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BMW-Dieselskandal: Schadensersatzansprüche bestehen


BMW auch vom Dieselskandal betroffen
Diesel-Fahrzeuge von BMW wurden laut des Münchner Konzerns nicht illegal manipuliert. Allerdings hat der bisherige Verlauf des Abgasskandals bei anderen Herstellern bereits gezeigt, dass auf solche Aussagen im Normalfall nur wenig Verlass ist. Tatsächlich haben unabhängige Abgastests längst ergeben, dass auch BMW-Fahrzeuge im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte erklären nachfolgend, was BMW-Besitzer über den Abgasskandal wissen müssen.
Mindestens acht Modellreihen von BMW wurden illegal manipuliert. Dazu zählen die 3er-, 4er-, 5er- und 7er-Serie sowie der X1, X3, X5 und M550d.
Die Halter von illegal manipulierten BMW-Fahrzeugen haben Anspruch auf hohe Entschädigungen, denn der Abgasskandal kann unter anderem zu Wertverlusten und Folgeschäden führen.
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beraten Sie kostenfrei bezüglich Ihrer Rechte im BMW- Abgasskandal. Prüfen Sie jetzt mit unserem Schnellcheck, ob Ihr Fahrzeug möglicherweise manipuliert wurde und wie hoch Ihr Schadensersatzanspruch ausfallen kann.
Unsere Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert. Allein im Abgasskandal vertreten wir über 50.000 Verbraucher und sind für relevante Grundsatzurteile verantwortlich.
Der BMW-Dieselskandal
Das erste illegal manipulierte BMW-Fahrzeug wurde bereits vor mehr als zehn Jahren verkauft und somit lange, bevor der Begriff Abgasskandal überhaupt entstand. Mindestens seit 2012 hat BMW Diesel-Motoren nämlich so manipuliert, dass diese ausschließlich während amtlicher Abgastests sauber wirken und im Normalbetrieb unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen. Auf diese Weise konnten die Bayerischen Motoren Werke viel Geld für effektive Systeme zur Abgasreinigung einsparen und ihre Margen pro verkauftem Fahrzeug erhöhen.
Für betroffene BMW-Besitzer bedeutet das, dass sie von dem Münchner Autobauer getäuscht wurden. Denn es ist natürlich nicht legal, dass Diesel-Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand die gesetzlich vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte einhalten. Zwar bestreitet BMW die Vorwürfe der Fahrzeug-Manipulation bis heute. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass der Konzern dies nur tut, um seine Kundschaft von Klagen abzuhalten und so Entschädigungszahlungen einzusparen, die Hersteller wie Volkswagen oder Mercedes-Benz wegen des Abgasskandals bereits an betroffene Kunden überweisen mussten.
Dass BMW im Abgasskandal nicht unschuldig ist, belegt allerdings allein die Tatsache, dass der Konzern 2018 wegen der Manipulationen ein Bußgeld in Millionenhöhe zahlte, nachdem es mehrere Razzien in Geschäftsgebäuden von BMW gab. Zudem haben unabhängige Abgastests längst bewiesen, dass auch Diesel-Fahrzeuge von BMW im normalen Straßenbetrieb deutlich mehr Schadstoffe ausstoßen, als es eigentlich erlaubt wäre. Selbst das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete bereits erste Rückrufe wegen erhöhter Abgaswerte von BMW-Dieseln an.

Diese Fahrzeuge sind vom BMW-Abgasskandal betroffen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in den vergangenen Jahren rund 280 Abgastests an 30 verschiedenen BMW-Modellen durchgeführt und dabei teilweise exorbitante Stickoxid-Emissionen gemessen.
So lag der Stickoxid-Ausstoß eines BMW 525d, der unter der Abgasnorm Euro 5 zugelassen wurde, beispielsweise im Normalbetrieb bei 1226 Milligramm pro Kilometer und somit ein Vielfaches über dem zulässigen Grenzwert in Höhe von 180 Milligramm pro Kilometer. Bei einer größeren Steigung emittierte das Fahrzeug sogar 5847 Milligramm Stickoxid pro Kilometer. Noch nie zuvor hatte das Emissions-Kontroll-Institut der DUH einen derart hohen Schadstoffwert gemessen.
Neben dem 5er-BMW sind auch Fahrzeuge der 3er-, 4er- und 7er-Serie vom BMW-Abgasskandal betroffen. Gleiches gilt für den M550d sowie den X1, X3 und X5. Die manipulierten Fahrzeuge wurden allesamt unter den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 zugelassen und zwischen 2012 und 2019 gebaut. In der nachfolgenden Tabelle haben wir BMW-Fahrzeuge, die nachweislich vom Abgasskandal betroffen sind, aufgelistet:
Serie | Modellbezeichnung | Baujahre |
---|---|---|
3er | 320d xDrive, Touring 318d, Touring 320d Efficient Dynamics, Touring 320d GT xDrive 320d, Touring 325d, Touring |
2012-2019 |
4er | 420d Gran Coupé | 2016-2019 |
5er | 520d, Touring 525d 525d, Touring |
2015-2019 |
7er | 740d xDrive 750d xDrive 750Ld xDrive |
2012-2019 |
M550 | M550d xDrive | 2012-2017 |
X1 | X1 xDrive18d | 2016-2019 |
X3 | X3 xDrive20d | 2012-2019 |
X5 | X5 xDrive25d X5 xDrive40d |
2014-2019 |
Tabelle 1: BMW-Abgasskandal: Betroffene Modelle
So funktionieren die Abschalteinrichtungen von BMW
In den illegal manipulierten BMW-Fahrzeugen entdeckte die DUH teilweise temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen – sogenannte Thermofenster. Eine solche Manipulationssoftware sorgt bei bestimmten Außentemperaturen für einen erhöhten Abgasausstoß. Bei BMW wird die Abgasreinigung bereits bei Außentemperaturen unterhalb von 18 Grad reduziert. In mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland ist diese Abschalteinrichtung daher fast ganzjährig aktiv.
Teilweise wurden die Fahrzeuge von BMW aber auch so manipuliert, dass ihre Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit und des Drehmoments negativ verändert wird. Auch diese Abschalteinrichtungen sorgen im Normalbetrieb regelmäßig für unerlaubt hohe Stickoxid-Emissionen, zum Beispiel bereits bei leichten Steigungen.
BMW bestreitet gar nicht, Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen eingesetzt zu haben. Allerdings argumentieren die Anwälte des Autoherstellers, dass diese Abschalteinrichtungen zum Schutz der jeweiligen Motoren nötig seien. Dabei wird offensichtlich bewusst übersehen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) längst entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen nur dann erlaubt sind, wenn diese ausschließlich in Ausnahmesituationen zum Einsatz kommen und vor unmittelbar auftretenden Motorschäden oder Gefahrensituationen schützen.
Die Abschalteinrichtungen von BMW kommen allerdings bei fast jeder normalen Fahrt zum Einsatz und schützen laut Gutachtern höchstens vor einem Verschleiß des jeweiligen Motors. Damit sind diese Abschalteinrichtungen eindeutig als illegal zu klassifizieren.
BMW Software-Update ist nicht wirkungsvoll
Aufgrund des BMW-Abgasskandals geht die Deutsche Umwelthilfe bereits juristisch gegen Fahrzeug-Genehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt vor. So fordert die DUH selbst den Rückruf von BMW-Dieseln, die bereits von vom KBA zurückgerufen wurden und ein Software-Update zur Normalisierung ihrer Abgasreinigung erhielten.
Abgastests der DUH haben nämlich ergeben, dass die betroffenen Fahrzeuge selbst nach diesen Software-Aktualisierung unerlaubt viele Schadstoffe ausstoßen und demnach sehr wahrscheinlich neue illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Ähnliches hatte die DUH bereits in Bezug auf das Software-Update von VW festgestellt und mit einer Klage in der Sache im Februar einen Erfolg vor Gericht gefeiert. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht bewertete das Software-Update von VW ganz klar als unzulässig.
Angesichts der eindeutigen Beweislage wird es wohl auch im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal nur eine Frage der Zeit sein, bis die zuständigen Richter die Typgenehmigungen der betroffenen Fahrzeuge für ungültig erklären. Auf BMW werden deshalb wohl zahlreiche Rückrufe und Schadensersatzforderungen zukommen. Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals können BMW-Halter allerdings auch schon vor einem solchen Urteil erfolgreich geltend machen.
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BMW-Abgasskandal: Schadensersatzansprüche bestehen
Wer im Besitz eines manipulierten BMW-Fahrzeugs ist, kann deshalb Schadensersatzansprüche durchsetzen. Schließlich hätten die betroffenen PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge wohl nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre.
Der Abgasskandal kann zu Wertverlusten, Folgeschäden und im schlimmsten Fall sogar einer Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge führen. Im Falle einer Stilllegung dürften die manipulierten Autos nicht einmal mehr auf europäischen Straßen abgestellt werden. Betroffenen Haltern kann also ein enormer Schaden entstehen, weshalb auch Schadensersatzansprüche bestehen.
Grundsätzlich besteht wegen des BMW-Abgasskandals die Möglichkeit, den verantwortlichen Fahrzeughersteller juristisch zur Rücknahme der betroffenen Autos zu verpflichten. Im Gegenzug können die Fahrzeughalter eine finanzielle Entschädigung, die im Normalfall über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen Autos liegt, durchsetzen.
Alternativ ist es aber oftmals auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe eines Teils des Kaufpreises durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden.

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EuGH vereinfacht Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Während wir von Goldenstein Rechtsanwälte bereits im Mai 2020 das erste verbraucherfreundliche Grundsatzurteil im VW-Abgasskandal vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) erwirken konnten, gibt es im Zusammenhang mit dem BMW-Abgasskandal noch keine derartige Entscheidung. Generell ist es bei VW deutlich einfacher, eine vorsätzliche Schädigung des Herstellers nachzuweisen, da viele Informationen darüber, welche Führungskräfte die Manipulationen anordneten oder davon wussten, öffentlich bekannt sind. BMW hat es hingegen geschafft, entsprechende Infos bislang weitgehend unter Verschluss zu halten.
Allerdings lassen sich auch gegenüber BMW Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen. So ist es beispielsweise möglich, BMW wegen fahrlässiger Schädigung zu verklagen. Zwar gaben die Richter am Bundesgerichtshof in der Vergangenheit bekannt, dass wegen einer fahrlässigen Schädigung im Abgasskandal keine Entschädigungsansprüche bestünden. Doch die obersten Zivilrichter der Europäischen Union entschieden im März 2023 am Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass im Abgasskandal Schadensersatzansprüche bestehen, sofern den betroffenen Haltern ein Schaden entstanden ist. Dabei spielt es laut EuGH keine Rolle, ob die Schädigung auf vorsätzliche oder fahrlässige Weise erfolgte.
Schadensersatz laut BGH auch bei fahrlässiger Schädigung
Durch das verbraucherfreundliche EuGH-Urteil ist auch die Rechtsdurchsetzung im BMW-Abgasskandal enorm vereinfacht worden. Das führte auch am BGH zu einem Umdenken. Am 26. Juni 2023 haben die BGH-Richter verkündet, dass Halter von manipulierten Fahrzeugen selbst bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatz durchsetzen können.
Da die Durchsetzung im Abgasskandal mit diesem BGH-Urteil herstellerübergreifend vereinfacht wird, wird auch eine regelrechte Klagewelle erwartet. Das kann zu langen Wartezeiten an den zuständigen Gerichten führen. Daher sollten sich die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen bereits frühzeitig über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache informieren, um ihre Ansprüche spätestens nach der Urteilsverkündung schnellstmöglich durchzusetzen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte bieten betroffenen Fahrzeughaltern eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung an.