08.
Nov 2024

Warum die Volks- und Raiffeisenbanken den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds als Investmentprodukt vermarkten

Die Volks- und Raiffeisenbanken sind für viele ihrer Kunden seit Jahrzehnten vertrauensvolle Ansprechpartner in allen Finanzfragen. Gerade in ländlichen Regionen genießen sie ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und stehen für Werte wie Beständigkeit, Sicherheit und Nähe. Diese langjährige Beziehung basiert auf persönlicher Beratung, Vertrauen und oftmals einem tief verwurzelten Gefühl der Verbundenheit. Doch genau dieses Vertrauen wurde im Fall des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds offenbar ausgenutzt.

Ein Vertrauensbruch im genossenschaftlichen Kontext

Dass die Volks- und Raiffeisenbanken den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds, einen Immobilienfonds mit inzwischen gravierenden Verlusten, insbesondere ihren risikoaversen Kunden empfahlen, stößt vielen Anlegern bitter auf. Die Empfehlung erfolgte nicht etwa aufgrund einer umfassenden und kritischen Analyse des Produkts, sondern womöglich aufgrund der engen Verbundenheit innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe.

Union Investment, der Verwalter des Fonds, gehört ebenfalls zu diesem genossenschaftlichen Netzwerk. Diese strukturelle Nähe hat eine bevorzugte Vermarktung des UniImmo: Wohnen-Fonds innerhalb der Volks- und Raiffeisenbanken begünstigt – ein klarer Interessenskonflikt, der zu Lasten der Anleger ging.

 

Die besondere Verantwortung langjähriger Beraterbeziehungen

Viele Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken haben sich bewusst gegen große Banken und Finanzinstitute entschieden, da sie den persönlichen, oft über Jahre oder Jahrzehnte aufgebauten Kontakt zu ihrem Bankberater schätzen. Für sie ist ihre Hausbank eine Institution, die sie nicht nur in finanziellen Fragen, sondern auch in schwierigen Lebenslagen begleitet.

Diese langjährigen Beziehungen schaffen ein einzigartiges Vertrauen, das Banken eine besondere Verantwortung auferlegt. Doch statt dieses Vertrauen zu schützen, scheinen die Banken es in diesem Fall missbraucht zu haben, indem sie ihren Kunden einen Fonds empfahlen, dessen Risiken für viele Anleger und ihre Vorsorgepläne untragbar wurden.

 

Immobilien als „sicheres“ Investment – eine bewusste Irreführung?

Der UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds wurde als risikoarmes Investment verkauft, und Immobilien galten lange als sichere Anlage. Die Volks- und Raiffeisenbanken spielten dabei eine Schlüsselrolle: Sie positionierten den Fonds in ihrer Beratung als geeignetes Produkt für sicherheitsorientierte Anleger.

Viele Kunden vertrauten blind auf die Empfehlungen ihres Bankberaters, weil sie annahmen, dass diese ihre Interessen im Blick hätten. Als der Immobilienmarkt jedoch ab 2022 eine deutliche Abwärtsentwicklung zeigte, blieben die Fondsbewertungen vorerst stabil. Kritiker wie die Stiftung Warentest weisen darauf hin, dass die Immobilienwerte im Fonds erst mit erheblicher Verzögerung an den Markt angepasst wurden, was viele Anleger zu einem Kauf überhöhter Anteile führte.

 

Viele Kunden fühlen sich getäuscht – die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen

Für die betroffenen Anleger steht fest: Sie haben den Beratern der Volks- und Raiffeisenbanken vertraut und sich auf deren Urteil verlassen. Dieses Vertrauen wurde durch eine Fehleinschätzung der Risikostruktur des Fonds enttäuscht, was viele nun in finanzielle Schwierigkeiten gebracht hat.

Angesichts dessen könnten geschädigte Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wenn die Anlageberatung die Risiken des Fonds nicht klar und transparent aufgezeigt hat. Hier könnten die Banken eine besondere Verantwortung tragen, da sie als Treuhänder des Kundengeldes agieren und durch ihre persönliche Kundenbeziehung eine besondere Sorgfaltspflicht erfüllen müssten.

 

Risikofreie Rechtsdurchsetzung – eine Chance für betroffene Anleger

Die Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte bietet betroffenen Anlegern eine kostenfreie Erstberatung an, um ihre rechtlichen Optionen zu prüfen. Über ein Online-Formular können Anleger Details zu ihren Investments einreichen. Damit können sie potenziell entstandene Schäden geltend machen, wenn der Fonds nicht den versprochenen Sicherheitsgrad bot oder Berater die Risiken verschwiegen haben.

Abschließend bleibt festzuhalten: Die besondere Kundenbindung und das Vertrauen, das die Volks- und Raiffeisenbanken über Jahrzehnte aufgebaut haben, wurde durch die Empfehlung des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds massiv beschädigt. Die betroffenen Anleger haben nun die Möglichkeit, diesen Vertrauensbruch rechtlich aufarbeiten zu lassen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: