18.
Dez 2023

Förderstopp für E-Autos: Schadensersatzansprüche sind möglich

Der Kauf von Elektroautos sollte eigentlich bis zum 31. Dezember 2024 staatlich gefördert werden. Doch das Bundeswirtschaftsministerium hat kurzfristig einen Förderstopp ab dem 18. Dezember 2023 verhängt, um Geld zu sparen. Zehntausende Käufer von Elektroautos müssen nun voraussichtlich auf einen Umweltbonus in Höhe von bis zu 4.500 Euro verzichten. Betroffene Fahrzeughalter haben allerdings oftmals die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

 

Förderung für E-Autos betrug zwischen 3.000 und 4.500 Euro

Mit dem Umweltbonus sollte der Umstieg auf die Elektromobilität gefördert werden. Von der Förderung konnten bislang Käufer von batterie- und brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugen profitieren. Die Höhe der Förderung hing dabei vom Kaufpreis ab und betrug 4.500 Euro bei einem Netto-Listenpreis in Höhe von bis zu 40.000 Euro bzw. 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis in Höhe von 40.000 bis 65.000 Euro.

Seit September 2023 galt der Umweltbonus bereits nur noch für Privatpersonen. Nun fällt er ganz weg. Zehntausende PKW-Käufer, die die Förderung fest eingeplant haben, gehen folglich leer aus. Sie stehen vor dem Problem, für das Fahrzeug ihrer Wahl nun mehrere Tausend Euro mehr zahlen zu müssen.

Da der Umweltbonus erst nach der Fahrzeugzulassung beantragt werden kann, betrifft der Förderstopp teilweise sogar PKW-Besitzer, deren Elektroautos bereits ausgeliefert, aber noch nicht zugelassen wurden. Der finanzielle Schaden für deutsche Verbraucher dürfte sich auf mehr als 100 Millionen Euro belaufen. Betroffene Fahrzeughalter können deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen.

Betroffen vom plötzlichen Förderstopp?
Prüfen Sie jetzt kostenlos, ob auch Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Jetzt Anspruch prüfen

 

Haftung des verantwortlichen Händlers ist möglich

Den Staat für den Förderstopp haftbar zu machen, ist grundsätzlich möglich, aber kaum erfolgsversprechend. Das liegt unter anderem daran, dass sich Staatshaftungsverfahren in der Regel über viele Jahre hinziehen. Ansprüche gegenüber den jeweiligen Fahrzeughändlern sind hingegen deutlich erfolgsversprechender. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verkäufer aktiv mit der Inanspruchnahme des Umweltbonus geworben und den jeweiligen Käufer so von einem Kauf überzeugt hat

So besteht beispielsweise die Option, den ursprünglich gezahlten Kaufpreis um die Höhe des Umweltbonus zu mindern, sofern der Händler die Förderlücke nicht von sich aus ausgleicht. Zudem ist sogar der Rücktritt vom jeweiligen Fahrzeug-Kaufvertrag möglich. In dem Fall können sich Fahrzeugkäufer wieder komplett von ihrem Kauf lösen und den Kaufpreis nicht zahlen oder ein zwischenzeitlich geliefertes Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Eine weitere Option besteht zudem für Verbraucher, die ihr Fahrzeug über den Einsatz sogenannter Fernkommunikationsmittel (also online oder via Telefon) abgeschlossen haben. Dann besteht nämlich die Möglichkeit, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrzeug-Auslieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, um den ursprünglich gezahlten Kaufpreis zurückzubekommen.

 

 

Claus Goldenstein, Rechtsanwalt und Geschäftsführer von Goldenstein Rechtsanwälte, beantwortet nachfolgend die wichtigsten Fragen zu möglichen Schadensersatzansprüchen aufgrund des E-Auto-Förderstopps:

Wer kann Schadensersatzansprüche geltend machen?

Schadensersatzansprüche wegen des E-Auto-Förderstopps kommen für Käufer von Elektroautos in Frage, sofern das jeweilige Fahrzeug für den privaten Gebrauch und nicht als Dienstwagen erworben wurde. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der jeweilige Kaufvertrag bis zum 16. Dezember 2023 abgeschlossen wurde. An diesem Tag hat das Wirtschaftsministerium nämlich das abrupte Ende der Förderung bekanntgegeben, sodass fortan mit keiner Förderung mehr gerechnet werden konnte. Darüber hinaus ist für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wichtig, dass der jeweilige Händler während des Kaufprozesses aktiv mit der Auszahlung des Umweltbonus geworben hat. Sollte der Händler hingegen sogar darauf hingewiesen haben, dass die Auszahlung des Umweltbonus jederzeit beendet werden könnte, sind Schadensersatzansprüche nicht denkbar. Ob die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Ihrem Fall möglich ist, prüfen wir von Goldenstein Rechtsanwälte gern kostenfrei und unverbindlich.

 

Gegenüber wem können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?

Schadensersatzansprüche können gegenüber dem Fahrzeughändler bzw. -verkäufer geltend gemacht werden, sofern dieser während des Kaufprozesses mit der Umweltprämie geworben hat und den Käufer unter anderem deshalb von dem Kauf des jeweiligen E-Autos überzeugt hat. Den Staat in der Sache haftbar zu machen, ist grundsätzlich auch denkbar, aber wenig erfolgsversprechend.

 

Wie hoch fällt die mögliche Entschädigung aus?

Grundsätzlich ist es möglich, den Kaufpreis um die Höhe der Umweltprämie zu mindern. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten, um den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlen zu müssen oder ein zwischenzeitlich geliefertes Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern. Gern beraten wir von Goldenstein Rechtsanwälte Sie kostenfrei zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des E-Auto-Förderstopps.

 

Wie viel kostet eine Schadensersatzklage wegen des E-Auto-Förderstopps?

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Kosten, die im Rahmen einer Schadensersatzklage wegen des E-Auto-Förderstopps anfallen. Sollten Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie lediglich diese Summe aus eigener Tasche bezahlen, wobei Ihnen die Gegenseite diese Kosten im Erfolgsfall Ihrer Klage erstatten muss.

Sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein, besteht natürlich auch die Option, Ihr Verfahren selbst zu finanzieren. In dem Fall können die Anwalts- und Verfahrenskosten allerdings schnell mehrere Tausend Euro betragen. Zwar werden diese Kosten im Erfolgsfall von der Gegenseite übernommen. Doch es besteht immer auch ein Restrisiko, dass selbst die aussichtsreiche Klage unerwartet verloren geht. Gern beraten wir von Goldenstein Sie kostenfrei, wie Sie Ihre bestehenden Rechtsansprüche im Zusammenhang mit dem Stopp der Förderung von Elektroautos geltend machen können.

 

Wie lange dauert es, Schadensersatzansprüche wegen des E-Auto-Förderstopps durchzusetzen?

Es ist möglich, bereits nach wenigen Tagen oder Wochen eine außergerichtliche Einigung mit dem verantwortlichen Händler zu erzielen. Sollte jedoch eine Klage nötig sein, hängt die Dauer des Prozesses unter anderem von der Bearbeitungszeit des jeweiligen Gerichts ab. Mit einem ersten Urteil ist nach wenigen Monaten zu rechnen. Es ist jedoch möglich, dass eine Berufung zugelassen wird und die Klage mehrere Instanzen durchlaufen muss. In dem Fall kann es im schlimmsten Fall mehrere Jahre bis zu einem rechtskräftigen Urteil dauern.

 

Wie hoch sind die Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Schadensersatzklage?

Die Erfolgswahrscheinlichkeit hängt vom Einzelfall ab, da unter anderem entscheidend ist, wie aktiv der jeweilige Händler während des Kaufprozesses mit der Auszahlung des Umweltbonus geworben hat. Insofern lässt sich die jeweiligen Erfolgswahrscheinlichkeit einer Schadensersatzklage im Zusammenhang mit dem Förderstopp von Elektroautos nur nach einer individuellen Beratung einschätzen. Diese Beratung bieten wir von Goldenstein Rechtsanwälte kostenfrei an.

 

Gibt es bereits Urteile in der Sache?

Nein. Da der Förderstopp erst vor kurzer Zeit beschlossen wurde, gibt es noch keine Urteile in der Sache.

 

Warum sollte ich Goldenstein Rechtsanwälte mit der Durchsetzung meiner Rechte beauftragen?

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sind eine der führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Wir sind für relevante Grundsatzurteile verantwortlich und haben beispielsweise die erste verbraucherfreundliche Entscheidung im Zusammenhang mit Schadensersatzklagen im Dieselskandal vor dem Bundesgerichtshof erwirkt. Insgesamt haben wir bereits mehr als 100.000 Verbrauchern bundesweit zu Gerechtigkeit verholfen. Mit uns an Ihrer Seite können Sie auch ein vermeintlich stärkeres Gegenüber, wie zum Beispiel einen Großkonzern, juristisch bezwingen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: