Jetzt zum Abgasskandal beraten lassen
Weichenstellung für Rückforderungsansprüche bei Online – Glücksspielen (Schlussanträge im EuGH – Verfahren C – 440/23)
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute im Verfahren C-440/23 seine Schlussanträge vorgelegt. Im Kern geht es um die Frage, ob das bis Juli 2021 geltende deutsche Totalverbot für Online – Glücksspiele, insbesondere nach dem Glücksspielstaatsvertrag, mit der europäischen Dienstleistungsfreiheit vereinbar war. Von dieser Entscheidung hängt maßgeblich ab, ob Spieler ihre Verluste von Anbietern zurückfordern können, die über eine maltesische, jedoch keine deutsche Lizenz verfügten.
Die Einschätzung des Generalanwalts hat in solchen Verfahren zwar keine bindende Wirkung, sie gilt jedoch als richtungsweisend: in vielen Fällen folgt der EuGH der Empfehlung.
Signalwirkung für Verbraucher
Die Empfehlung fällt zugunsten der Verbraucher aus: Der Generalanwalt ist der Meinung, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit nicht im Widerspruch dazu steht, dass Glücksspielverträge nach deutschem Recht nichtig sein können. Damit stärkt er die Position geschädigter Spieler erheblich:
- Rückforderungsansprüche gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz erhalten zusätzliche rechtliche Grundlage
- Nationale Gerichte können sich bis zur endgültigen EuGH – Entscheidung an dieser Linie orientieren
- Laufende Klageverfahren gewinnen an Erfolgsaussicht
Nächste Schritte
Nach Vorlage der Schlussanträge beginnt die Beratungsphase des EuGH, die mehrere Monate dauern kann. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Ende des Jahres zu rechnen. Sollte der Gerichtshof der Empfehlung des Generalanwalts folgen, würden die Beklagten ihr zentrales Verteidigungsargument, nämlich die maltesische Lizenz verlieren. Damit würden die Chancen für Verbraucher, ihre beim unlizenzierten Online – Glücksspiel erlittenen Verluste zurückerhalten, erheblich steigen.
Goldenstein Rechtsanwälte wird ihre Mandanten weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informieren und die individuellen Erfolgsaussichten in laufenden Verfahren einschätzen.
Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.