VW-Dieselskandal: Das müssen Verbraucher über die BGH-Verhandlung am Montag wissen

Potsdam, 11. Dezember 2020. Am Montag wird am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geklärt, ob die Schadensersatzansprüche von Haltern manipulierter VW-Dieselfahrzeuge bereits verjährt sind. “Die Entscheidung hat für mehrere Millionen Verbraucher Relevanz, denn noch immer setzen zahlreiche betroffene PKW-Besitzer ihre Rechte nicht durch. VW könnte durch ein Urteil zu Gunsten des Konzerns Milliarden sparen”, kommentiert der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich ist. Goldenstein erklärt, worum es bei dem Verfahren geht: 

 

Verjährungsfrist im VW-Dieselskandal: Das ist die Rechtslage in Deutschland 

Wer einen manipulierten VW mit dem Motor EA 189 besitzt, kann diesen grundsätzlich gegen die Zahlung von Schadensersatz an den Hersteller zurückgeben. Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt in Deutschland jedoch eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Personen. Am BGH soll nun geklärt werden, wann betroffene Verbraucher vollständig über den VW-Dieselskandal Bescheid wussten. 

Volkswagen informierte die Öffentlichkeit im Jahr 2015 in Form einer ad hoc-Meldung über die Fahrzeug-Manipulationen. Sollten die Richter am BGH entscheiden, dass Verbraucher im Zuge dessen vollständige Kenntnis über den Dieselskandal erlangten, wären die Rechte betroffener PKW-Besitzer bereits am 01. Januar 2019 verjährt gewesen. Diese Rechtsauffassung vertreten die Anwälte von VW. 

Verbraucheranwälte entgegnen allerdings, dass die Verjährung im VW-Dieselskandal selbst im Jahr 2020 noch nicht eingetreten ist. Tatsächlich bestritt Volkswagen nämlich bis zuletzt, dass die PKW-Manipulationen illegal waren. Selbst die Richter an deutschen Amts- Landes- und Oberlandesgerichten waren sich jahrelang uneinig bezüglich der Bewertung der rechtlichen Situation. 

Erst seit diesem Jahr herrscht in der Sache Rechtssicherheit, denn im Mai dieses Jahres konnten wir von der Kanzlei Goldenstein das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil vor dem BGH erwirken. Erst seitdem ist endgültig klar, dass deutsche Halter von manipulierten Fahrzeugen Anspruch auf Schadensersatz haben. 

Zuletzt machte selbst das Oberlandesgericht München in Bezug auf die Verjährungsthematik eine Kehrtwende: 2019 gaben die Münchner Richter noch öffentlichkeitswirksam bekannt, dass die Verbraucherrechte in der Sache bereits verjährt seien. Im September 2020 revidierte das Gericht diese Auffassung jedoch und sprach einem VW-Halter eine Entschädigung zu, obwohl dieser erst Mitte 2019 juristisch gegen Volkswagen vorgegangen ist. 

Die Richter am Bundesgerichtshof werden dieses wichtige Detail im VW-Dieselskandal nun endgültig klären. Mit einem Urteil in der Sache ist noch in diesem Jahr zu rechnen. Von einer verbraucherfreundlichen Entscheidung würden rund zwei Millionen deutsche PKW-Besitzer profitieren, die ihre Rechte im Abgasskandal noch nicht durchgesetzt haben. Ihr Entschädigungsanspruch wird auf ungefähr 34 Milliarden Euro geschätzt Geld, dass VW bei einem Urteil zu Gunsten des Konzerns einsparen kann.” 

 

 

Das sind die Hintergründe des BGH-Verfahrens  

In dem Verfahren geht es um die Klage des Halters eines VW Touran. In dem Fahrzeug wurde ein Motor des Typs EA189 eingebaut. Die Abgasreinigung dieses Motors wurde nachweislich manipuliert, sodass das Fahrzeug im Testbetrieb deutlich weniger Schadstoffe ausstieß als im tatsächlichen Straßengebrauch.  

Aus diesem Grund ging der PKW-Halter im Jahr 2019 juristisch gegen VW vor und forderte die Rückabwicklung des manipulierten Autos gegen die Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht (LG) Stuttgart dem Kläger zunächst Recht gab, wurde die Klage in der nächsthöheren Instanz von dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgewiesen. Die Stuttgarter Richter erklärten, dass die Rechte des VW-Halters bereits verjährt seien. Nun soll am BGH geklärt werden, ob diese Auffassung korrekt ist.   

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal   

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.  

 

So setzen sich die Dieselskandal-Entschädigungen zusammen    

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

 

Über die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein   

Die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 24.600 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.