. In Deutschland erfolgt die Umsetzung automatisch – ohne Antrag. Goldenstein Rechtsanwälte erklärt, was das für ukrainische Geflüchtete bedeutet, welche Rechte bestehen bleiben und worauf jetzt zu achten ist.

EU-Verlängerung: Schutz bis 2027 garantiert
Seit Beginn des Krieges im Februar 2022 gewährt die EU vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine. Die aktuelle Verlängerung bis 2027 gibt Betroffenen Rechtssicherheit, ohne dass ein Asylantrag notwendig ist. Sie bleibt an die bisherigen Bedingungen geknüpft.
Aufenthaltstitel in Deutschland gelten automatisch weiter
Wer in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besitzt, erhält automatisch eine Verlängerung bis zum 4. März 2027. Ein Antrag bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Die Rechte bleiben bestehen, auch wenn das Ablaufdatum auf dem Dokument abgelaufen erscheint.
Rechte für Ukraine-Geflüchtete
- Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Zugang zu Arbeit, Bildung und Sozialleistungen
- Medizinische Versorgung und Wohnraum
- Keine Pflicht zur Asylantragstellung
Wann ist Handeln trotzdem sinnvoll?
Obwohl keine Antragspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, eine Bescheinigung über die Verlängerung bei der Ausländerbehörde anzufordern – z. B. für Arbeitgeber, Vermieter oder Banken. Diese bestätigt die automatische Gültigkeit bis 2027.
Beratung durch Goldenstein Rechtsanwälte
Wir beraten ukrainische Geflüchtete zu allen Fragen rund um Aufenthalt, Wohnsitzauflagen, Familiennachzug oder Statuswechsel. Auch bei Unsicherheit zur Verlängerung der Dokumente oder geplanten Ausreisen bieten wir Unterstützung.
Fazit
Der Ukraine-Schutzstatus gilt bis 2027 automatisch weiter. Rechte und Leistungen bleiben erhalten. Goldenstein Rechtsanwälte steht Geflüchteten beratend zur Seite, damit der Aufenthalt in Deutschland sicher bleibt.