Flug-Analyse: An diesen deutschen Airports starteten die meisten Flüge während der Reisebeschränkungen
- Goldenstein & Partner analysiert Flugverkehr an zehn deutschen Airports während der weltweiten Corona-Reisebeschränkungen
- Passagierflug-Aufkommen brach im Vergleich zum Vorjahr um knapp 93 Prozent ein
- Die meistfrequentierte Flugstrecke mit Start in Deutschland ging von Frankfurt am Main nach Amsterdam
Potsdam, 23. Juni 2020. Die seit dem 17. März geltenden Reisebeschränkungen in Deutschland wurden in der vergangenen Woche teilweise aufgehoben. Doch an welchen deutschen Airports starteten währenddessen eigentlich die meisten Passagierflüge? Dieser Frage ist die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner auf den Grund gegangen. Die Kanzlei hat Radardaten und Flugpläne von zehn der größten deutschen Airports analysiert und die Anzahl an Flugstarts im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ermittelt. Zudem wurde geprüft, welche Flugstrecken die meistfrequentierten waren. Goldenstein & Partner unterstützt Reisende bei der Durchsetzung der Kostenrückerstattung für stornierte Pauschalreisen.
Das waren die meistfrequentierten Flugstrecken während der Reisebeschränkungen
Während des Analysezeitraumes zwischen dem 17. März und dem 14. Juni waren neun der zehn meistfrequentierten Flüge innerdeutsch. Am meisten Flugbewegungen gab es jedoch auf der Strecke von Frankfurt am Main nach Amsterdam: Insgesamt 287 Mal startete ein Flugzeug aus Frankfurt, um zum Amsterdamer Schiphol-Airport zu gelangen. Die zweitmeisten Flüge starteten aus der Bankenstadt zum Berliner Flughafen Tegel (282 Flüge). Zwei Flüge weniger gab es auf der umgekehrten Strecke von Berlin nach Frankfurt. Insgesamt sieben der zehn meistfrequentierten Flugstrecken haben ihren Start oder ihr Ziel in der Main-Metropole.
Auslastung der deutschen Flughäfen brach 2020 massiv ein
Auch bezüglich der Gesamtanzahl an Flügen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum landet der Fraport weit oben in der Analyse, obwohl während des Untersuchungszeitraumes nur 5722 Flüge aus Frankfurt starteten. Das sind gerade einmal 9,92 Prozent der Anzahl an Flügen aus dem Vorjahreszeitraum. Trotz dieser geringen Auslastung erreichte nur einer der analysierten Flughäfen bessere Werte: In Dortmund starteten während des Untersuchungszeitraumes insgesamt 219 Flüge. Das sind 10,07 Prozent der Flüge aus dem Vorjahr.
Die geringste Auslastung im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2019 gab es in Hannover (2,78 Prozent), Stuttgart (3,36 Prozent) und Berlin-Schönefeld (3,36 Prozent). Im Schnitt starteten an allen analysierten Flughäfen nur rund 6,5 Prozent der Flüge aus dem Vorjahreszeitraum.
Flughafen (Code) | Anzahl Flugstarts 2020 |
Anzahl Flugstarts 2019
|
Anteil Flugstarts 2020 / Flugstarts 2019 (in %) |
Dortmund (DTM) | 219 | 2.174 | 10,07 |
Frankfurt am Main (FRA) | 5.722 | 57.664 | 9,92 |
Hamburg (HAM) | 1.206 | 17.122 | 7,04 |
Berlin-Tegel (TXL) | 1.445 | 22.164 | 6,52 |
Düsseldorf (DUS) | 1.370 | 25.989 | 5,27 |
München (MUC) | 2.279 | 47.099 | 4,84 |
Köln/Bonn (CGN) | 409 | 10.158 | 4,03 |
Berlin-Schönefeld (SXF) | 257 | 7.297 | 3,52 |
Stuttgart (STR) | 475 | 14.157 | 3,36 |
Hannover (HJR) | 161 | 5.790 | 2,78 |
Gesamt | 13.543 | 209.614 | 6,46 |
Tabelle 1: Anzahl Passagierflug-Starts während der Corona-Reisebeschränkungen an zehn deutschen Airports im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Zeitraum: 17. März 2020 – 14. Juni 2020 sowie 17. März 2019 – 14. Juni 2019), Zahlen können minimal abweichen
Start-Flughafen (Code) | Ziel-Flughafen (Code) | Anzahl Flüge |
Frankfurt am Main (FRA) | Amsterdam (AMS) | 287 |
Frankfurt am Main (FRA) | Berlin-Tegel (TXL) | 282 |
Berlin-Tegel (TXL) | Frankfurt am Main (FRA) | 280 |
Hamburg (HAM) | Frankfurt am Main (FRA) | 262 |
Frankfurt am Main (FRA) | Hamburg (HAM) | 261 |
München (MUC) | Frankfurt am Main (FRA) | 251 |
Frankfurt am Main (FRA) | München (MUC) | 250 |
Hamburg (HAM) | München (MUC) | 233 |
München (MUC) | Hamburg (HAM) | 231 |
München (MUC) | Berlin-Tegel (TXL) | 228 |
Berlin-Tegel (TXL) | München (MUC) | 228 |
Frankfurt am Main (FRA) | London Heathrow (LHR) | 219 |
Frankfurt am Main (FRA) | CDG-Paris (CDG) | 216 |
München (MUC) | Düsseldorf (DUS) | 213 |
Düsseldorf (DUS) | München (MUC) | 211 |
Frankfurt am Main (FRA) | Zürich (ZRH) | 190 |
Frankfurt am Main (FRA) | Wien (VIE) | 189 |
Frankfurt am Main (FRA) | Kopenhagen (CPG) | 183 |
Frankfurt am Main (FRA) | Rom (FCO) | 178 |
Frankfurt am Main (FRA) | Brüssel (BRU) | 175 |
Tabelle 2: Die meistfrequentierten Passagierflug-Strecken mit Start in Deutschland während der Corona-Reisebeschränkungen (Zeitraum: 17. März 2020 – 14. Juni 2020), Zahlen können minimal abweichen
Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Inhaber von Goldenstein & Partner kommentiert:
“Während der seit Mitte März geltenden Reisebeschränkungen ist die Anzahl an Flugstarts an zehn der größten deutschen Flughäfen um bis zu 97 Prozent eingebrochen. Für Urlauber und die Reisebranche hätte der Zeitpunkt kaum schlimmer sein können, denn im Frühling beginnt die Reisesaison eigentlich erst so richtig. In diesem Jahr wurden jedoch zahlreiche Reisen storniert und bei unserer Kanzlei melden sich viele Mandanten, weil sie nicht wissen, wie es sich mit ihren bereits geleisteten Reisekosten verhält.”
Dr. Magali Kolleck-Feser, Rechtsanwältin und Leiterin der Reise-Abteilung bei Goldenstein & Partner, ergänzt: “Reisende, deren Urlaub aufgrund der Coronakrise storniert wurde, haben in den meisten Fällen Anspruch auf die volle Erstattung ihrer Kosten. Dennoch kommen zahlreiche Mandanten auf uns zu, weil die Reiseveranstalter ihre Kontaktversuche ignorieren oder sie mit Gutscheinen oder Umbuchungen abspeisen wollen. Darauf müssen sich betroffene Urlauber jedoch nicht einlassen. Die Reiseveranstalter können nämlich nicht erwarten, dass der Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden kann. Zudem benötigen einige Verbraucher aufgrund der andauernden Krise dringend Geld. Wir von Goldenstein & Partner unterstützen Reisende bei der Durchsetzung ihrer Reisekostenerstattung und beraten betroffene Urlauber gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten.”
Das sind die Verbraucherrechte bei Reisestornierungen
Deutsche Pauschalreisende, deren Buchungen storniert wurden, haben in den meisten Fällen Anspruch auf die volle Erstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach der jeweiligen Stornierung. Selbst Verbraucher, die ihre Reise selbstständig storniert haben, haben unter Umständen Anspruch auf die (Teil-)Erstattung ihrer Kosten. Gutscheine oder Umbuchungen müssen Reisende hingegen nicht als Entschädigung akzeptieren. Auf www.ra-goldenstein.de können Verbraucher kostenfrei und unverbindlich prüfen, ob sie Anspruch auf die Erstattung ihrer Reisekosten haben.
Über Goldenstein & Partner
Die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner unterstützt Reisende bei der Durchsetzung der Kostenrückerstattung für stornierte Pauschalreisen. Darüber hinaus zählt Goldenstein & Partner zu den führenden Kanzleien im Abgasskandal, betreut mehr als 21.000 Mandanten in der Sache und ist unter anderem für das erste Dieselskandal-Urteil vor dem BGH verantwortlich. Die Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz in Potsdam und beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Goldenstein & Partner wurde 1992 gegründet und wird seitdem von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.