23.
Jun 2022

Wann herrscht Rechtssicherheit im Audi-Abgasskandal?

Audi hat nachweislich manipulierte Motoren von VW verbaut. Deshalb können betroffene Fahrzeughalter Schadensersatzansprüche durchsetzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits abschließend verkündet. Allerdings hat Audi auch selbstentwickelte Motoren mit einer Manipulationssoftware ausgestattet, weshalb deutschlandweit Hunderttausende hochmotorisierte Fahrzeuge zurückgerufen wurden. Wann herrscht in dieser Sache Rechtssicherheit?

Audi verhinderte Abgasskandal-Grundsatzurteile bislang

Tatsächlich standen Deutschlands oberste Zivilrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe bereits mehrfach kurz vor einer Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit dem Audi-Abgasskandal. Allerdings hat es der Ingolstädter Autobauer jedes Mal vollbracht, ein abschließendes Urteil hinauszuzögern, indem Audi die jeweiligen Kläger kurzfristig entschädigte. Dadurch verhinderte die VW-Tochter bislang eine BGH-Entscheidung.

Ewig wird Audi eine Grundsatzentscheidung in der Sache jedoch nicht verzögern können. Schließlich wird der BGH irgendwann ein Verfahren ansetzen, auf das der Autobauer keinen Einfluss mehr hat. Insofern ist es nicht unwahrscheinlich, dass der Audi-Abgasskandal noch in diesem Jahr abschließend vor dem BGH verhandelt wird. Dass dort eine verbraucherfreundliche Entscheidung verkündet wird, ist extrem wahrscheinlich. Ansonsten hätte es Audi nämlich schon längst auf ein Grundsatzurteil ankommen lassen.

Diese Fahrzeuge sind vom Audi-Abgasskandal betroffen

Insgesamt wurden die manipulierten Audi-Motoren in weit mehr als zehn Fahrzeugmodellen von Audi und dessen Konzernschwestern Porsche und VW verbaut. Die betroffenen Autos enthalten 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren mit den Bezeichnungen EA896, EA897 und EA898. Seit Ende 2017 wurden sie überwiegend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgerufen, nachdem die deutsche Fahrzeugbehörde von den Manipulationen Wind bekam.

Von den Rückrufen sind sowohl die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, S6, S7, Q5, Q7 und SQ5, als auch die VW-Modelle Amarok, Phaeton, Touareg und der Porsche Cayenne, Macan und Panamera betroffen. Die Halter der amtlich zurückgerufenen Fahrzeuge mussten ihre Autos in die Werkstatt bringen, wo diese ein Software-Update zur Normalisierung der Abgasreinigung erhalten sollten. Wer das Update nicht durchführen ließ, musste mit einer Stilllegung des eigenen Fahrzeugs rechnen.

Abgasskandal: Bestehende Schadensersatzansprüche

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden – auch aufgrund von durchgeführten Software-Updates – der betroffenen Fahrzeuge geführt. Unter anderem deshalb können die Besitzer der manipulierten Automobile Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

Betroffene Verbraucher haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teilbetrages des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Die Kanzlei Goldenstein berät betroffene Fahrzeughalter kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

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