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UniImmo: Wohnen ZBI – Gute Aussichten auf Schadensersatz für Anleger
Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI hat im Juni 2024 einen dramatischen Wertverlust von fast 17 Prozent erlitten. Diese massive Abwertung hat bei vielen Anlegern das Gefühl der Täuschung ausgelöst, da der Fonds bis zuletzt als risikoarmes Investment beworben wurde, mit maximal erwartbaren Schwankungen von nur zwei Prozent. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) aktuell eine Unterlassungsklage eingereicht, um den Fondsverwalter zur Verantwortung zu ziehen. Auch viele betroffene Anleger haben gute Aussichten, ihre investierte Summe auf juristischem Wege zurückzubekommen.
Anleger verloren fast eine Milliarde Euro über Nacht
Die VZBW wirft dem Fondsmanager ZBI vor, den Fonds mit einem unangemessen niedrigen Risikoprofil beworben zu haben, was viele Anleger in eine falsche Sicherheit wog. Sollte das Verfahren zugunsten der Verbraucherzentrale entschieden werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Fondsbranche haben. Fast alle offenen Immobilienfonds müssten dann als hochriskante Anlagen klassifiziert werden.
Weitrechende Konsequenzen werden aber voraussichtlich auch Anlegerklagen haben. Weil betroffene Investoren wohl nicht in den Fonds investiert hätten, wenn sie zum Investitionszeitpunkt über das tatsächliche Risiko ihrer Geldanlage informiert gewesen wären, können diese Schadenersatzansprüche geltend machen. Erste Klagen dieser Art wurden sogar schon eingereicht.
Konkret haben Anleger die Möglichkeit, ihre vollständig investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. In Bezug auf die Erfolgsaussichten solcher Klagen sendet das Verfahren der Verbraucherzentrale aktuell ein positives Signal, denn Deutschlands oberste Verbraucherschützer sind für ihre hohe Erfolgsquote bekannt sowie dafür, sehr bedacht über mögliche Klagen zu entscheiden. Gleichzeitig gilt: Wenn die Klage der Verbraucherzentrale Erfolg hat, gilt dies wohl auch für Klagen von Anlegern.
Kostenlose Rechtsberatung und -durchsetzung möglich
Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte bietet betroffenen Investoren eine kostenlose Beratung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Über ein sicheres Online-Formular können Investoren Informationen zu ihrem Investment übermitteln, welche dann von den Experten der Kanzlei überprüft werden. Dieser Service ist unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann ohne Kostenrisiko erfolgen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Verfahrenskosten. Für Anleger ohne entsprechende Versicherung gibt es zudem die Möglichkeit, die Klage selbst zu finanzieren.