DUH-Klage gegen KBA: Es kommt zum Abgasskandal 2.0

Berlin-Schönefeld, 20. Februar 2023. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) muss erneut mehrere Millionen VW-Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen. Diese Entscheidung verkündeten die verantwortlichen Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht aktuell. “Dieses Urteil leitet den Abgasskandal 2.0 ein. Mit der heutigen Entscheidung senden die Schleswiger Richter auch mit Blick auf weitere Klagen gegen das KBA und Hersteller wie Audi, Mercedes-Benz und Opel ein eindeutiges Signal”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen gleichnamige Kanzlei mehr als 50.000 Verbraucher im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Verbraucheranwalt: Ein rechtskräftiges Urteil kann nur verzögert und nicht verhindert werden

“VW und das Kraftfahrt-Bundesamt haben zwar die Möglichkeit, gegen das aktuelle Urteil in Berufung zu gehen. Doch damit lässt sich eine rechtskräftige Entscheidung zugunsten der DUH wohl nur verzögern und nicht verhindern.

Der Europäische Gerichtshof hat nämlich bereits mehrfach erklärt, dass Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen nur dann zulässig sind, wenn diese ausschließlich in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen und vor unmittelbaren Gefahrensituationen oder Motorschäden schützen. Das trifft auf die Abschalteinrichtungen, gegen die DUH vorgeht, nicht zu”, erklärt Claus Goldenstein und ergänzt:

Schadensersatzansprüche: Zivilrechtliche Verjährungsfrist beginnt von vorn

“Insgesamt wird das KBA bis zu zehn Millionen Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen müssen. Die betroffenen Fahrzeughalter werden im Zuge der Rückrufe die Möglichkeit erhalten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies ist selbst dann der Fall, wenn bestehende Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal eigentlich bereits verjährt sind. Schließlich sind die betroffenen Fahrzeuge noch immer nicht frei von Mängeln. Daher beginnt die zivilrechtliche Verjährungsfrist in der Sache von vorn.

Nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals haben sich viele Verbraucher noch nicht getraut, Rechtsansprüche gegenüber großen Unternehmen wie Volkswagen oder Mercedes-Benz geltend zu machen. Zudem hat die Automobilindustrie relevante Grundsatzurteile in der Sache lange Zeit verhindert, indem beispielsweise kurz vor einer mündlichen Verhandlung lukrative Vergleiche geschlossen wurden.

Mittlerweile ist die zivilrechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals in Deutschland allerdings schon weit fortgeschritten, sodass sehr eindeutig abgeschätzt werden kann, welche Diesel-Klagen tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden können. Wer seine Rechte in der Vergangenheit noch nicht durchgesetzt hat, erhält also sehr wahrscheinlich im Zuge der DUH-Klagen eine zweite Chance, um sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals zur Wehr zu setzen. Betroffenen Fahrzeughaltern empfehlen wir, sich unbedingt frühzeitig bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren”, kommentiert Goldenstein abschließend.

Das sind die Hintergründe der DUH-Klagen

Im dem aktuellen Verfahren klagte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen das Kraftfahrt-Bundesamt und Volkswagen. Dabei ging es um ein sogenanntes Thermofenster. Das ist eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen bei bestimmten Temperaturen reduziert oder sogar komplett herunterfährt.

Volkswagen hat ein solches Thermofenster in dem Software-Update, mit dem die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen mit dem nachweislich manipulierten VW-Motor EA189 normalisiert werden sollte, verwendet. Außerdem wird die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge ab 1000 Höhenmetern, bei kurzfristigen Belastungen und bei längeren Zeiten im Leerlauf reduziert oder sogar komplett abgeschaltet. Das KBA hat das Update dennoch genehmigt. Gegen diese Genehmigung ging die DUH juristisch vor.

Das Verfahren ist eines von vielen, das die DUH gegen das KBA in der Sache führt. Die Umweltorganisation selbst bezeichnet den Prozess als zentrales Musterverfahren in einer Reihe von ähnlich gelagerten Fällen gegen Hersteller wie Mercedes-Benz, Audi oder Opel.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen hätten ihre Autos im Normalfall nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Die Manipulationen können nämlich zu Wertverlusten und sogar zu Fahrzeugschäden führen. Unter anderem deshalb können diese Schadensersatzansprüche geltend machen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das eigene Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.