07.
Aug 2024

Verlieren acht Millionen Diesel-Fahrzeuge bald die Zulassung?

Bundesverkehrsminister Volker Wissing warnt aktuell davor, dass über acht Millionen Diesel-Fahrzeuge bald die Straßenzulassung verlieren könnten. Hintergrund dieser Aussagen ist ein im November anstehendes Urteil am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Doch wie wahrscheinlich ist es, dass es tatsächlich zur Stilllegung von Millionen Diesel-Fahrzeugen kommt und welche PKW-Modelle wären davon betroffen?

Realitätsfremdes Zulassungsverfahren für ältere Diesel-PKW?

Konkret müssen sich die EuGH-Richter im November mit der Frage befassen, ob ältere Diesel-Fahrzeuge, die unter den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, eigentlich unter anderen Bedingungen hätten zugelassen werden müssen. Dies würde dazu führen, dass viel strengere Anforderungen zum Schadstoffausstoß an die betroffenen Fahrzeuge gestellt werden würden.

Lange Zeit galt in der EU nämlich der Europäische Fahrzyklus, bei dem der Schadstoffausstoß von PKW-Modellen unter Laborbedingungen geprüft wurde. Erst 2017 wurde ein neues Verfahren eingeführt, das auch unter realen Fahrbedingungen prüft, ob Automobile die Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Die EuGH-Generalanwaltschaft hat sich allerdings bereits dahingehend positioniert, dass Fahrzeuge in der EU auch schon vorher sämtliche Grenzwerte unter Realbedingungen hätten einhalten müssen.

 

EuGH-Richter stimmen Generalanwaltschaft voraussichtlich zu

In der Tat ist es wahrscheinlich, dass die EuGH-Richter der Rechtsauffassung der Generalanwaltschaft folgen werden. Verkehrsminister Wissing befürchtet deshalb, dass in Zukunft unrealistische Bedingungen an die Zulassung von alten Diesel-Fahrzeugen gestellt werden könnten, sodass diese beispielsweise selbst bei Bergfahrten unter Volllast die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten müssen. Das wäre wohl nicht möglich. Allerdings scheint dieses Szenario auch unrealistisch.

Die EuGH-Richter haben nämlich bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Diesel-Fahrzeuge die Schadstoff-Grenzwerte zwar nicht nur unter Test-, sondern auch unter Realbedingungen einhalten müssen. Doch in Ausnahmesituationen dürfen sie demnach sehr wohl unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Dies werden Europas oberste Zivilrichter wohl auch in ihrem Urteil im November bestätigen.

 

Stilllegung von älteren Diesel-Fahrzeugen ist durchaus möglich

Für betroffene Fahrzeughalter von Diesel-PKW, die bis 2017 die Typgenehmigung erhielten, könnten das Urteil dennoch ernsthafte Konsequenzen zur Folge haben. Das liegt daran, dass einige Fahrzeughersteller die Abgasreinigung ihrer Diesel-PKW tatsächlich so manipuliert hat, dass die betroffenen Fahrzeuge die Schadstoff-Grenzwerte nur unter Testbedingungen einhalten und unter normalen Fahrbedingungen unerlaubt viele Schadstoffe emittieren. Dieser Betrug ging unter dem Namen Dieselskandal in die Geschichtsbücher ein.

Bis heute gibt es noch Fahrzeuge, die vom Dieselskandal betroffen sind und deren Abgasreinigung noch immer nicht normalisiert wurde. Dies betrifft beispielsweise zahlreiche Besitzer von Wohnmobilen mit Fiat-Fahrgestellen und auch viele Halter von BMW- und Mercedes-PKW.

Das EuGH-Urteil im November könnte dazu führen, dass diese Fahrzeuge im schlimmsten Fall stillgelegt werden müssen, sofern die verantwortlichen Hersteller die Abgasreinigung der betroffenen Automobile nicht normalisieren können. Die Halter dieser Fahrzeuge können deshalb allerdings Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das ist sogar schon jetzt möglich.

 

Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Konkret ist es wegen des Abgasskandals möglich, einen Teil des ursprünglich gezahlten Kaufpreises von dem verantwortlichen PKW-Hersteller zurückzufordern. Alternativ besteht auch die Option, das eigene Fahrzeug an diesen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert. Schließlich hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Autos wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Dieselskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im BMW-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben BMW-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

 

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