DUH-Klage gegen KBA: Anwalt prognostiziert Abgasskandal 2.0

Berlin-Schönefeld, 17. Februar. Am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wird am Montag eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mündlich verhandelt. Es ist das erste von mehreren Verfahren, in denen die DUH den Rückruf von insgesamt mehr als fünf Millionen Diesel-Fahrzeugen aufgrund von Abgasmanipulationen fordert. “Wenn sich die DUH vor Gericht durchsetzt, beginnt der Abgasskandal von vorn. Bereits verjährte Schadensersatzansprüche würden plötzlich doch wieder bestehen“, erklärt der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Verbraucherkanzlei mehr als 50.000 Fahrzeughalter im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Europäischer Gerichtshof stärkte der DUH den Rücken

“Ein abschließendes Urteil in der Sache wird vermutlich erst in mehreren Wochen verkündet. Doch am Montag werden die Schleswiger Richter mindestens schon einmal durchblicken lassen, wie sie sich diesbezüglich positionieren. Da der Europäische Gerichtshof der DUH zuletzt den Rücken gestärkt hat, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Klagen der Umweltorganisation allesamt Erfolg haben werden.

Die Richter am Europäischen Gerichtshof haben nicht nur klargestellt, dass die DUH juristisch gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorgehen darf, sondern auch hohe Hürden für die Zulässigkeit einer sogenannten Abschalteinrichtung definiert. Demnach dürfen Diesel-Fahrzeuge ihre Abgasreinigung nur in Ausnahmefällen erheblich herunterfahren, um unmittelbare Motorenschäden oder Unfälle zu verhindern. Diese Voraussetzungen erfüllen die Abschalteinrichtungen, die die DUH anprangert, allerdings keineswegs”, meint Claus Goldenstein und ergänzt:

Rechtsanwalt erwartet Abgasskandal 2.0

“Wir von Goldenstein Rechtsanwälte gehen fest davon aus, dass die DUH vor Gericht Erfolg haben wird und das KBA die betroffenen PKW-Modelle zurückzurufen muss. Deren Abgasreinigung müsste im nächsten Schritt normalisiert werden. Ansonsten käme es zur Stilllegung der betroffenen Automobile. Insgesamt wären fast genauso viele Fahrzeuge von Rückrufen betroffen wie im Jahr 2015, als der VW-Abgasskandal bekannt wurde. Es käme also zu einer Art Abgasskandal 2.0.

Die betroffenen Fahrzeughalter hätten im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies wäre selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind. Schließlich würden die neuen Rückrufe belegen, dass die betroffenen Fahrzeuge noch immer mangelbehaftet sind. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist würde also von vorn beginnen.

Das ist insofern relevant, da sich viele Verbraucher vor mehreren Jahren noch nicht getraut haben, Rechtsansprüche gegenüber großen Unternehmen wie Volkswagen oder Mercedes-Benz geltend zu machen. Zudem hat die Automobilindustrie relevante Grundsatzurteile in der Sache lange Zeit verhindert, indem beispielsweise kurz vor einer mündlichen Verhandlung lukrative Vergleiche geschlossen wurden.

Mittlerweile ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals in Deutschland allerdings schon weit fortgeschritten, sodass recht eindeutig abgeschätzt werden kann, welche Diesel-Klagen tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden können. Wer seine Rechte in der Vergangenheit noch nicht durchgesetzt hat, erhält also im Zuge der DUH-Klagen möglicherweise eine zweite Chance, um sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals zur Wehr zu setzen.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten ihre Autos im Normalfall nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Unter anderem deshalb können diese Schadensersatzansprüche geltend machen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.