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VW ruft Hunderttausende Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurück
Im September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen mehrere Millionen Diesel-PKW, die mit dem Motor des Typs EA189 ausgestattet waren, illegal manipuliert hat. Allein in Deutschland musste VW daraufhin 2,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen, um ihre Abgasreinigung mithilfe eines Software-Updates zu normalisieren. Weil allerdings auch dieses Software-Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält, muss VW nun abermals Hunderttausende Fahrzeuge in die Werkstatt rufen. Betroffene PKW-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz.
Über 300.000 Fahrzeuge in Deutschland wurden zurückgerufen
Von den aktuellen Rückrufen sind über 300.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen, die zwischen 2009 und 2015 zugelassen wurden. Konkret wurden unter den Herstellercodes 23M3, 23M4, 23M5 und 23M7 PKW der Modellreihen Crafter, T5, Amarok, Polo und Touareg zurückgerufen.
Die Fahrzeuge müssen nun in eine Werkstatt gebracht werden, um ein Software-Update zu erhalten, das ihre Abgasreinigung normalisieren soll. Dabei dürften einige betroffene PKW-Besitzer ein Déjà-vu erleben, denn ein Software-Update mussten sie vor fast zehn Jahren schon einmal für eine bessere Abgasreinigung auf ihr Fahrzeug aufspielen lassen.
Thermofenster ist ursächlich für den Rückruf
Aus der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts geht zwar nicht eindeutig hervor, dass es sich um Fahrzeuge mit dem EA189-Motor handelt. Doch die Baujahre und die Beschreibung des Rückrufs lassen eindeutig darauf schließen. In dem Rückruf ist nämlich die Rede davon, dass Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Thermofenstern in Dieselfahrzeugen der Anlass für den Rückruf sind und ein solches Thermofenster wurde auch im Zuge des Software-Updates von VW auf die Fahrzeuge mit dem EA189-Motor aufgespielt.
Konkret sorgt ein Thermofenster dafür, dass Fahrzeuge nur bei bestimmten Temperaturen eine gesetzeskonforme Abgasreinigung durchführen. Das wäre allerdings nur dann zulässig, wenn die Abgasreinigung lediglich bei Extremtemperaturen unterhalb des Gefrierpunkts reduziert würde. Unabhängige Abgastests ergaben allerdings, dass die Fahrzeuge mit dem VW-Software-Update ihre Abgasreinigung selbst bei Temperaturen zwischen 17°C und 33°C herunterfahren.
VW wurde sogar schon wegen illegalem Software-Update verurteilt
In der Folge hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig bereits im Februar 2023 entschieden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Fahrzeuge mit dem Update eigentlich zurückrufen müsste. Gegen diese Entscheidung legten VW und das KBA zwar Berufung ein. Doch offensichtlich geht die Flensburger Behörde nun doch auf Nummer sicher und ruft die ersten Fahrzeuge zurück. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Wochen noch weitere Rückrufe folgen werden.
VW geht offensichtlich bereits seit längerer Zeit davon aus, dass das KBA entsprechende Rückrufe veranlasst. Beim Verkauf von Gebrauchtwagen mit dem Software-Update sicherte sich VW sogar rechtlich ab. So mussten die jeweiligen Käufer in einem Dokument bestätigen, dass sie zur Kenntnis genommen haben, dass ihr Fahrzeug möglicherweise eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Mit der Unterschrift unter dem Dokument erklärten sie auch, dass sie deshalb keine Schadensersatzansprüche geltend machen werden.
Schadensersatzansprüche können durchgesetzt werden
Tatsächlich haben betroffene PKW-Besitzer nämlich die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen der illegalen Manipulationen geltend zu machen. Schließlich hätten betroffene PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge sicher nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
VW drohen sogar Klagen für Fahrzeuge, für die bereits wegen des ursprünglichen Abgasskandals Schadensersatz durchgesetzt wurde, sofern diese Fahrzeuge anschließend mit dem aufgespielten Software-Update weiterverkauft wurden. In dem Fall können auch die neuen Besitzer nun eine Entschädigung einfordern. Der Abgasskandal beginnt für VW also von vorn.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können unabhängig von einem bereits erfolgten Rückruf Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals geltend machen. Schließlich hätten diese ihre Fahrzeuge nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben betroffene PKW-Halter zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.