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BMW-Dieselskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
BMW auch vom Dieselskandal betroffen
Auch Diesel-Fahrzeuge von BMW wurden illegal manipuliert und stoßen im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe aus. Deshalb können betroffene BMW-Besitzer 10 Prozent des Kaufpreises zurückfordern. Entsprechende Schadensersatzansprüche hat das Oberlandesgericht München bereits mehrfach bestätigt. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte erklären nachfolgend, was BMW-Besitzer über den Abgasskandal wissen müssen.
Mindestens acht Modellreihen von BMW wurden illegal manipuliert. Dazu zählen die 3er-, 4er-, 5er- und 7er-Serie sowie der X1, X3, X5 und M550d.
Die Halter von illegal manipulierten BMW-Fahrzeugen haben Anspruch auf hohe Entschädigungen, denn der Abgasskandal kann unter anderem zu Wertverlusten und Folgeschäden führen.
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Der BMW-Dieselskandal
Das erste illegal manipulierte BMW-Fahrzeug wurde bereits vor mehr als zehn Jahren verkauft und somit lange, bevor der Begriff Dieselskandal überhaupt entstand. Mindestens seit 2012 hat BMW Diesel-Motoren nämlich so manipuliert, dass diese ausschließlich während amtlicher Abgastests sauber wirken und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Auf diese Weise konnten die Bayerischen Motoren Werke viel Geld für effektive Systeme zur Abgasreinigung einsparen und ihre Margen pro verkauftem Fahrzeug erhöhen.
Für betroffene BMW-Besitzer bedeutet das, dass sie von dem Münchner Autobauer getäuscht wurden. Denn es ist natürlich nicht legal, dass Diesel-Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Zwar bestreitet BMW die Vorwürfe der Fahrzeug-Manipulation bis heute. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass der Konzern dies nur tut, um seine Kundschaft von Klagen abzuhalten und so Entschädigungszahlungen einzusparen, die Hersteller wie Volkswagen oder Mercedes-Benz wegen des Abgasskandals bereits an betroffene Kunden überweisen mussten.
Dass BMW im Abgasskandal nicht unschuldig ist, belegt allerdings allein die Tatsache, dass der Konzern 2018 wegen der Manipulationen ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlte, nachdem es mehrere Razzien in Geschäftsgebäuden von BMW gab. Zudem haben unabhängige Abgastests längst bewiesen, dass auch Diesel-Fahrzeuge von BMW im normalen Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt wäre. Selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete bereits erste Rückrufe wegen erhöhter Abgaswerte von BMW-Dieseln an.
Januar 2024: KBA leitet Verfahren gegen BMW wegen Dieselskandal ein
Die Flensburger Behörde leitet ein Verfahren gegen BMW wegen des Dieselskandals ein. Der Vorwurf: Der Münchner Autobauer soll die Abgasreinigung des geprüften BMW X3 mithilfe der Klimaanlage manipuliert haben. Doch auch andere Fahrzeuge stehen unter erhärtetem Manipulationsverdacht, weil sie unter anderem bei eingeschalteter Klimaanlage ein Vielfaches der erlaubten Schadstoffmengen ausstoßen. Die Zulassung erhielten die betroffenen Fahrzeuge demnach nur, weil die Klimaanlage während amtlicher Abgastests nicht verwendet wird.
Da die manipulierten Fahrzeuge die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Schadstoff-Grenzwerte im Normalbetrieb mit angeschalteter Klimaanlage allerdings nicht einhalten, hätten sie eigentlich nie zugelassen werden dürfen. BMW drohen damit kostspielige Fahrzeugrückrufe. Die bisherige Erfahrung im Dieselskandal hat nämlich gezeigt, dass das KBA nach der Einleitung eines solchen Verfahrens jedes Mal Fahrzeug-Rückrufe angeordnet hat.
Diese Fahrzeuge sind vom BMW-Abgasskandal betroffen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in den vergangenen Jahren rund 280 Abgastests an 30 verschiedenen BMW-Modellen durchgeführt und dabei teilweise exorbitante Stickoxid-Emissionen gemessen.
So lag der Stickoxid-Ausstoß eines BMW 525d, der unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen wurde, beispielsweise im Normalbetrieb bei 1226 Milligramm pro Kilometer und somit ein Vielfaches über dem zulässigen Grenzwert in Höhe von 180 Milligramm pro Kilometer. Bei einer größeren Steigung emittierte das Fahrzeug sogar 5847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer. Noch nie zuvor hatte das Emissions-Kontroll-Institut der DUH einen derart hohen Schadstoffwert gemessen.
Neben dem 5er-BMW sind auch Fahrzeuge der 3er-, 4er- und 7er-Serie vom BMW-Abgasskandal betroffen. Gleiches gilt für den M550d sowie den X1, X3 und X5. Die manipulierten Fahrzeuge wurden allesamt unter den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen und zwischen 2010 und 2019 gebaut. In der nachfolgenden Tabelle haben wir BMW-Fahrzeuge, die nachweislich vom Abgasskandal betroffen sind, aufgelistet:
Serie | Modellbezeichnung | Baujahre |
---|---|---|
3er | 320d xDrive, Touring 318d, Touring 320d Efficient Dynamics, Touring 320d GT xDrive 320d, Touring 325d, Touring |
2012-2019 |
4er | 420d Gran Coupé | 2016-2019 |
5er | 520d, Touring 525d 525d, Touring |
2015-2019 |
7er | 740d xDrive 750d xDrive 750Ld xDrive |
2012-2019 |
M550 | M550d xDrive | 2012-2017 |
MINI | Cabrio Clubman Cooper Cooper Countryman Countryman Coupé JCW One One Countryman Paceman |
2014-2019 |
X1 | X1 xDrive18d | 2016-2019 |
X3 | X3 xDrive20d | 2010-2019 |
X5 | X5 xDrive25d X5 xDrive40d |
2014-2019 |
Tabelle 1: BMW-Abgasskandal: Betroffene Modelle
So funktionieren die Abschalteinrichtungen von BMW
In den illegal manipulierten BMW-Fahrzeugen entdeckte die DUH teilweise temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster. Eine solche Manipulationssoftware sorgt bei bestimmten Außentemperaturen für einen erhöhten Abgasausstoß. Bei BMW wird die Abgasreinigung bereits bei Außentemperaturen unterhalb von 18 Grad reduziert. In mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland ist diese Abschalteinrichtung daher fast ganzjährig aktiv.
Teilweise wurden die Fahrzeuge von BMW aber auch so manipuliert, dass ihre Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und des Drehmoments negativ verändert wird. Auch diese Abschalteinrichtungen sorgen im Normalbetrieb regelmäßig für unerlaubt hohe Stickoxid-Emissionen, zum Beispiel bereits bei leichten Steigungen.
BMW bestreitet gar nicht, Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen eingesetzt zu haben. Allerdings argumentieren die Anwälte des Autoherstellers, dass diese Abschalteinrichtungen zum Schutz der jeweiligen Motoren nötig seien. Dabei wird offensichtlich bewusst übersehen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) längst entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen nur dann erlaubt sind, wenn diese ausschließlich in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen und vor unmittelbar auftretenden Motorschäden oder Gefahrensituationen schützen.
Die Abschalteinrichtungen von BMW kommen allerdings bei fast jeder normalen Fahrt zum Einsatz und schützen laut Gutachtern höchstens vor einem Verschleiß des jeweiligen Motors. Damit sind diese Abschalteinrichtungen eindeutig als illegal zu klassifizieren. Deshalb wurde BMW auch schon in zahlreichen Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz wegen des Abgasskandals verurteilt.
BMW Software-Update ist nicht wirkungsvoll
Aufgrund des BMW-Abgasskandals geht die Deutsche Umwelthilfe bereits juristisch gegen Fahrzeug-Genehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor. So fordert die DUH selbst den Rückruf von BMW-Dieseln, die bereits von vom KBA zurückgerufen wurden und ein Software-Update zur Normalisierung ihrer Abgasreinigung erhielten.
Abgastests der DUH haben nämlich ergeben, dass die betroffenen Fahrzeuge selbst nach diesen Software-Aktualisierung unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen und demnach sehr wahrscheinlich neue illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Ähnliches hatte die DUH bereits in Bezug auf das Software-Update von VW festgestellt und mit einer Klage in der Sache im Februar 2023 einen Erfolg vor Gericht gefeiert. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bewertete das Software-Update von VW ganz klar als unzulässig.
Angesichts der eindeutigen Beweislage wird es wohl auch im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal nur eine Frage der Zeit sein, bis die zuständigen Richter die Typgenehmigungen der betroffenen Fahrzeuge für ungültig erklären. Auf BMW werden deshalb wohl zahlreiche Rückrufe und Schadensersatzforderungen zukommen. Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals können BMW-Halter allerdings auch schon vor einem solchen Urteil erfolgreich geltend machen.
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BMW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Wer im Besitz eines manipulierten BMW-Fahrzeugs ist, kann deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Schließlich hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
Der Abgasskandal kann zu Wertverlusten, Folgeschäden und im schlimmsten Fall sogar einer Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge führen. Im Falle einer Stilllegung dürften die manipulierten Autos nicht einmal mehr auf europäischen Straßen abgestellt werden. Allerdings ist eine Stilllegung auch immer erst die letzte Maßnahme, die eingeleitet wird. Unabhängig davon kann betroffenen Haltern ein enormer Schaden entstehen, weshalb auch Schadensersatzansprüche bestehen.
Grundsätzlich besteht wegen des BMW-Abgasskandals die Möglichkeit, den Kaufpreis rückwirkend um 10 Prozent zu reduzieren. Schließlich hätten betroffene Fahrzeughalter ihre Autos wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekanntgewesen wäre.
Alternativ besteht oft auch die Option, den verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug können die Fahrzeughalter eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Autos liegt, durchsetzen.
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EuGH vereinfacht Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Während wir von Goldenstein Rechtsanwälte bereits im Mai 2020 das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil im VW-Abgasskandal vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) erwirken konnten, gibt es im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal noch keine derartige Entscheidung. Generell ist es bei VW deutlich einfacher, eine vorsätzliche Schädigung des Herstellers nachzuweisen, da viele Informationen darüber, welche Führungskräfte die Manipulationen anordneten oder davon wussten, öffentlich bekannt sind. BMW hat es hingegen geschafft, entsprechende Infos bislang weitgehend unter Verschluss zu halten. Deshalb kommt die zivilrechtliche Aufarbeitung des BMW-Abgasskandals auch erst jetzt so richtig in Fahrt.
Allerdings lassen sich auch gegenüber BMW Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen. So ist es beispielsweise möglich, BMW wegen fahrlässiger Schädigung zu verklagen. Die obersten Zivilrichter der Europäischen Union entschieden im März 2023 am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass im Abgasskandal Schadensersatzansprüche bestehen, sofern den betroffenen Haltern ein Schaden entstanden ist. Dabei spielt es laut EuGH keine Rolle, ob die Schädigung auf vorsätzliche oder fahrlässige Weise erfolgte.
Schadensersatz laut BGH auch bei fahrlässiger Schädigung
Durch das verbraucherfreundliche EuGH-Urteil ist auch die Rechtsdurchsetzung im BMW-Abgasskandal enorm vereinfacht worden. Das führte auch am BGH zu einem Umdenken. Am 26. Juni 2023 haben die BGH-Richter verkündet, dass Halter von manipulierten Fahrzeugen selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen können.
Da die Durchsetzung im Abgasskandal mit diesem BGH-Urteil herstellerübergreifend vereinfacht wird, wird auch eine regelrechte Klagewelle erwartet. Das kann zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten führen. Daher sollten sich die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen bereits frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten betroffenen Fahrzeughaltern eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.
Fragen und Antworten zum BMW-Dieselskandal
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