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Warum wurden die UniImmo: Wohnen-Immobilien so stark abgewertet?
Wer Geld in dem offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI von Union Investment angelegt hat, hat im Juni ein blaues Wunder erlebt. Obwohl der Fonds als geringfügig riskantes Investment angepriesen wurde, brach der Wert der Fondsanteile nämlich nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien über Nacht um fast 17 Prozent ein. Dadurch wurden auf einen Schlag knapp 800 Millionen Euro, die überwiegend von Privatanlegern investiert wurden, vernichtet. Wie kam es dazu?
Liquiditätsprobleme bei Immobilienfonds aufgrund von Kündigungen
Der Immobilienmarkt steht seit über zwei Jahren unter Druck. Vor allem die gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten haben dazu geführt, dass Immobilien immer seltener und vor allem zu immer niedrigeren Preisen gehandelt wurden. Unter anderem deshalb ziehen viele Anleger seit Monaten ihr Geld aus Immobilienfonds ab.
Weil aktuell aber kaum noch Anleger frisches Geld in Immobilienfonds investieren, entsteht bei vielen Fonds aufgrund der Kündigungen ihrer Kunden ein Liquiditätsproblem. Um ihre Kunden auszuzahlen, müssen diese Fonds sich von Immobilien trennen. Dies traf auch auf den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds zu.
Neubewertung aufgrund von Verkaufsdruck
Obwohl der Wert der in offenen Immobilienfonds gehaltenen alle drei Monate von einem unabhängigen Gutachter bewertet werden muss, kam es trotz der veränderten Marktsituation bis Ende Juni zu keiner Abwertung des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds. Als jedoch Immobilien verkauft werden mussten, führte dies bei den Fondsverwaltern zu einem Dilemma, denn diese dürfen ihre Immobilien nur oberhalb des zuletzt festgestellten Sachverständigenwerts verkaufen oder höchstens fünf Prozent darunter.
Deshalb ordnete Union Investment die Sonderbewertung an, die Ende Juni zu der Abwertung der im Fonds gehaltenen Immobilien in Höhe von rund 17 Prozent führte. Diese extrem starke Abwertung wirft allerdings die Frage auf, wieso der Wert der Immobilien in den Monaten zuvor stets als stabil begutachtet wurde. Schließlich gab es in diesem Jahr kein Event, das einen derart hohen Wertverlust hätte verursachen können.
UniImmo-Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen
Vielmehr hätte der Wert der im Fonds gehaltenen Immobilien schon seit 2022 nach und nach abgewertet werden müssen. Doch dies verhinderte Union Investment offenbar, um weitere Kündigungen zu verhindern. Dafür spricht auch die Tatsache, dass der Fondsverwalter die Risikoklasse des Fonds erst nach der Sonderbewertung nach oben korrigierte. Dabei hätte längst klar sein müssen, dass Immobilienfonds aufgrund des veränderten Marktes auch deutlich riskantere Investments sind.
Generell lässt sich die Frage aufwerfen, ob Immobilienfonds überhaupt jemals ein nahezu sicheres Investment waren. Schließlich zeigt die Historie, dass der Wert von Immobilien je nach Wirtschaftslage sehr volatil sein kann. Betroffene Anleger sollten deshalb unbedingt prüfen, ob sie nicht Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Neue UniImmo-Anleger hätten ihr Geld wohl nicht in den Fonds gesteckt, wenn sie zum Investitionszeit von dem tatsächlichen Anlagerisiko gewusst hätten. Zudem hätten Bestandsinvestoren wohl zumindest früher über die Kündigung ihres Anlagevertrages nachgedacht, wenn sie rechtzeitig über die Wertentwicklung der im Fonds gehaltenen Immobilien informiert worden wären.
Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten.