Mercedes-Musterfeststellungsklage: Das müssen Verbraucher über das Diesel-Verfahren wissen

Berlin-Schönefeld, 11. Juli 2022. Morgen startet die Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz. Es ist bereits die zweite Musterklage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. 2020 endete die VW-Musterfeststellungsklage bereits in einem Vergleich. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erörtert nachfolgend die Erfolgsaussichten der Mercedes-Musterfeststellungsklage und erklärt, was die Halter von manipulierten Mercedes-Benz-Autos aktuell darüber wissen müssen. Goldensteins gleichnamige Kanzlei vertritt mehr als 42.500 Mandanten im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

 

Anwalt sieht gute Erfolgsaussichten der Klage und empfiehlt dennoch Beratung vor Teilnahme

“Mit der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz soll festgestellt werden, ob die Halter von bestimmten Mercedes-Modellen wegen des Abgasskandals Anspruch auf Schadensersatz haben. Aktuell stehen die Erfolgschancen der Klage sehr gut, denn auch Mercedes hat seine Kunden absichtlich betrogen. Dadurch sind die manipulierten Autos unter anderem von Wertverlusten und möglichen Folgeschäden betroffen.

Zwar hat der Bundesgerichtshof den Einbau von Abschalteinrichtungen in Mercedes-Autos in der Vergangenheit als fahrlässig schuldhaftes Verhalten eingestuft und bestehende Schadensersatzansprüche deshalb angezweifelt. Doch die Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs hat zuletzt in einem Schlussantrag verkündet, dass selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatzansprüche bestünden. Es ist davon auszugehen, dass die EuGH-Richter dieser Rechtsauffassung in ihrem baldigen Urteil in der Sache folgen werden. Auch deutsche Gerichte müssen sich dann an diese Grundsatzentscheidung halten.

Die Teilnahme an der Musterklage ist trotzdem nicht für jeden Halter eines manipulierten Mercedes-Autos sinnvoll und für viele auch gar nicht möglich. Ersteres liegt vor allem daran, dass die Klageziele der Klage nicht flexibel sind und die Klage jahrelang hinausgezögert werden könnte. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich daher unbedingt vor der Teilnahme an der Klage darüber informieren, ob die Musterfeststellungsklage für sie der beste Weg ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen”, sagt Goldenstein. Er ergänzt:

 

Weniger als ein Prozent der betroffenen Mercedes-Halter beteiligen sich an Musterklage

“Generell kann sich nur ein Bruchteil der Halter von Mercedes-Autos, die wegen des Abgasskandals zurückgerufen wurden, an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Insgesamt musste Mercedes-Benz allein in Deutschland mehr als eine halbe Million Fahrzeuge zurückrufen. Doch erwartungsgemäß werden sich nur rund 3000 Verbraucher – und damit nicht einmal ein Prozent der insgesamt betroffenen Fahrzeughalter – an der Musterfeststellungsklage beteiligen.

Das liegt unter anderem daran, dass die Klage ausschließlich für bis zu 55.000 Halter der manipulierten Mercedes-Modelle GLC und GLK ins Leben gerufen wurde. Zudem sind beispielsweise gewerblich genutzte Autos komplett von der Klage ausgeschlossen.

Wer sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen kann oder möchte, hat oftmals dennoch die Möglichkeit, ohne Kostenaufwand Schadensersatzansprüche in der Sache durchzusetzen. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, kann nämlich mit sogenannten Prozesskostenfinanzierern zusammenarbeiten. Diese strecken sämtliche Verfahrenskosten vor und beziehen lediglich im Erfolgsfall eine Provision von der erstrittenen Entschädigungssumme. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Mercedes-Benz-Besitzer gern kostenfrei bezüglich ihrer juristischen Möglichkeiten in der Sache.”

 

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.