16.
Okt 2024

UniImmo Wohnen ZBI: Sind Sammelklagen möglich?

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde primär an sicherheitsorientierte Anleger vertrieben, doch nach einer Sonderbewertung im Juni erlitt der Fonds einen dramatischen Einbruch von fast 17 Prozent. In der Folge verloren Investoren über Nacht insgesamt fast eine Milliarde Euro. Viele Betroffene prüfen nun, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Doch wie sieht es mit Sammelklagen aus?

Sammelklagen nach deutschem Recht – was ist möglich?

Eine Sammelklage nach US-amerikanischem Vorbild gibt es im deutschen Rechtssystem nicht. Seit etwa einem Jahr besteht jedoch die Möglichkeit der sogenannten EU-Abhilfeklage, mit der Schadensersatzansprüche gebündelt durchgesetzt werden können. Allerdings können nur gemeinnützige Organisationen und Verbände mit entsprechender Befugnis solche Klagen einreichen.

Zwar können auch Schadensersatzklagen von mehreren Anlegern gebündelt werden, doch hierbei müssen die Ansprüche weitgehend identisch sein. Besonders im Bereich der Vermögensanlagen gestaltet sich dies allerdings schwierig, da individuelle Faktoren wie die Risikobereitschaft der Anleger oder die Beratung durch Vermittler eine große Rolle spielen. Daher ist es ratsam, bestehende Ansprüche individuell geltend zu machen.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.

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