06.
Jul 2020

Verjährung im Dieselskandal? Das ist die Rechtslage in Deutschland

Im Zuge des VW-Dieselskandals beruft sich der Wolfsburger Autobauer bei Klagen auf Verjährung – besonders seit dem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) am 25. Mai 2020. Der Konzern argumentiert, dass die geltende, dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist und die Rechte der Fahrzeughalter demnach verjährt seien. Das ist jedoch nicht korrekt, wie Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Goldenstein, erklärt: 

Darum beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre

“Am 25. Mai diesen Jahres haben wir Haltern von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen mit unserem BGH-Urteil zu Rechtssicherheit verholfen. Seither können sie ihre manipulierten Fahrzeuge an den Autohersteller zurückgeben und erhalten dafür eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. 

Mit dem Urteil hat der BGH die Abgas-Manipulationen als eine sittenwidrige und somit illegale Handlung eingestuft. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. VW argumentiert nun, dass betroffene Verbraucher spätestens 2016 vollständig über den Betrug Bescheid wussten. Damals informierte der Konzern die Halter von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen schriftlich über die Eingriffe. Folglich wären die Rechte von betroffenen Haltern am 1. Januar 2020 verjährt.

Argumentation von VW haltlos

Es ist jedoch äußerst fraglich, ob diese Argumentation von Volkswagen juristisch tragbar ist. Vielmehr könnte vermutet werden, dass VW rechtmäßige Entschädigungszahlungen einsparen will, indem der Konzern Verbraucher von ihrer Rechtsdurchsetzung abhält. 

Tatsächlich ist der Dieselskandal selbst bis heute nicht vollständig aufgeklärt und die Volkswagen AG hat bis zuletzt bestritten, dass sie eine rechtlich unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass ein Verbraucher als technischer und rechtlicher Laie im Jahr 2016 mehr gewusst haben kann, als Volkswagen heute zu wissen vorgibt. Hierzu gehört vor allem die Kenntnis über die konkret verwendete Software sowie deren Wirkweise und rechtliche Einordnung. Davon hängt schließlich die Gebrauchsfähigkeit und das damit einhergehende Stilllegungsrisiko der betroffenen Fahrzeuge ab. Auch der entstandene Vermögensschaden war im Jahr 2016 kaum absehbar. 

Rechtsschutzversicherer decken Klagen weiterhin

Auch zahlreiche Rechtsschutzversicherer gehen davon aus, dass die Verbraucherrechte im VW-Dieselskandal noch nicht verjährt sind. Nachwievor decken sie daher die Kosten für aktuell eingereichte Klagen. Das ist insofern spannend, da einige Versicherer sich im Jahr 2016 teilweise noch weigerten, die Verfahrenskosten für Dieselskandal-Prozesse zu tragen. 

Damals entschieden die deutschen Gerichte nämlich lange nicht so verbraucherfreundlich wie heute. Erst 2019, als die Kanzlei Goldenstein das erste Dieselskandal-Urteil vor einem Oberlandesgericht in Deutschland erwirkte, änderte sich die Sachlage diesbezüglich. Seitdem sprachen nahezu sämtliche Gerichte in Deutschland betroffenen VW-Haltern Entschädigungen zu.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme im Abgasskandal aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Zudem werden den betroffenen Fahrzeughaltern Verzugszinsen in Höhe von aktuell 4,12 Prozent ab dem Zeitpunkt der Klage zugesprochen.

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.ra-goldenstein.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen. 

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