11.
Nov 2020

Deutschland will Schadstoff-Schummel für Autobauer erlauben

Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals hat die Europäische Union im Jahr 2016 sogenannte Real Driving Emissions-Prüfverfahren– kurz RDE – eingeführt. Das sind PKW-Schadstoff-Tests, die unter realen Straßenbedingungen durchgeführt werden. Dadurch sollen illegale Fahrzeugmanipulationen minimiert werden. Deutschland setzt sich aktuell gemeinsam mit dem EU-Rat dafür ein, dass Autobauer die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte während dieser Tests in Zukunft um bis zu ein Drittel überschreiten dürfen. 

Legale Schadstoff-Schummelei wird von Umweltschützern kritisiert 

Umweltschützer kritisieren dieses Vorhaben. Eine Überschreitung der zugelassenen Schadstoff-Grenzwerte könnte nämlich zu einer massiven Luftbelastung führen. Tests haben zudem gezeigt, dass neuere Euro 6-PKW-Modelle die Grenzwerte problemlos einhalten. Dennoch setzt sich Deutschland als vorsitzendes Land des EU-Rats diesbezüglich für ein Schlupfloch ein. Das EU-Parlament hingegen fordert, bis zum Jahr 2022 keine Toleranzwerte bei den RDE-Tests zu erlauben. 

  

Rechtsanwalt ordnet das aktuelle Geschehen ein 

“Die Bundesregierung hat die Automobilindustrie im Rahmen des Dieselskandals bereits massiv gestärkt, indem das Kraftfahrt-Bundesamt teilweise notwendige Rückruf-Aktionen hinausgezögert hat. Das Verkehrsministerium verzichtete zudem darauf, hohe Strafen in der Sache zu verhängen. Nun will Deutschland den Autobauern sogar die Schummelei bei Schadstoff-Tests offiziell erlauben, obwohl die Automobilindustrie in ihren neuen Modellen tatsächlich vergleichsweise umweltfreundliche Motoren verbaut hat”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei Goldenstein mehr als 22.000 Mandanten im Dieselskandal vertritt. Er führt fort: 

Ein solcher Schritt ermöglicht es den Autobauern natürlich, das Thema Abgasreinigung in Zukunft wieder nicht ganz genau zu nehmen. Allerdings muss auch festgehalten werden, dass die Fahrzeuge, die im Zuge des Dieselskandals manipuliert wurden, die zulässigen Grenzwerte nicht selten um ein Zehnfaches überschreiten. Dagegen wirkt eine Toleranz von 32 Prozent gering. 

Wir von der Kanzlei Goldenstein unterstützen Verbraucher bereits seit Jahren bei ihrer Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal und möchten dadurch Klarheit in der Sache schaffen. Wer ein manipuliertes Fahrzeug besitzt, sollte sich unbedingt gegen diesen Betrug wehren. Die betroffenen PKW haben nämlich enorm an Wert verloren und sind teilweise von Fahrverboten in deutschen Städten betroffen. Gern stehen wir von der Kanzlei Goldenstein diesbezüglich für eine kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung.”  

  

Das sind die aktuellen Schadstoff-Regelungen der EU  

Aktuell dürfen PKW während der RDE-Tests die zugelassenen Stickoxid-Grenzwerte um bis zu 43 Prozent überschreiten. Das EU-Parlament will diesen Toleranzwert bis zum September 2022 schrittweise abschaffen. Der EU-Rat hingegen möchte eine Überschreitung in Höhe von 32 Prozent dauerhaft erlauben. Fahrzeuge der Umweltnorm Euro 6 dürfen aktuell 80 mg Stickoxid pro Kilometer ausstoßen.  

  

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal      

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten.     

   

So setzen sich die Entschädigung zusammen    

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen. 

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