15.
Apr 2020

Verjährung im Abgasskandal: Mit diesen Tricks können Betroffene noch eine Entschädigung erhalten

Beim Thema Verjährung im VW-Dieselskandal herrscht in Fachkreisen große Uneinigkeit, da nicht eindeutig klar ist, ab wann die Halter von Dieselfahrzeugen mit dem Motor EA 189 in vollem Umfang von der Manipulation Kenntnis erhielten. Per Definition hängt dies von dem Zeitpunkt des Entstehen des Schadens und dem Zeitpunkt der Kenntnis der Betroffenen ab. Das ist dahingehend wichtig, da ab dem definierten Jahr die Verjährungsfrist von drei Jahren greift. Nach deren Ablauf können Betroffene theoretisch nicht mehr gerichtlich gegen Volkswagen wegen des Dieselskandals vorgehen.

Zeitpunkt der Verjährung nicht offiziell entschieden

So folgen einige Gerichte beispielsweise der nicht gerade verbraucherfreundlichen Auffassung, dass die Verjährung am 01. Januar 2020 eingetreten ist. Betroffene Dieselhalter könnten demnach keine Entschädigung mehr erstreiten. Die Kanzlei Goldenstein & Partner ist hingegen der Auffassung, dass die Frist frühestens Ende 2020 greift, da erst im Jahr 2017 – zwei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals – die ersten verbraucherfreundlichen landes- und oberlandesgerichtlichen Urteile in dieser Sache gefällt wurden.

Dieser Argumentation folgte auch das Landgericht (LG) Trier in einem Urteil aus dem vergangenen Jahr. Damit diese Thematik eindeutig geklärt werden kann, muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu dieser Sache äußern, der bei derart schwierigen Rechtsfragen in der Regel für eine endgültige Entscheidung sorgt. Das könnte bereits am 5. Mai 2020 eintreffen, wenn der BGH sich erstmalig mit einem Dieselskandal-Fall befasst.

Es gibt jedoch auch alternative Rechtswege, um die Rechte von VW-Dieselhaltern selbst bei einer bereits eingetretenen Verjährung durchzusetzen. Claus Goldenstein, Inhaber der Kanzlei Goldenstein & Partner, stellt die erfolgversprechendsten vor. Seine Kanzlei vertritt über 20.800 Mandanten im Dieselskandal und ist für den BGH-Fall am 5. Mai 2020 verantwortlich:

Teilnehmer der Musteferstellungsklage (MFK) können bis Oktober klagen

“Für Teilnehmer der Musterfeststellungsklage ist die im Januar eingetretene Verjährungsfrist nicht gültig. Durch die sogenannte Verjährungshemmung sind sie davon ausgenommen und können bis Mitte Oktober über eine Individualklage gegen VW vorgehen. Das betrifft insgesamt rund 262.000 Dieselfahrer, die sich als berechtigte Teilnehmer im Verlauf der MFK registriert haben. 

Den verhandelten Vergleich, auf den sich VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband im Zuge des Verfahrens einigten, sollten betroffene Verbraucher daher auf keinen Fall annehmen. Im Vergleich erhalten beteiligte Fahrzeughalter im Schnitt nämlich nur rund 3.168 Euro. Über eine Individualklage sind hingegen durchschnittlich 17.510 Euro möglich. 

Zudem können die Halter ihr Fahrzeug zurückgeben. Wie VW am Osterwochenende verkündete, haben sich über 200.000 Teilnehmer für das Angebot entschieden. Diese sollten umgehend von der zweiwöchigen Widerrufsfrist gebrauch machen. Bleiben die Teilnehmer bei ihrer Entscheidung, würde VW über 3 Mrd. Euro sparen, die der Konzern den deutschen Verbrauchern für seine Manipulation schuldig ist.

Dabei sind die Erfolgschancen vor Gericht hervorragend. Da so gut wie jedes deutsches Gericht in der Sache verbraucherfreundlich urteilt, liegt die Erfolgsquote für unsere über 20.000 Mandanten bei fast 100 Prozent. Am 5. Mai äußert sich zudem der Bundesgerichtshof, der künftig für absolute Rechtssicherheit in der Sache sorgen wird. Sämtliche Experten erwarten ein höchst verbraucherfreundliches Urteil. Dieser Rechtsprechung werden die Gerichte in den Individualverfahren folgen. Betroffene Dieselfahrer sollten sich diese Chance nicht entgehen lassen.” 

Illegales Thermofenster verlängert Klagezeitraum

Als Reaktion auf den Abgasskandal führte VW bei den betroffenen PKW-Modellen verpflichtende Software-Updates durch, welche von dem Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden. Diese Updates sollen die manipulierten Fahrzeuge endgültig sauber machen. Doch auch bei den Software-Updates könnte Volkswagen einmal mehr getrickst haben.

Wie ARD-Recherchen zeigen, führen die Updates nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad zu einem geringeren Schadstoffausstoß. Hauptproblem für deutsche Fahrzeughalter ist, dass die Durchschnittstemperatur in Deutschland lediglich für drei Monate oberhalb von 15 Grad liegt und in den restlichen neun Monate Schadstoffe teilweise ungefiltert ausgestoßen werden.

Es handelt sich hierbei aller Voraussicht nach um einen Folgebetrug seitens Volkswagen. Während Gerichte in Österreich das Thermofenster bereits als mangelhaft klassifizierten, wird die Generalanwaltschaft des EuGH am 30. April 2020 eine rechtliche Einschätzung in dieser Sache abgeben, welcher die Richter des EuGH wohl folgen werden. Sollte die Unrechtmäßigkeit des Thermofensters bestätigt werden, haben wir es mit einem Dieselskandal 2.0 zu tun. Dies könnte die Verjährungsfrist um weitere drei Jahre verlängern.”

Bosch AG in Stuttgart bis 2022 verklagen

“Neben Volkswagen ist die Robert Bosch AG maßgeblich am Abgasskandal beteiligt. Das in Stuttgart ansässige Unternehmen hat die Motor- und Dosiersteuergeräte an VW geliefert, mit deren Software der Wolfsburger Konzern die Fahrzeuge manipuliert hat. Wegen seiner Beteiligung wurde der Konzern 2019 mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro bestraft. Vom Dieselskandal betroffene Verbraucher können daher auch gegen Bosch in Stuttgart klagen. Die Verjährungt in der Sache dürfte frühestens Ende 2022 greifen. Wir von Goldenstein & Partner vertreten bereits zahlreiche Fahrzeughalter, die im Dieselskandal gegen die Robert Bosch AG vorgehen.”

Kreditwiderruf öffnet Tür für Rückgaben zum Kaufpreis

“Eine weitere Möglichkeit ist der Kreditwiderruf. Wer seinen Diesel beim Kauf über einen Kredit finanziert hat, kann sein Fahrzeug mit großer Wahrscheinlichkeit zum vollen Kaufpreis zurückgeben. Ermöglicht wird das durch Vertragsfehler, die über Jahre hinweg auch in Kreditverträgen implementiert und kürzlich vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft wurden. Konkret handelt es sich um eine sogenannte Kaskadenverweisung in der Widerrufsbelehrung, die für Verbraucher ohne das nötige Fachwissen nicht verständlich ist. Dem EuGH zufolge können Betroffene ihre Verträge daher widerrufen und ihr Fahrzeug der Bank zurückgeben.

Für Halter von Dieselskandal-Fahrzeugen, die ihr Auto über einen Kredit finanziert haben, ist das ein echter Glücksgriff, da sie für ihren Diesel keine Nutzungsentschädigung zahlen müssen und den vollen Kaufpreis erstattet bekommen. Das liegt daran, dass bei einem widerrufenen Vertrag in Deutschland grundsätzlich der Zustand vor der Vertragsschließung wiederherzustellen ist. Das Auto wurde demnach also weder gekauft noch genutzt. Da grundsätzlich jeder Kreditvertrag individuell geprüft werden muss, sollten betroffene Fahrzeughalter sich rechtliche Beratung in dieser Sache einholen. Bei Goldenstein & Partner ist die Erstberatung dazu kostenfrei.”

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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