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UniImmo: Wohnen ZBI

Wertverlust erlitten? Investition vollständig rückgängig machen.
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UniImmo: Wohnen ZBI: Klagen sind möglich

Der offene Immobilienfonds “UniImmo: Wohnen ZBI” ist im Juni 2024 aufgrund einer Sonderbewertung des Immobilienbestands um fast 17 Prozent eingebrochen. Viele betroffene Anleger fühlen sich betrogen, denn der Fonds wurde bis zuletzt als risikoarmes Investment vermarktet. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) mittlerweile sogar eine Unterlassungsklage eingereicht.

Auch betroffene Anleger können sich juristisch zur Wehr setzen und ihr Investment vollständig rückgängig machen. Wir beraten Privatanleger diesbezüglich kostenfrei und haben bereits mehr als 100.000 Mandanten bei der erfolgreichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Konzerne unterstützt.

Anleger erleiden hohe Wertverluste

Wer Geld in den UniImmo: Wohnen ZBI Fonds investiert hat, muss aufgrund einer Sonderbewertung im schlimmsten Fall mit einem Totalverlust rechnen

Investition vollständig zurückholen

Betroffene Anleger können sich dagegen wehren und ihre gesamte Investition samt bezahlter Zinsen zurückfordern

Risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich

Wir beraten Anleger kostenfrei zu ihren rechtlichen Möglichkeiten und ermöglichen eine risikofreie Durchsetzung ihrer Ansprüche

Starke Kanzlei an Ihrer Seite

Wir beraten derzeit über 400 Anleger in der Sache und haben als Kanzlei insgesamt über 100.000 Verbrauchern bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche gegen Konzerne unterstützt

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Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
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“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
5/5
“Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen. Ich habe mich als Mandant nie alleine gelassen gefühlt und es wurde sich stets um mich bemüht. Alles in allem war meine Erfahrung sehr positiv mit dieser Kanzlei.”
Andre Hofmann
5/5
“Super diskrete unkomplizierte Abwicklung der Klage. Gern wieder!”
Marlen
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“Ich bin wirklich sehr zufrieden mit der Beratung und Begleiten zu meinem Fall. Wir waren erfolgreich und die Kommunikation war zu jederzeit sehr freundlich und schnell. Ganz vielen Dank für Ihre Unterstützung!!!”
Klaus M.
5/5
“Haben das Mandat professionell und zu meiner größten Zufriedenheit erledigt!”
Uschi Hirschbichler
5/5
“Gute Kommunikation, man wusste immer was der Sachstand war und was die nächsten Schritte sind. Ohne sie hätten wir nichts bekommen. Durch ihre Hilfe haben wir eine Entschädigung erhalten.”
Friedrich Glück
5/5
“Besonders hervorzuheben sind für mich die problemfreie und komfortable Abwicklung sowie die sehr gute Kommunikation zu den Hintergründen und dem Verfahrensstand. Sehr empfehlenswert.”
der Arbeiter
5/5
“Die Erfassung der Daten, die weitere Kommunikation und Abwicklung war einwandfrei und klar strukturiert. Ohne juristische Kenntnisse wäre es für mich bestimmt schwer gewesen, eine Entschädigung zu erhalten. Ich freue mich sehr, dass alles so gut geklappt hat und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen!”
Anonym
5/5
“Klare sachliche Sprache, gute lfd. Information und zügige Bearbeitung.”
Inhaltsverzeichnis

Fondsvermögen wurde überwiegend in alte Immobilien investiert

Der offene Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI wurde 2017 von der ZBI-Gruppe aufgelegt. Das ist ein Tochterunternehmen von Union Investment. Mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von rund 480 Milliarden Euro zählt Union Investment zu den größten Vermögensverwaltern Deutschlands und ist Teil der FinanzGruppe, zu der auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören. Letztere waren überwiegend für die Vermarktung des Fonds zuständig und haben diesen vordergründig an deutsche Privatanleger vertrieben.

Das Fondsvermögen, das sich auf mehrere Milliarden Euro beläuft, wird derzeit überwiegend in Wohnimmobilien in deutschen Groß- und Mittelstädten mit angeblich nachhaltigem wirtschaftlichen Entwicklungspotenzial angelegt. Zumindest wurde es so im Verkaufsprospekt beschrieben. Tatsächlich sind die im Fonds gehaltenen Immobilien größtenteils mehr als 20 Jahre alt und haben mit einer vergleichsweise hohen Leerstandsquote in Höhe von etwa 7 Prozent zu kämpfen.

Bewertung der UniImmo-Immobilien wurde künstlich hochgehalten

Trotz einer klaren Marktabschwächung wurden die darin enthaltenen Immobilien bis 2024 weiterhin als wertstabil geführt. Die Bewertung von Immobilien solcher Fonds obliegt grundsätzlich unabhängigen Gutachtern.

Berichten zufolge wurden diese allerdings unter Druck gesetzt, höhere Bewertungen zu akzeptieren, um den Fonds stabil erscheinen zu lassen. Besonders auffällig ist, dass offene Immobilienfonds, darunter der UniImmo: Wohnen ZBI, selbst nach 2022 als sichere Anlagen beworben wurden.

Viele Investoren waren sich der Risiken nicht bewusst, die durch die Volatilität des Immobilienmarktes entstehen. Hätten sie von den realen Marktbedingungen gewusst, wären sie vermutlich vorsichtiger gewesen und hätten ihre Investitionen überdacht.

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UniImmo Wohnen ZBI: Höchster Wertverlust seit der Finanzkrise

Dass die mit dem Fondsvermögen erworbenen Mietobjekte nicht sonderlich wertig sind, belegt die kürzliche Sonderbewertung der im Fonds gehaltenen Immobilien. Diese führte dazu, dass der Fondswert über Nacht um fast 17 Prozent einbrach und das Fondsvolumen von rund 4,8 Milliarden Euro auf nunmehr 4 Milliarden Euro schrumpfte.

Seit der Finanzkrise 2008 hat kein Immobilienfonds in so kurzer Zeit so viel Wert verloren. Zudem können weitere Verluste nicht ausgeschlossen werden. Viele betroffene Anleger sind deshalb panisch und fürchten sogar einen Totalverlust ihres Investments.

UniImmo-Gelder in marode Wohnobjekte investiert

Medienberichte legen nahe, dass es sich bei vielen im Fonds gehaltenen Objekten nicht nur um vergleichsweise alte, sondern auch um renovierungsbedürftige Immobilien handelt. So verweist die Süddeutsche Zeitung in einem Artikel darauf, dass Mietobjekte des Fonds unter anderem aufgrund wochenlang defekter Heizungen und Fahrstühle, Schimmelbefall und exorbitant hohen Nebenkostenabrechnungen mediale Aufmerksamkeit erhielten.

Daher liegt die Vermutung nahe, dass die verantwortlichen Fondsverwalter während des Immobilienbooms vor einigen Jahren ohne große Überprüfung massenhaft Wohnobjekte aufgekauft haben und nun aufgrund des veränderten Zinsumfelds unter anderem mit enormen Investitionskosten rechnen müssen. Das führt nicht nur dazu, dass mehr als 40.000 Mieter aktuell in Wohnungen mit teils unzumutbaren Zuständen leben, sondern auch Zehntausende Fondsanleger um ihre Investments bangen.

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UniImmo Wohnen ZBI: Klagen wegen Falschberatung möglich

Obwohl der Fonds offensichtlich seit Längerem mit Problemen zu kämpfen hat, wurde er noch vor wenigen Wochen in einer Info-Broschüre als geringfügig riskant bewertet und von den Volks- und Raiffeisenbanken auch überwiegend an risikoaverse Investoren vertrieben, die selbst bei dem kleinsten Verlust schon nervös werden. Potenziellen Anlegern wurde also suggeriert, dass sie mit einem Investment voraussichtlich keine großen Verluste machen werden. Dass der Fondswert nur wenige Wochen später enorm nach unten korrigiert werden musste, passt ganz und gar nicht zu dieser Erzählung.

Anleger können investierte Summe zurückfordern

Wer in den UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds investiert hat, wurde offensichtlich getäuscht. Doch betroffene Anleger können ihr Geld nicht einfach aus dem Fonds abziehen, sondern müssen dies aufgrund einer langen Halte- und Kündigungsfrist mindestens zwölf Monate im Voraus ankündigen. Daher wissen sie aktuell gar nicht, wie viel ihre Anteile zu diesem Zeitpunkt noch wert wären. Zwar ist ein kurzfristiger Verkauf an der Börse möglich, doch dort werden die Anteile aktuell deutlich unterhalb des offiziellen Anteilswerts gehandelt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, Rechtsansprüche geltend zu machen und auf diesem Weg sogar noch mehr Geld zurückzubekommen. Konkret besteht die Option, das eigene Investment vollständig rückgängig zu machen und die gesamte investierte Summe sowie bereits bezahlte Fondsgebühren zurückzufordern. Schließlich hätten betroffene Anleger sicher nicht in den Fonds investiert, wenn ihnen das tatsächliche Risikopotenzial der Anlage zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Diesbezüglich besteht einerseits die Möglichkeit, den Fondsverwalter wegen des fehlerhaften Prospekts haftbar zu machen. Andererseits können viele betroffene Anleger auch Ansprüche wegen Falschberatung gegenüber ihrer jeweiligen Bank durchsetzen.

Verbraucherzentrale klagt gegen UniImmo: Wohnen ZBI

Der Immobilienfonds steht nun um Fokus einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW). Die Verbraucherschützer werfen dem Fondsmanager ZBI vor, den Fonds mit einem deutlich zu niedrigen Risikoprofil beworben und Anleger dadurch getäuscht zu haben. Auch immer mehr private Anleger setzen sich juristisch zur Wehr und machen ihre Investitionen rückgängig.

Union Investment und dessen Vertriebspartner, die Volks- und Raiffeisenbanken, müssen mit einer regelrechten Klagewelle rechnen. Allein bei unserer Kanzlei haben sich bereits mehr als 400 betroffene Anleger gemeldet, die durchschnittlich rund 25.000 Euro in den Fonds investiert haben und Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

Risikofreie Rechtsberatung und –durchsetzung möglich

Wir beraten betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Sie sind in den UniImmo-Fonds investiert? Dann können Sie uns über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment übermitteln und bestehende Rechtsansprüche anschließend von unseren Experten prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

Auch die Rechtsdurchsetzung kann grundsätzlich komplett ohne Kostenrisiko erfolgen. Teilweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht rechtsschutzversichert ist oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die keine Vermögensanlagen deckt, kann das eigene Verfahren zudem auch selbst finanzieren.

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Fragen und Antworten zum UniImmo: Wohnen ZBI Fonds

Warum kam es zu einer Sonderbewertung der Anteile des UniImmo: Wohnen ZBI-Fonds?
Wieso können betroffene Anleger Rechtsansprüche geltend machen?
Wie viel Geld können betroffene Anleger zurückfordern?
Können Anleger ihr investiertes Geld nicht einfach zum aktuellen Wert aus dem Fonds abziehen?
Welche Kosten entstehen bei einer Klage gegen den Fondsverwalter?
Wie lange dauert es, bis ich mein Geld zurückbekomme?
Warum sollte ich meine Rechtsansprüche von Goldenstein Rechtsanwälte geltend machen lassen?