01.
Dez 2022

Urteil: Berliner erhält Spielverluste von Videoslots zurück

Das Landgericht (LG) Berlin hat einem Glücksspieler aktuell die Erstattung von Spielverlusten in Höhe von mehr als 8.500 Euro zugesprochen. Das Geld hatte der Mandant von Goldenstein Rechtsanwälte zwischen 2018 und 2021 auf der Glücksspiel-Website Videoslots.com verloren. Da die Betreibergesellschaft dieser Seite nie eine deutsche Glücksspiellizenz besaß, hätte diese auch nie Geld von dem Berliner annehmen dürfen.

Glücksspiel in Deutschland ist nur mit deutscher Lizenz erlaubt

Insgesamt zahlte der Mann innerhalb von 3,5 Jahren fast 35.000 Euro auf der Website für virtuelle Automatenspiele ein und zahlte sich Gewinne in Höhe von rund 26.300 Euro wieder aus. Unterm Strich ergibt sich daraus ein Verlust in Höhe von genau 8.538,82 Euro. Diesen Betrag muss der Website-Betreiber mit Sitz in Malta dem deutschen Spieler nun erstatten und zudem Verzugszinsen zahlen sowie die gesamten Verfahrenskosten tragen.

Zwar besitzt Videoslots in Schweden, Italien, Malta und Dänemark Glücksspielkonzessionen. Doch auch mit Lizenzen aus dem EU-Ausland dürfen Unternehmen in Deutschland kein Online-Glücksspiel anbieten. Auf entsprechende Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen die Berliner Richter in ihrem Urteil.

Bis 2021 war Online-Glücksspiel in fast ganz Deutschland komplett verboten

Tatsächlich war Online-Glücksspiel zwischen 2012 nur in Schleswig-Holstein erlaubt. Das nördlichste Bundesland legalisierte damals Online-Casinos, virtuelle Automatenspiele und Poker-Websites unter bestimmten Voraussetzungen und erteilte insgesamt neun Unternehmen eine Lizenz, um entsprechende Spiele in Schleswig-Holstein anzubieten. Videoslots zählte allerdings nicht zu den Firmen, die sich eine solche Konzession sichern konnten.

Ohnehin hätte das Unternehmen selbst mit einer Schleswiger Lizenz nie in Berlin aktiv sein dürfen. Außerhalb von Schleswig-Holstein wurde Online-Glücksspiel nämlich erst im Sommer 2021 liberalisiert, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Seitdem wurden bundesweit insgesamt 14 Konzessionen an Unternehmen erteilt, die nun legal virtuelle Automatenspiele im Netz anbieten dürfen (Stand: 01. Dezember 2022). Auch zu diesem elitären Kreis kann sich Videoslots allerdings nicht zählen.

Videoslots war und ist in Deutschland illegal

Vor dem Landgericht Berlin argumentierte die Firma mit Sitz in Malta, dass die deutschen Glücksspieleinschränkungen gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen würden. Allerdings hatten der BGH und das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit bereits ausführlich erläutert, dass der Verbraucherschutz in Bezug auf Glücksspiel höher zu gewichten sei als die Freiheit von Unternehmen. Daher sei selbst das deutsche Online-Glücksspielverbot aus der Vergangenheit mit Unionsrecht zu vereinbaren.

Videoslots hat also eindeutig gegen deutsches Recht verstoßen, indem die Firma mit einer deutschsprachigen Website gezielt um deutsche Kunden warb. Aufgrund der Illegalität des Angebots waren die Verträge zwischen den betroffenen Spielern und der maltesischen Firma demnach nie gültig. Daraus resultiert auch der Rückforderungsanspruch des Berliner Klägers, der seine Spielverluste nun vollständig zurückbekommt.

Online-Glücksspiel-Klagen: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Neben Videoslots gibt es zahlreiche weitere ausländische Unternehmen, die in den vergangenen Jahren illegal im deutschen Markt aktiv waren. Grundsätzlich können betroffene Spieler ihre Verluste von all diesen Firmen vollständig zurückfordern. Tatsächliche Aussichten auf Erfolg haben allerdings vor allem Klagen gegen Website-Betreiber mit Sitz in der Europäischen Union. Dort lassen sich erwirkte Urteile nämlich auch vergleichsweise problemlos vollstrecken, was auf fernen Südseeinseln beispielsweise deutlich schwieriger ist.

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit Längerem dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel einzuklagen. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Verluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

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