Bahnbrechendes Urteil im Fall UniImmo Wohnen ZBI – Anlegerin erhält Ihre Investition zurück

Berlin-Schönefeld, 15.05.2025

Hammer-Urteil aus Stuttgart! Eine Anlegerin aus Baden-Württemberg bekommt ihre komplette Investition in den Fonds UniImmo Wohnen ZBI zurück – weil ihre Bank sie falsch beraten hat! Das hat das Landgericht Stuttgart am 15. Mai 2025 entschieden.

Die Klägerin hatte 5.000 Euro in den als „risikoarm“ angepriesenen Immobilienfonds gesteckt – empfohlen von der Volksbank Böblingen. Doch nach der Sonderbewertung im Juni 2024 verlor der Fonds von einem Tag auf den anderen massiv an Wert, die Anlegerin stand mit einem großen Verlust da.

„Das ist ein starkes Zeichen für alle betroffenen Anleger, die ähnlich falsch beraten wurden. Der Weg ist nun frei für tausende weitere Klagen.“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei das Urteil für die betroffene Mandantin erstritten hat.

Das Gericht stellte fest, dass die Bank die Klägerin falsch beraten hat. Obwohl diese sicherheitsorientiert war und keinerlei Erfahrung mit Fonds oder Zertifikaten hatte, empfahl die Bank ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen – darunter auch der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI. Besonders kritisch: Die Bank vermittelte den Eindruck, dieser Fonds sei ähnlich sicher wie ein Festgeld, da er in die niedrigsten Risikoklasse eingestuft wurde. Das Gericht bewertete dies als klaren Verstoß gegen die Beratungspflicht. Ein offener Immobilienfonds sei, unabhängig von der Marktlage, Schwankungen unterworfen und daher nicht mit einer sicheren Festgeldanlage vergleichbar.

Bereits im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth geurteilt, dass die Risikoeinstufung des Fonds viel zu niedrig war (Az.: 4 HK O 5879/24). Jetzt kommt der nächste rechtliche Dämpfer für die Branche.

„Dieses Urteil könnte den Damm brechen. Wir erwarten eine Klagewelle – viele Anleger haben gute Chancen auf Schadenersatz“, so Goldenstein.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.