15.
Mai 2025

UniImmo: Anlegerin erhält volle Investition zurück – Gericht rügt Falschberatung bei Immobilienfonds

Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Landgericht Stuttgart hat einer Anlegerin aus Baden-Württemberg Recht gegeben und ihr die komplette Rückzahlung ihrer Investition in den Immobilienfonds „UniImmo Wohnen ZBI“ zugesprochen. Grund: Eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Volksbank Böblingen.

Gericht sieht eindeutige Falschberatung

Die Klägerin hatte 5.000 Euro in den als „risikoarm“ beschriebenen Fonds investiert – eine Empfehlung ihrer Bank. Doch die Sonderbewertung im Juni 2024 führte zu einem massiven Wertverlust über Nacht. Für die Anlegerin bedeutete das einen schmerzhaften finanziellen Verlust.

Das Gericht stellte nun klar, dass die Bank ihre Kundin unzureichend beraten hat. Insbesondere habe sie ihr ein Produkt empfohlen, das außerhalb der gewählten Risikoklasse lag – ein klarer Verstoß gegen die Beratungspflicht. Die Richter betonten, dass die Kundin keinerlei Erfahrung mit Fonds hatte und auf die Einschätzung der Bank vertraute.

Entscheidung mit möglicher Signalwirkung

Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte die Klägerin vertritt, sieht im Urteil einen wegweisenden Erfolg für viele weitere geschädigte Anleger:

„Das ist ein starkes Zeichen für alle, die ähnlich falsch beraten wurden. Der Weg ist nun frei für tausende weitere Klagen“, so Goldenstein.

Tatsächlich könnte dieses Urteil eine Klagewelle auslösen. Schon im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Risikobewertung des Fonds zu niedrig angesetzt war.

Verbraucherschutz gestärkt

Die Kanzlei Goldenstein ist bekannt für ihren Einsatz im Verbraucherschutz – insbesondere im Abgasskandal und anderen Massenverfahren. Mit über 65.000 Mandanten zählt sie zu den größten Verbraucherkanzleien Europas. Das aktuelle Urteil gegen die Volksbank reiht sich ein in eine Reihe erfolgreicher Entscheidungen im Sinne der Anleger.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: