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Tesla Mängel: Schadensersatz sichern

Probleme mit Ihrem Tesla? Das sind Ihre Rechte.
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Tesla-Kunden beklagen Fahrzeug-Mängel

Tesla-Kunden berichten von gravierenden Problemen: Von defekten Scheibenwischanlagen, bis hin zu grundlosen extremen automatischen Bremsungen bei voller Fahrt, sogenannten Phantombremsungen. Diese Mängel sind nicht nur ärgerlich, sondern bergen auch ein hohes Sicherheitsrisiko.

Betroffene Kunden haben das Recht, Gewährleistungsansprüche gegenüber Tesla geltend zu machen und die Mängel beheben zu lassen. In vielen Fällen besteht sogar die Option, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

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Wir von Goldenstein Rechtsanwälte haben allein im Abgasskandal über 65.000 Verbraucher vertreten und sind für mehrere zivilrechtliche Grundsatzurteile gegen internationale Automobilhersteller verantwortlich

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Auch ohne Rechtsschutz können Sie Ihre Ansprüche mit uns dank unserer Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierern ohne Kostenrisiko durchsetzen

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Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
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“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
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Andre Hofmann
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Klaus M.
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Friedrich Glück
5/5
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der Arbeiter
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Anonym
5/5
“Klare sachliche Sprache, gute lfd. Information und zügige Bearbeitung.”
Inhaltsverzeichnis

Tesla schockiert mit hoher Mängelquote

Tesla-Fahrzeuge stehen zunehmend im Fokus aufgrund wiederholter Qualitätsmängel. Laut dem TÜV-Report 2024 weist beispielsweise das Tesla Model 3 bei der ersten Hauptuntersuchung eine Mängelquote von 14,7 Prozent auf und belegt damit den letzten Platz unter den zwei- bis dreijährigen Fahrzeugen. Das bedeutet, dass kein anderes Auto so schlecht abschnitt wie der Tesla. Besonders häufig treten Probleme bei der Bremsfunktion, der Achsaufhängung und der Beleuchtung auf.

Zahlreiche Tesla-Besitzer berichten von spezifischen Mängeln wie Phantombremsungen, ungenauen Reichweitenangaben, nicht funktionierenden Parksensoren und unregelmäßigen Spaltmaßen. Diese Defekte beeinträchtigen nicht nur die Fahrzeugsicherheit, sondern mindern auch den Fahrkomfort erheblich.

Tesla Mängel: Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Wer Sachmängel an seinem Tesla-Fahrzeug feststellt, kann von seinen Gewährleistungsansprüchen Gebrauch machen und Tesla zur Beseitigung der auftretenden Mängel auffordern. Bei Neuwagen ist das innerhalb von zwei Jahren nach der Fahrzeugübergabe möglich. Bei Gebrauchtwagen, die bei einem Händler erworben wurden, beträgt die Frist hingegen ein Jahr.

Kommt Tesla der Forderung zur Mängelbeseitigung nicht fristgerecht nach, kann das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden. Im Gegenzug erhält der Tesla-Kunde eine Entschädigung, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Lediglich eine Nutzungsentschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer wird hiervon abgezogen.

Kostenlose Prüfung und risikofreie Rechtsdurchsetzung

Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und unsere Experten prüfen Ihren Fall für Sie kostenlos und unverbindlich. Im nächsten Schritt helfen wir Ihnen dabei, Ihre Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Wir haben als führende Verbraucherkanzlei Deutschlands bereits über 65.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen Autokonzerne, darunter Tesla, geholfen.

Verbraucher können Ihre Rechtsansprüche mit uns effizient und zudem ohne Kostenrisiko geltend machen. Rechtschutzversicherungen übernehmen die Verfahrenskosten im Regelfall. Wer nicht rechtschutzversichert ist, kann auf die Hilfe eines kooperierenden Prozesskostenfinanzierers zurückgreifen. Somit ist auch ohne Versicherung eine risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich.

Weltweit juristische Probleme wegen fehlender Reichweite

Die Erfahrung zahlreicher Tesla-Besitzer zeigt, dass die E-Autos nicht immer das halten, was sie versprechen – besonders, wenn es um die Reichweite geht. In Deutschland, aber unter anderem auch in den USA und Südkorea gehen Verbraucher juristisch gegen das Unternehmen vor, weil die tatsächliche Reichweite ihrer Fahrzeuge hinter den Angaben des Herstellers zurückbleibt. Wer sich über die geringe Reichweite seines Teslas ärgert, sollte sich rechtlich zu seinen Möglichkeiten beraten lassen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Tesla-Kaufverträgen

Nicht nur die Fahrzeuge des E-Auto-Herstellers weisen oftmals erhebliche Mängel auf. Auch in den Kaufverträgen, die zwischen März 2022 und April 2023 geschlossen wurden, gab es Fehler. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen konnten unzufriedene Tesla-Kunden ihren Kaufvertrag unkompliziert widerrufen. Statt der üblichen 14 Tage galt für sie eine verlängerte Frist von bis zu einem Jahr und 14 Tagen nach Fahrzeugübergabe.

Ein verlängerter Widerruf bei Tesla ist zwar inzwischen nicht mehr möglich, doch wer Mängel an seinem Tesla-Neuwagen feststellt, kann bis zu zwei Jahre nach der Fahrzeugübergabe sein Gewährleistungsrecht nutzen.

Greenwashing bei Tesla

Ausschlaggebender Grund für den Kauf eines Elektroautos ist für viele Autofahrer der Beitrag zum Umweltschutz. Laut Werbung sollen Tesla-Fahrzeuge dazu beitragen, Millionen Tonnen Co2 einzusparen. Doch was viele nicht wissen: Tesla verdient Milliardensummen mit dem Verkauf von Co2-Zertifikaten und trägt damit aktiv zur Verbreitung von Verbrennern bei.

Viele Tesla-Kunden hätten ihre Fahrzeuge möglicherweise nicht gekauft, wenn sie von den Umweltauswirkungen zum Kaufzeitpunkt gewusst hätten. Tesla-Besitzer haben aufgrund dessen die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren und eine Entschädigung geltend zu machen.