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Wie viel Geld können UniImmo: Wohnen-Investoren zurückfordern?
Obwohl der Union Investment-Fonds UniImmo Wohnen: ZBI mit einem geringen Risikoprofil beworben wurde, stürzte der Fondswert Ende Juni nach einer Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien um fast 17 Prozent ein. Viele betroffene Anleger haben deshalb die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Doch wie viel Geld können Anleger zurückfordern?
Komplett investierte Summe kann zurückfordert werden
Betroffene Investoren hätten wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in den UniImmo Wohnen: ZBI-Fonds investiert, wenn das tatsächliche Investitionsrisiko zum jeweiligen Anlagezeitpunkt bekannt gewesen wäre. Deshalb können diese entweder ihre komplette Investitionssumme inkl. bereits bezahlten Fondsgebühren oder die entstandene Verlustsumme vollständig zurückfordern.
Das liegt einerseits daran, dass die Fondsverwalter mit dem Fondsvermögen laut Medienberichten mindestens teilweise in relativ alte Schrottimmobilien mit enormen Investitionsbedarf und hoher Leerstandsquote investiert haben. Andererseits hätten betroffene Anleger viel früher von dem drohenden Risiko der Neubewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien informiert werden müssen, da die Immobilienbranche durch die Zinswende und die gestiegenen Baukosten bereits seit über zwei Jahren in einer Krise steckt.
Risikofreie Rechtsberatung und -durchsetzung ist möglich
Wer Rechtsansprüche wegen der Wertverluste des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds geltend machen möchte, kann deshalb entweder den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar machen oder auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber dem jeweiligen Bankberater durchsetzen.
Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Betroffene Investoren können der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.
Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann zudem auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Diese übernehmen sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten und beziehen dafür ausschließlich im Erfolgsfall eine Provision.