Der Dieselskandal:
Ihre Rechte im Abgasskandal
Der Diesel-Abgasskandal und Ihre Möglichkeiten
Seit mehreren Jahren ist der Abgasskandal ein Dauerthema in deutschen Medien und Haushalten. Begonnen hat es mit dem Dieselskandal bei Volkswagen und den dazugehörigen Marken VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche. Mittlerweile sind auch Dieselautos von Mercedes-Benz und weiteren Herstellern wie Fiat und Opel betroffen – insgesamt mehrere Millionen Autos allein in Deutschland.
Fakten zum Diesel-Abgasskandal: Worum geht es?
Der Dieselskandal beschreibt die Ausstattung von Diesel-Fahrzeugen mit einer illegalen Software, die den Stickoxid-Ausstoß manipuliert, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für Autoabgase zu umgehen. Durch eine solche Software werden diese Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten, jedoch nicht beim herkömmlichen Betrieb der Fahrzeuge auf den Straßen. Hier liegen die Stickoxidwerte um ein Vielfaches über dem erlaubten Wert. Aufgedeckt wurde der sogenannte Dieselgate erstmals in den USA, angestoßen durch die US-Umweltbehörde Enviromental Protection Agency.
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Füllen Sie direkt unser Online-Formular aus und wir kümmern uns um den Rest.
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sind auf die Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal spezialisiert und haben bereits über 50.000 zufriedenen Mandanten geholfen. Wir sind Ihr starker Partner und Anwalt im Dieselskandal.
Bei Rückgabe ihres Fahrzeuges erhalten Sie, je nach gefahrenen Kilometern, einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises. Unter Umständen können Sie Ihr Fahrzeug alternativ auch behalten und ca. 20 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen.
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Kein Problem. Eine Rechtsdurchsetzung ist auch ohne Versicherung risikofrei möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen das volle Verfahrensrisiko für Sie.


Mandanten
Ihrer Seite
Was bedeutet der Abgasskandal für Sie?
Was einst als Dieselaffäre abgetan wurde, ist nun ein weitreichender Abgasskandal – und das nicht nur in Deutschland. Das löst viel Verunsicherung und Sorge bei Auto-Besitzern aus. Alles, was Sie nun zum Abgasskandal wissen müssen und welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, erfahren Sie hier.
Bin ich vom Abgasskandal betroffen?
Ob Sie vom Abgasskandal betroffen sind, erfahren Sie in der Regel durch die Hersteller, Händler oder das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Diese informieren die Besitzer der betroffenen Autos schriftlich und fordern sie zu einem Software-Update in einer Vertragswerkstatt auf. Des Weiteren können Sie auf den Webseiten der meisten Hersteller Formulare finden, mit denen Sie mithilfe Ihrer Fahrgestellnummer (FIN) herausfinden können, ob Ihr Auto betroffen ist.
Außerdem listet das KBA sämtliche angeordneten Rückrufaktionen im Dieselskandal für Sie auf. Des Weiteren gibt es noch einige Modelle, welche vom Abgasskandal betroffen sind, bei welchen jedoch noch keine Rückrufaktion gestartet wurde. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, machen Sie unseren Schnellcheck, oder kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was bedeutet der Dieselskandal für mich als Besitzer?
Besitzer, deren Fahrzeuge im Zuge des Abgasskandals manipuliert wurden, können davon ausgehen, dass ihr Fahrzeug die von der EU festgelegten Schadstoff-Grenzwerte überschreitet. Daraus folgt, dass Sie ein Software-Update vornehmen lassen müssen. Entsprechende Updates werden in der Regel in Vertragswerkstätten vorgenommen und dauern ca. eine Stunde. Alternativ kann auch eine Hardware-Nachrüstung vorgenommen werden. Rechtlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihr Auto nachrüsten zu lassen. Allerdings besteht dann die Möglichkeit, dass Ihr Auto die nächste TÜV-Prüfung nicht mehr besteht. Im schlimmsten Fall wird Ihr Auto sogar als betriebsunfähig erklärt. Zusätzlich können Sie von Dieselfahrverboten betroffen sein. Besonders ärgerlich sind der enorme Wertverlust und der erschwerte Wiederverkauf der Fahrzeuge.
Welche Folgen hat ein Software-Update?
Mögliche Folgen der Nachrüstung sind veränderte Motorgeräusche, eine verkürzte Motorlebensdauer und höhere Verbrauchswerte. Ihre Ansprüche gegen den Hersteller werden durch die Aufrüstung nicht beeinträchtigt.
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Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und wie hoch Ihre mögliche Entschädigung ausfallen könnte. Es dauert nur wenige Minuten.

Diese Hersteller sind vom Dieselskandal betroffen
Bekannt wurde der Abgasskandal bei Diesel-Fahrzeugen von VW im September 2015. Zahlreiche PKW aus dem VW-Konzern wurden illegal manipuliert und die Liste der betroffenen Fahrzeuge im Abgasskandal wird immer länger. Jedoch begrenzt sich der Abgasskandal nicht ausschließlich auf VW-Fahrzeuge, sondern zieht fortwährend seine Kreise. Nicht nur VW hat bei den Abgaswerten getrickst, auch viele weitere Auto-Hersteller sind in den weltweiten Abgasskandal verstrickt:








Abgasskandal-Anwalt: Wie Sie mit uns zu Ihrem Recht kommen
Erfahren Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und wehren Sie sich gegen den Diesel-Betrug. Mit Goldenstein Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen und starken Partner an Ihrer Seite.
Füllen Sie dazu einfach unser Online-Formular aus und berechnen Sie sofort Ihre mögliche Entschädigung. Den Rest übernehmen wir. Ihre Daten werden direkt an uns übermittelt und unser Anwaltsteam prüft diese kostenlos und unverbindlich für Ihren individuellen Fall. Nach einem kostenlosen Erstgespräch können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Ansprüche im Abgasskandal mit uns durchsetzen möchten.
Bei uns müssen Sie auch ohne Rechtsschutz kein Risiko eingehen. Sogenannte Prozessfinanzierer übernehmen sämtliche Prozesskosten und erhalten nur im Erfolgsfall eine vorab definierte Provision. Rechtsdurchsetzung war noch nie so einfach.
Welche Ansprüche habe ich im Dieselskandal?
Als Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs können Sie Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie das Auto an den Hersteller zurückgeben und im Gegenzug den vollen Kaufpreis abzüglich des Gegenwerts für die bisherige Nutzung zurückerhalten möchten. Oftmals ist es alternativ auch möglich, das Fahrzeug mit der neuen Software zu behalten und einen sogenannten kleinen Schadensersatz durchzusetzen.
Lassen Sie Ihre Ansprüche im Dieselskandal jetzt kostenlos und unverbindlich von unseren Rechtsexperten prüfen. In nur wenigen Minuten erfahren Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und wie hoch Ihre mögliche Entschädigung ausfallen könnte.
Rückabwicklung
Bei der Option der Rückabwicklung haben Geschädigte des Abgasskandals die Möglichkeit, ihr Fahrzeug zurückzugeben und eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises zu erhalten. Zusätzlich haben betroffene PKW-Halter Anspruch auf Verzugszinsen. Lediglich die bisherige Laufleistung müssen sie sich negativ an die Entschädigungssumme anrechnen lassen.
Schadensersatzforderung und Fahrzeug behalten
Eine weitere Option im Abgasskandal ist die Durchsetzung des kleinen Schadensersatzes. Bei dieser Möglichkeit können die Betroffenen ihr Fahrzeug behalten und erhalten eine Entschädigung in Höhe von etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtwagen.
Sie haben Ihr manipuliertes Fahrzeug bereits verkauft?
Auch nach dem Verkauf des Abgasskandal-Autos können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem verbraucherfreundlichen Urteil bestätigt. Schließlich hätten die Käufer die manipulierten Fahrzeuge vermutlich nicht zu den ursprünglichen Konditionen gekauft, hätten sie schon damals von dem Betrug gewusst.
Sie möchten ein mangelfreies Ersatzfahrzeug?
Sofern Sie Ihr manipuliertes Neufahrzeug vor nicht mehr als zwei Jahren gekauft haben, haben Sie Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug. Wird das ursprünglich erworbene Fahrzeug nicht mehr produziert, erhalten Sie ein bauähnliches Neufahrzeug oder ein Nachfolgemodell. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in Höhe von zwei Jahren juristisch gegenüber dem Händler geltend gemacht wird. Im Gegensatz dazu richten sich Schadensersatzansprüche stets gegen den Hersteller des manipulierten Motors.
Abgasskandal: Sammelklage vs. Individuelle Klage?
Die Schadensersatzforderung gegen die Hersteller können Besitzer auf unterschiedliche Weise geltend machen. Sie können sich einer Sammelklage anschließen oder Ihr Recht individuell einfordern. In Deutschland ist eine Sammelklage jedoch eine absolute Ausnahme und derzeit gibt es keine, der Betroffene im Abgasskandal beitreten könnten. Eine individuelle Klage ist daher aktuelle die einzige und beste Option, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierfür sind wir Ihr Ansprechpartner und unterstützen Sie in Ihrem Rechtsvorhaben.
Nicht nur Diesel sind betroffen: Abgasskandal bei Benziner
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass nicht nur Diesel-Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen sind, sondern auch Benziner. Somit wird aus dem Dieselgate ein allumgreifender Abgasskandal. Auf unserer Seite zum Abgasskandal bei Benzinern finden Sie alle wichtigen Informationen.
Abgasskandal in Österreich
Die Abgas-Manipulationen werden nicht nur in Deutschland geahndet, auch in Österreich wird durchgegriffen. Auf unserer Informationsseite zum Abgasskandal in Österreich finden Sie Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Ihre Ansprüche sind bereits verjährt?
Viele betroffene Verbraucher können Schadensersatzansprüche auch nach Eintritt der Verjährung durchsetzen. In dem Fall erhalten sie sogenannten Restschadensersatz gemäß § 852 BGB. Dieser kann bis zu zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs geltend gemacht werden.
Unsere Mandanten machen es vor

Bundesgerichtshof Karlsruhe
Für unseren Mandanten und seinen illegal manipulierten VW Sharan haben wir eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 28.257,74 Euro erwirkt. Er hat das Fahrzeug im Jahr 2014 für gerade einmal rund 3.000 Euro mehr als Gebrauchtwagen mit einem Tachostand von 20.000 Kilometern gekauft und damit bis zum Zeitpunkt der Verhandlung 52.229 Kilometer zurückgelegt. Ein vergleichbares, nicht manipuliertes Auto wäre auf dem Gebrauchtwagenmarkt lediglich rund 12.700 Euro Wert gewesen.

Landgericht Heilbronn
Unsere Mandantin hat für ihren manipulierten Audi Q5 eine Entschädigung in Höhe von 31.121,87 Euro erhalten. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2016 zu einem Kaufpreis von 45.250 Euro erworben und hatte bis zum Tag der Verhandlung bereits 121.573 Kilometer zurückgelegt. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug gerade einmal rund 22.000 Euro einbringen.
???
Ihre Entschädigung

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So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht
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