12.
Jan 2022

Verbraucherklagen sind auch ohne Rechtsschutzversicherung möglich

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss sich nicht vor juristischen Auseinandersetzungen fürchten. Schließlich übernimmt die Versicherung, wenn es Sinn ergibt, sämtliche Kosten für den Versicherten und sorgt so dafür, dass die Gegenseite beispielsweise keinen finanziellen Druck aufbauen kann. Verbraucherklagen sind jedoch auch ohne Versicherung möglich.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ohne Versicherung

Grundsätzlich besteht natürlich immer die Möglichkeit, ein Verfahren selbst zu finanzieren. Da die Streitsummen bei juristischen Verfahren rund um Themen wie dem Abgasskandal jedoch recht hoch sind, können die finanziellen Aufwendung hierfür schnell in die Höhe steigen. Wenn ein Verfahren gewonnen wird, muss die Gegenseite zwar sämtliche Verfahrenskosten übernehmen. Doch bis dahin kann es durchaus eine Weile dauern.

Daher bieten sogenannte Prozesskostenfinanzierer Verbrauchern die Möglichkeit, bestehende Schadensersatzansprüche ohne finanzielles Risiko durchzusetzen. Ihrem Namen entsprechend übernehmen Prozesskostenfinanzierer die vollen Kosten eines Verfahrens und strecken beispielsweise die Ausgaben für Gutachten und Anwälte vor.

Im Fall einer Niederlage vor Gericht übernehmen Prozesskostenfinanzierer sogar sämtliche Verfahrenskosten inklusive der Kosten für die Anwälte der Gegenseite. Die Kläger zahlen selbst dann keinen einzigen Cent. Stattdessen wird lediglich im Erfolgsfall eine geringe Provision fällig, die zuvor vereinbart wurde von der erstrittenen Summe abgezogen wird.

Hohe Erfolgschancen von Abgasskandal-Klagen ermöglichen Prozesskostenfinanzierung

Möglich wird die Prozesskostenfinanzierung dadurch, dass entsprechende Anbieter Rechtsstreitigkeiten identifizieren, bei denen die Erfolgschancen von Verbraucherklagen sehr hoch ausfallen – zum Beispiel Verfahren im Rahmen des Abgasskandals.

Dadurch, dass fast alle Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden können, können die Anbieter die Verluste aus verlorenen Verfahren problemlos mit den Gewinnen aus gewonnenen Verfahren kompensieren. Schließlich erhalten auch die Prozesskostenfinanzierer ihre vorgestreckten Verfahrenskosten im Fall eines juristischen Sieges von der Gegenseite zurück. Deshalb müssen diese Unternehmen auch keine exorbitanten Provisionen von Verbrauchern verlangen.

Ansprüche auf Schadensersatz im Abgasskandal lassen sich kostenfrei prüfen

Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, kann deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Die manipulierten Fahrzeuge haben durch den Skandal unter anderem stark an Wert verloren und wären sicher nicht zu den gleichen Konditionen verkauft worden, wenn der Skandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei Goldenstein können Verbraucher kostenfrei prüfen, ob sie wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben und wie hoch dieser ausfällt. Auch eine persönliche Erstberatung zu diesem Thema ist bei der Kanzlei vollkommen kostenfrei und unverbindlich. Die Kanzlei arbeitet zudem mit mehreren Prozesskostenfinanzierern und Rechtsschutzversicherungen zusammen, um ihren Mandanten eine risikofreie Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen.

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