19.
Aug 2024

Union Investment gibt schlechte Investment-Strategie indirekt zu

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment hat nach einer Sonderbewertung des im Fonds gehaltenen Immobilienbestands im Juni fast 17 Prozent an Wert verloren. Auf Rückfrage des Branchenmediums Fondsprofessional gab ein Sprecher von Union Investment nun indirekt zu, dass mit dem Fonds eine schlechte Investment-Strategie verfolgt wurde. Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wurden Schrottimmobilien mit Fondsgeldern gekauft?

In verschiedenen Medienberichten wurde bereits kurz nach dem Kursfall des Fonds infrage gestellt, dass die verantwortlichen Fondsverwalter ihre Hausaufgaben beim Kauf der im Fonds gehaltenen Wohnimmobilien gemacht haben. Vielmehr schien es, als wären in Niedrigzinszeiten einfach möglichst viele Immobilien ohne große Überprüfung gekauft worden, um die liquiden Mittel des Fonds irgendwie auszugeben.

So zeichnen sich viele der im Fonds gehaltenen Immobilien dadurch aus, dass sie relativ alt und renovierungsbedürftig sind. Außerdem haben die Wohnimmobilien des UniImmo-Fonds eine vergleichsweise hohe Leerstandsquote in Höhe von etwa 7 Prozent. Dadurch sind die Gebäude aufgrund der gestiegenen Zinsen und Baukosten zu einem echten Risiko für Union Investment geworden.

Dies hat offensichtlich auch der Fondsverwalter auch eingesehen. Gegenüber Fondsprofessionell gab ein Sprecher von Union Investment aktuell nämlich bekannt, eine strategische Neuausrichtung des Fonds anzugehen und sich in den kommenden Jahren auf jüngere und größere Mietobjekte an nachgefragten Standorten zu konzentrieren. Diese Aussagen legen nahe, dass Union Investment schon länger davon wusste, dass die im Fonds gehaltenen Immobilien eigentlich deutlich weniger wert waren, als es gegenüber Fondsanlegern kommuniziert wurde.

 

Betroffene Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen

Dass Union Investment die eigene Anlagestrategie für den Fonds nun verändert, ist nur logisch. Vor diesem Hintergrund erscheint es allerdings mehr als fragwürdig, dass der UniImmo:Wohnen-Fonds bis zuletzt noch als geringfügig riskante Anlage vermarktet wurde. Nicht zuletzt deshalb haben Anleger die Möglichkeit, aufgrund der aktuellen Kursverluste des Fonds Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Betroffene Investoren hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in den UniImmo Wohnen: ZBI-Fonds investiert, wenn das tatsächliche Investitionsrisiko zum jeweiligen Anlagezeitpunkt bekannt gewesen wäre. Deshalb können diese entweder ihre komplette Investitionssumme inkl. bereits bezahlten Fondsgebühren oder die entstandene Verlustsumme vollständig zurückfordern.

 

Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich

Wer Rechtsansprüche wegen der Wertverluste des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds geltend machen möchte, hat einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger möglicherweise auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrem jeweiligen Bankberater durchsetzen.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.

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