10.
Sep 2024

Verkehrsministerium riskiert Stilllegung von Diesel-Fahrzeugen

Verkehrsminister Volker Wissing hat vor kurzer Zeit davor gewarnt, dass Millionen Diesel-Fahrzeuge nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im November die Straßenzulassung verlieren könnten. Wissing hat jedoch nicht erwähnt, dass er selbst dies verhindern könnte, indem er vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückrufen lässt.

Das sind die Hintergründe des EuGH-Verfahrens

Im November müssen Europas oberste Zivilrichter insgesamt 22 Fragen beantworten, die ihnen vom Duisburger Landgericht (LG) vorgelegt wurden. In dem Verfahren geht es zwar eigentlich um den Mercedes-Abgasskandal. Doch die EuGH-Entscheidung hat auch Auswirkungen auf Fahrzeuge anderer Hersteller.

Vereinfacht ausgedrückt müssen die EuGH-Richter nämlich insbesondere beantworten, ob ältere Diesel-Fahrzeuge, die unter den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, eigentlich unter anderen Bedingungen hätten zugelassen werden müssen. Dies würde dazu führen, dass viel strengere Anforderungen zum Schadstoffausstoß an die betroffenen Fahrzeuge gestellt werden würden.

Lange Zeit wurden PKW-Modelle in der EU nämlich auf Basis des Europäischen Fahrzyklus zugelassen, bei dem der Schadstoffausstoß von PKW-Modellen unter Laborbedingungen geprüft wurde. Erst 2017 wurde ein neues Verfahren eingeführt, das auch unter realen Fahrbedingungen prüft, ob Automobile die Schadstoff-Grenzwerte einhalten.

 

Fahrzeuge dürfen den Schadstoff-Grenzwert nur in Ausnahmefällen überschreiten

Fast alle Fahrzeughersteller haben ihre Diesel-PKW jahrelang so konzipiert, dass diese die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nur während amtlicher Abgastests einhalten. Im normalen Straßenbetrieb stoßen die PKW-Modelle hingegen zu viele Stickoxide aus. Dieses Vorgehen ging unter dem Namen Dieselskandal in die Geschichtsbücher ein.

Bis heute streiten aber verschiedene Autobauer vor Gericht, ob diese Art des Betrugs in einigen Fällen nicht doch zum Schutz des jeweiligen Motors rechtens war. Dass sich die Autobauer mit dieser Argumentation vor Gericht durchsetzen, gilt jedoch als nahezu ausgeschlossen, denn der EuGH hat nur unmittelbar auftretende Schäden für Motor und Mensch als Ausnahme für die Verwendung einer sogenannten Abschalteinrichtung erlaubt. Besagte Abschalteinrichtungen schützen den Motor aber im Normalfall höchstens vor Verschleiß.

 

KBA könnte sofort Rückrufe anordnen

Das dem Verkehrsministerium untergeordneten KBA könnte deshalb sofort eine Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge anordnen, wie es auch millionenfach bereits bei anderen Modellen geschehen ist. In dem Fall müssten die verantwortlichen Hersteller die jeweiligen PKW-Modelle so updaten, dass diese die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Dafür würden sie die Straßenzulassung behalten.

Dies würde den aktuell kriselnden deutschen Automobilherstellern zwar einiges kosten. Doch es wäre nur fair, dass sie die Kosten für ihr Fehlverhalten aus der Vergangenheit tragen müssen und nicht ihre Kunden. Sollte das KBA nicht einschreiten, droht den betroffenen PKW-Modellen nach einem verbraucherfreundlichen EuGH-Urteil, das von Prozessbeobachtern erwartet wird, nämlich tatsächlich die Stilllegung. Dann dürften diese nicht länger auf europäischen Straßen gefahren oder geparkt oder werden. Davon betroffen wären unter anderem Fahrzeuge von VW, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Fiat und Opel betroffen, die unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden.

 

Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können unabhängig von einem bereits erfolgten Rückruf Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals geltend machen. Schließlich hätten diese ihre Fahrzeuge nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben betroffene PKW-Halter zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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