EuGH stärkt Verbraucherrechte im Dieselskandal: Hersteller haften trotz EG-Typgenehmigung

Berlin, 4. August 2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil in der Rechtssache C666/23 ein wegweisendes Signal für Millionen betroffener Fahrzeughalter gesetzt: Automobilhersteller wie Volkswagen können sich nicht auf eine EG-Typgenehmigung berufen, um sich ihrer Haftung für unzulässige Abschalteinrichtungen zu entziehen.

Hintergrund des Verfahrens

Geklagt hatten zwei Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, deren Autos mit sogenannten Thermofenstern ausgestattet waren. Diese Technik reduziert die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 10 °C – mit der Folge, dass die Fahrzeuge mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen als gesetzlich erlaubt. VW verteidigte sich mit dem Argument, man habe auf die Zulässigkeit der Technik vertraut, da sie durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) genehmigt worden sei. Ebenfalls beruft sich Volkswagen darauf, dass bei entsprechender Nachfrage das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegenüber dem Fahrzeughersteller bestätigt hätte, dass die Abschalteinrichtung zulässig sei (sogenannte „hypothetische Genehmigung“); insofern sei es VW nicht vorwerfbar, dass es die Rechtslage angeblich ebenso fehlerhaft eingeschätzt habe, wie das KBA.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH stellte klar:

Eine EG-Typgenehmigung stellt keine Freistellung von der Haftung dar, wenn sich später herausstellt, dass eine Abschalteinrichtung unzulässig war.

Die Richter betonten, dass eine solche Auslegung den Zugang der Verbraucher zu Schadensersatzansprüchen unzumutbar erschweren würde. Hersteller müssen sich daher ihrer Verantwortung – den Schaden der Käufer von derart mangelhaften Fahrzeugen zu ersetzen – stellen und dies unabhängig davon, ob nationale Behörden die Technik zuvor genehmigt haben.

Bedeutung für Verbraucher

Das Urteil hat weitreichende Folgen:

  • Verbraucher können Schadensersatz verlangen, auch wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung besitzt.
  • Die Entscheidung betrifft nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie BMW, Mercedes-Benz und Audi, die ähnliche Technologien eingesetzt haben.
  • Die die vermeintliche Verjährung von Ansprüchen könnte durch das Urteil neu bewertet werden – ein wichtiger Punkt für viele Betroffene.

Ihre Rechte – Unsere Expertise

Als erfahrene Kanzlei im Bereich Verbraucherschutz und Produkthaftung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir prüfen, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durch – effizient, transparent und engagiert.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Recht nicht auf der Strecke bleibt.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.