04.
Okt. 2024

Verbraucherzentrale sieht Klagemöglichkeiten wegen UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds

Im Juni dieses Jahres ist der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI innerhalb eines Tages um fast 17 Prozent gecrasht. Die Verbraucherzentrale hat nun einen Beitrag veröffentlicht, in dem sie Anlegerklagen für möglich hält. Demnach kommen insbesondere Klagen gegen die verantwortlichen Vertriebspartner des Fonds wegen Falschberatung in Frage.

So begründet die Verbraucherzentrale mögliche Klagen

Auf ihrer Website führt die Verbraucherzentrale aus, dass zwar allein wegen der Abwertung des Immobilienfonds wohl keine erfolgsversprechenden Klagen eingereicht werden können. Allerdings ist dies durchaus möglich, wenn das Fonds-Investment von dem jeweiligen Vermögensberater als sichere Anlage verkauft wurde oder während der Beratung seitens des Anlegers kommuniziert wurde, jederzeit über die Anlagesumme verfügen zu müssen.

Damit bezieht sich die Verbraucherzentrale einerseits darauf, dass der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds von dem Fondsverwalter Union Investment sowie dessen Vertriebspartner, den Volks- und Raiffeisenbanken als risikoarmes Investment vertrieben wurde. Dabei kann der Immobilienmarkt durchaus volatil sein.

Andererseits galt für Fondsanteile eine Haltepflicht in Höhe von 24 Monaten sowie eine Kündigungsfrist in Höhe von 12 Monaten. Wer aus dem Fonds aussteigen möchte, kann dies daher frühestens innerhalb eines Jahres tun oder muss bei einem kurzfristigen Verkauf über die Börse Wertverluste in Kauf nehmen. Aktuell werden Fondsanteile an der Börse beispielsweise knapp 30 Prozent unter dem regulären Anteilspreis gehandelt.

 

Verbraucherkanzlei klagt bereits wegen UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds

Die Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte geht bereits juristisch wegen Falschberatung gegen die Volksbank vor, die zu den größten Vertriebspartnern des Fonds zählt. Dabei argumentieren die Anwälte der erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei ähnlich wie die Verbraucherzentrale:

Hätten betroffene Anleger zum Investitionszeitpunkt von dem tatsächlichen Risikoprofil des Fonds gewusst, hätten sie ihr Investment wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen getätigt. Deshalb können diese ihr investiertes Geld sowie bereits bezahlte Fondsgebühren vollständig zurückfordern.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache und hat bereits erste Klagen eingereicht. Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann die eigene Klage aber auch selbst finanzieren.

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