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Urteil: Glücksspieler erhält über 100.000 Euro zurück
Bevor Online-Glücksspiel im Sommer 2021 bundesweit legalisiert wurde, gab es diesbezüglich lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung. Doch auch in Deutschlands nördlichstem Bundesland war deshalb nicht jeder Online-Glücksspielanbieter legal. Das hat das Landgericht (LG) Kiel aktuell einmal mehr verdeutlicht, indem es einem Mandanten von Goldenstein Rechtsanwälte die Erstattung seiner Spielverluste in Höhe von mehr als 114.000 Euro zusprach.
Das sind die Hintergründe des Verfahrens
In dem Verfahren am Landgericht Kiel ging es um die Klage eines Mannes, der zwischen April 2020 und November 2022 insgesamt 197.858,16 Euro auf der Website www.lottoland.com einzahlte und sich lediglich 83.667,30 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 114.190,86 Euro hatte er auf der Website verzockt. Während dieses Zeitraumes verfügte die Betreibergesellschaft der Seite, die European Lotto and Betting Ltd. aus Malta, allerdings über keine bundesweit gültige Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine maltesische Konzession.
Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es in Schleswig-Holstein zwar eine Ausnahmeregelung. Allerdings durften auch dort nur Unternehmen mit einer Lizenz aus Schleswig-Holstein Glücksspiel-Angebote im Netz betreiben. Trotz dieser eindeutigen Regelungen warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Lottoland bzw. die European Lotto and Betting Ltd.
Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von der die European Lotto and Betting Ltd. und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Kiel so und sprach dem Mandanten der Kanzlei Goldenstein nun die vollständige Erstattung seiner Verluste zu.
Deutsche Zivilgerichte entscheiden verbraucherfreundlich – Vorsicht vor Verjährung
Bei dem Urteil handelt es sich um keine Einzelentscheidung. Tausendfach wurden Glücksspielanbieter in Deutschland mittlerweile zur Erstattung von Online-Spielverlusten verurteilt, weil diese hierzulande ohne deutsche Lizenz aktiv waren. Selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich aktuell mit der Thematik. Beobachter erwarten auch von den obersten Zivilrichtern der EU eine verbraucherfreundliche Entscheidung.
Betroffene Spieler sollten ein EuGH-Grundsatzurteil allerdings keinesfalls abwarten, sondern ihre bestehenden Rückforderungsansprüche schnellstmöglich durchsetzen. Das liegt daran, dass diese ansonsten zu verjähren drohen. Online-Verluste können nämlich auf den Tag genau höchstens zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden.
Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.
Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.