05.
Aug 2024

Union Investment will, dass UniImmo-Anleger ihre Kündigungen zurücknehmen

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI steckt in einer Krise, seit eine Neubewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienbestands im Juni zu einer Abwertung des Fondswerts in Höhe von fast 20 Prozent geführt hat. Nun scheint es, als hätte es die für das Anlageprodukt verantwortliche Union Investment mit zahlreichen Kündigungen des Fonds zu tun. Union Investment ergreift nämlich ungewöhnliche Maßnahmen, damit betroffene Anleger ihre Kündigungen wieder rückgängig machen.

Union Investment droht große Finanzlücke

Konkret hat Union Investment den Anlegern des UniImmo Wohnen: ZBI-Fonds angeboten, ihre Kündigung noch bis Ende September zurücknehmen zu können. Diese verlängerte Rücknahmefrist für die Kündigungen bietet Union Investment für kein anderes Fondsprodukt an. Das spricht dafür, dass der Vermögensverwalter möglicherweise sogar Liquiditätsengpässe aufgrund der zahlreichen Kündigungen befürchtet.

Kurzfristig mangelt es dem Fonds zwar nicht an Kapital, weil Anleger ihre Anteile mindestens 24 Monate lang halten und erst danach mit einer Kündigungsfrist in Höhe von 12 Monaten verkaufen dürfen. Doch weil offensichtlich Investoren gleichzeitig aufgrund der hohen Wertverluste gekündigt haben, dürfte Union Investment in den kommenden zwölf Monaten viele Immobilien verkaufen müssen, um diese Anleger auszuzahlen. Der Fonds dürfte aktuell nämlich so unattraktiv sein, dass neue Anleger das abgezogene Kapital keinesfalls ausgleichen können.

 

Nach Kündigungen folgen wohl Anlegerklagen

Experten kritisieren, dass im UniImmo-Fonds gehaltenen Immobilien minderwertig seien. So würden sich die Wohnimmobilien des Fonds vor allem dadurch auszeichnen, dass sie alt seien und eine vergleichsweise hohe Leerstandsquote hätten. Der Investitionsbedarf ist demnach hoch, was angesichts der hohen Zinsen und Baukosten sowie der allgemeinen Krise im Immobiliensektor problematisch sein dürfte.

Insofern verwundert es auch, wieso der Fonds bis zuletzt noch als geringfügig riskantes Anlageprodukt vermarktet wurde. Betroffene Anleger könnten hier in die Irre geführt worden sein. Deshalb dürfte Union Investment zeitnah nicht nur mit zahlreichen Kündigungen konfrontiert sein, sondern auch mit Anlegerklagen. Diese könnten Union Investment noch teuer zu stehen kommen. Selbst eine Liquidierung des Fonds kann nicht ausgeschlossen werden.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Konkret besteht für betroffene Anleger die Möglichkeit, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Investoren sicher nicht in den Fonds investiert, wenn das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: