Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz startet im Juli 2022

  • Mercedes-Benz-Halter können bis zum 12. Juli 2022 an Musterfeststellungsklage wegen Abgasskandal teilnehmen
  • Klage richtet sich nur an Halter von Mercedes-Modellen GLC und GLK
  • An- und Abmeldung kann ggf. Sinn ergeben, um Verjährung zu hemmen 

Berlin-Schönefeld, 13. April 2022. Am 12. Juli 2022 findet die erste mündliche Verhandlung im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz statt. Das gab das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart aktuell bekannt. Der Rechtsanwalt Claus Goldenstein erklärt nachfolgend, was betroffene Mercedes-Benz-Halter nun beachten müssen. Goldensteins gleichnamige Kanzlei hat sich auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Abgasskandal spezialisiert und vertritt aktuell fast 30.000 Mandanten in der Sache.

“Im Rahmen der Musterfeststellungsklage können betroffene Verbraucher kostenfrei klären lassen, ob sie wegen der Fahrzeug-Manipulationen Anspruch auf den sogenannten kleinen Schadensersatzanspruch haben. Diese Form des Schadensersatzes soll betroffene Verbraucher so stellen, als wäre der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen. In dem Fall wären die manipulierten Fahrzeuge schließlich für deutlich weniger Geld verkauft worden.

Bis zum Tag der mündlichen Verhandlung haben die Halter von manipulierten Mercedes-Fahrzeugen der Modellreihen GLC und GLK die Möglichkeit, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Da sich die Klage lediglich auf zwei Mercedes-Modelle beschränkt, können rund 90 Prozent der Halter von nachweislich manipulierten Mercedes-Benz-Fahrzeugen nicht an der Klage teilnehmen. Zudem steht die Musterklage nur Verbrauchern offen, die ihr Fahrzeug ausschließlich privat – also nicht als Geschäftswagen – genutzt haben”, erklärt Goldenstein. Er ergänzt:

Musterfeststellungsklage gegen VW endete nicht optimal

“Eine ähnliche Musterklage gegen VW endete im Frühjahr 2020 in einem Vergleich. Sämtliche Klage-Teilnehmer konnten sich damals etwa 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises als Entschädigung sichern, wenn diese im Gegenzug auf weitere Rechtsansprüche verzichteten und ihre Autos behielten.

Dass die VW-Musterfeststellungsklage deshalb positiv ausging, kann deshalb allerdings nicht behauptet werden. Selbst Klaus Müller, der 2020 noch Vorstand des klagenden Verbraucherzentrale Bundesverbands war, erklärte, dass der Verband eigentlich für mehr gestritten habe. Das Vergleichsangebot bezeichnete er daher wörtlich als ‘nicht großzügig’.

Tatsächlich erhielten Klage-Teilnehmer, die das Angebot ablehnten, nur wenige Wochen später von VW deutlich bessere Vergleichsangebot. Am 25. Mai 2020 konnten wir von Goldenstein Rechtsanwälte nämlich ein Grundsatzurteil am Bundesgerichtshof erwirken, das sämtlichen betroffenen Fahrzeughaltern zu Rechtssicherheit verhalf”, kommentiert Claus Goldenstein. Er führt fort:

Musterfeststellungsklage bietet Möglichkeit der Verjährungshemmung für Einzelklage

“Für Mercedes-Besitzer, die ihre Rechtsansprüche in der Sache bislang noch nicht geltend gemacht haben, könnte eine Teilnahme an der MFK allerdings dennoch Vorteile bieten. Da die betroffenen Fahrzeuge bereits im Jahr 2018 zurückgerufen wurden, sind die Rechte der Fahrzeughalter gemäß der dreijährigen zivilrechtlichen Verjährungsfrist zumindest teilweise bereits am 01. Januar 2022 verjährt.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch schon erklärt, dass betroffene Halter die Verjährung ihrer Rechtsansprüche hemmen können, indem diese sich für eine Musterklage an- und vor dem ersten mündlichen Verhandlungstermin – in dem Fall also der 12. Juli 2022 – wieder abmelden. Dann haben betroffene Verbraucher noch sechs Monate Zeit, um ihre Rechte individuell durchzusetzen, ohne eine Verjährung zu riskieren.

Generell ergibt es Sinn, sich vor der Teilnahme an der Musterfeststellungsklage von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Ob eine Teilnahme korrekt ist, wird nämlich nicht vom klagenden Verband geprüft. Das hat bereits im Rahmen der VW-Musterfeststellungsklage dazu geführt, dass sich weit mehr als 100.000 Menschen in das Klageregister eingetragen haben, obwohl diese dazu eigentlich nicht berechtigt waren.

Darüber hinaus können spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien auch einordnen, ob eine frühzeitige Abmeldung von der Musterklage im Einzelfall Sinn ergibt, weil eine Individualklage möglicherweise wirtschaftlich sinnvoller ist. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten betroffene Mercedes-Halter gern kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.”

Diese Rechte haben betroffene Verbraucher wegen des Abgasskandals

Die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den

Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.