EuGH-Urteil zu VW Software-Update: Rückruf- und Klagewelle droht

Berlin-Schönefeld, 14. Juli 2022. Mit einem Software-Update sollte die manipulierte Abgasreinigung von Millionen VW-Fahrzeugen eigentlich normalisiert werden. Doch die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben aktuell bekanntgegeben, dass dieses Update ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung enthält. “Durch das heutige Urteil wird VW erneut vom Abgasskandal eingeholt. Mehrere Millionen Fahrzeughalter könnten nun gegen den Wolfsburger Konzern vorgehen. Die Aufarbeitung des Skandals wird sich mit Sicherheit noch mehrere Jahre hinziehen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der gleichnamigen Kanzlei, die mehr als 42.500 Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt.

Über zwei Millionen Fahrzeug-Rückrufe in Deutschland drohen

“Allein in Deutschland wurde das Software-Update von VW auf mehr als zwei Millionen Autos installiert. All diese Fahrzeuge werden nun wohl noch einmal zurückgerufen, denn auch nach dem Aufspielen des Updates stoßen die betroffenen Autos unter anderem bei Außentemperaturen von weniger als 15 bzw. mehr als 33 Grad unerlaubt viele Schadstoffe aus.

Entsprechende Rückrufe müssen von dem Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet werden, denn die deutsche Behörde genehmigte das Update vor Jahren trotz der integrierten Abschalteinrichtung. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss seine bisherige Einschätzung zur Zulässigkeit von sogenannten Thermofenstern nun definitiv noch einmal ändern”, erklärt Goldenstein. Er ergänzt:

EuGH bewertet Thermofenster als unzulässig

“VW rechtfertigte die Verwendung von temperaturabhängigen Abschalteinrichtungen bis zuletzt mit dem Schutz des Motors der jeweiligen Autos. Doch dieses Scheinargument ließen die EuGH-Richter nicht durchgehen. Schließlich schützt ein solches Thermofenster höchstens vor Verschleiß und nicht vor unmittelbaren Schäden. Darüber hinaus dürfen Abschalteinrichtungen zum Schutz des Motors keinesfalls regelmäßig zum Einsatz kommen. In vielen europäischen Ländern herrschen jedoch in den meisten Monaten durchschnittliche Temperaturen in Höhe von weniger als 15 Grad.

Die Halter von VW-Fahrzeugen, die wegen des Abgasskandals ein Software-Update erhalten haben, müssen sich nun darauf einstellen, dass sie ihr Fahrzeug in den kommenden Wochen erneut in die Werkstatt bringen müssen. Sollte es VW es nicht schaffen, die Abgasreinigung der manipulierten PKW-Modelle tatsächlich zu normalisieren, droht im schlimmsten Fall sogar die vollständige Stilllegung dieser Autos. In jedem Fall können die Halter der betroffenen Fahrzeuge Schadensersatzansprüche geltend machen. Schließlich waren ihre Autos auch nach der Durchführung des Software-Updates nicht frei von Mängeln.”

Weiteres EuGH-Urteil im September erwartet: Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung

“Der deutsche Bundesgerichtshof hat zwar im letzten Jahr entschieden, dass sich VW nicht sittenwidrig verhalten hat, als der Konzern eine Abschalteinrichtung in dem Software-Update eingesetzt hat. Doch die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs hat zuletzt in einem Schlussantrag verkündet, dass Verbrauchern selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zustehen.

Es ist davon auszugehen, dass die EuGH-Richter dieser Rechtsauffassung in ihrem Urteil, das in diesem September erwartet wird, folgen werden. Auch deutsche Gerichte müssen sich dann an diese verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung halten. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof sogar schon ein Dieselskandal-Verfahren verschoben, um das Urteil von Europas obersten Zivilrichtern zunächst abzuwarten.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte empfehlen den Haltern von VW-Autos, die ein Software-Update erhalten haben, die aktuelle Lage weiter zu beobachten und sich frühzeitig bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Gern stehen wir betroffenen Verbrauchern diesbezüglich kostenfrei zur Verfügung”, kommentiert Goldenstein abschließend.

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.