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UniImmo: Wohnen ZBI – Anleger erheben Vorwürfe gegen Volksbanken
Im Juni 2024 erlebte der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI einen drastischen Kursrückgang von fast 17 Prozent, nachdem eine Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien durchgeführt wurde. Dieser Verlust führte zu einer Vernichtung von rund 800 Millionen Euro an Kapital, was zahlreiche Privatanleger betraf. Viele dieser Anleger machen nun die Volks- und Raiffeisenbanken, die den Fonds primär vertrieben haben, für ihre Verluste verantwortlich.
Falsche Versprechungen an risikoaverse Anleger?
Der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds wurde überwiegend an konservative Anleger verkauft, die nur geringe Verlustrisiken tolerieren. Sowohl Union Investment als Fondsverwalter als auch die Volks- und Raiffeisenbanken stellten den Fonds in Webeprospekten und -broschüren als risikoarme Investition dar. Betroffene berichten, dass sie ursprünglich nach sicheren Anlageformen wie Festgeldkonten oder Sparbüchern gefragt hatten, jedoch stattdessen den Immobilienfonds empfohlen bekamen.
Verbraucherschützer wie Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale kritisieren diese Beratung scharf. Sie argumentieren, dass ein offener Immobilienfonds nie als ähnlich risikoarm wie etwa deutsche Staatsanleihen vermarktet werden durfte. Immobilienmärkte sind bekannt für Schwankungen, und Verluste sollten immer einkalkuliert werden.
Komplexe Kündigungsfristen verschärfen die Lage
Ein weiterer Streitpunkt ist die lange Mindesthaltefrist des Fonds. Anleger müssen ihre Anteile mindestens 24 Monate halten und eine Kündigung 12 Monate im Voraus einreichen. Das bedeutet, dass Anleger, die verkaufen möchten, bis zu einem Jahr warten müssen, bevor sie ihr Geld zurückerhalten.
Zudem bemessen sich die Rückzahlungen nicht am Wert des Fonds zum Kündigungszeitpunkt, sondern an dem zum tatsächlichen Verkaufszeitpunkt. Dies kann angesichts der Marktentwicklungen erhebliche Verluste nach sich ziehen.
Bankberater unter Verdacht: Ignorierte Warnungen?
Einige Anleger berichten, dass sie bereits Monate vor dem Kurssturz eine Kündigung beantragt hatten, jedoch von ihren Bankberatern vertröstet wurden. Dies erweckt den Eindruck, dass die Volks- und Raiffeisenbanken nicht im Sinne ihrer Kunden agierten, sondern im Interesse von Union Investment, die zur selben Finanzgruppe gehören wie die Volks- und Raiffeisenbanken.
Seit 2022 stand Union Investment unter zunehmendem Druck, da immer mehr Anleger ihr Geld abzogen und der Fonds nur wenig neues Kapital anzog. Dies führte auch zu der Sonderbewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienportfolios. Denn Union Investment sah sich aufgrund der vielen Kündigungen gezwungen, Immobilien zu verkaufen, um Rückzahlungen an Anleger zu ermöglichen. Aufgrund von unrealistischen Bewertungsansätzen bei den Objekten war eine Neubewertung unvermeidlich, da Immobilien in offenen Fonds maximal fünf Prozent unter dem letzten Marktwert verkauft werden dürfen.
Schadensersatzansprüche der Anleger
Viele Anleger erwägen nun rechtliche Schritte gegen Union Investment sowie die Volks- und Raiffeisenbanken. Verbraucherschützer argumentieren, dass die meisten Anleger nicht oder nur zu anderen Konditionen in den Fonds investiert hätten, wenn sie über die tatsächlichen Risiken und Probleme informiert worden wären. Besonders das erhöhte Anlagerisiko sei verschwiegen worden.
Anleger haben deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können entweder darauf abzielen, das gesamte Investment rückabzuwickeln und die investierte Summe inklusive Zinsen zurückzuerhalten, oder die Verluste aus der Wertminderung des Fonds ersetzt zu bekommen.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.