07.
Feb 2024

Auch Mini-Fahrzeuge wurden illegal manipuliert

Unabhängige Abgastests haben längst ergeben, dass auch BMW-Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat deshalb kürzlich sogar ein formelles Verfahren gegen BMW eingeleitet. Daher wird es zeitnah wohl zu Hunderttausenden Rückrufen kommen. Bislang folgte nämlich auf jede Einleitung eines derartigen Verfahrens gegen einen Automobilhersteller auch ein Rückruf. Der BMW-Abgasskandal betrifft allerdings nicht nur Fahrzeuge von BMW, sondern auch Diesel-PKW der Marke Mini. Besitzer von Mini-Fahrzeugen haben deshalb sogar schon Schadensersatzansprüche durchgesetzt.

Deshalb ist Mini vom BMW-Abgasskandal betroffen

Dass der BMW-Abgasskandal auch Mini betrifft, liegt daran, dass die englische Automarke seit 2000 zum BMW-Konzern gehört. Im Zuge der Übernahme von Mini hat BMW auch Synergien zwischen den Marken geschaffen, sodass Mini-Fahrzeuge beispielsweise auch mit Motoren von BMW ausgestattet werden.

Letzteres hat allerdings zur Folge, dass auch in den Diesel-Modellen von Mini Motoren mit einer illegal manipulierten Motorsteuerung verbaut wurden. Die betroffenen Fahrzeuge wurden so konzipiert, dass sie lediglich während amtlicher Abgastests sauber wirken und deshalb die Straßenzulassung erhielten. Im Normalbetrieb stoßen sie allerdings unerlaubt viele Schadstoffe aus und hätten deshalb eigentlich nie zugelassen werden dürfen. BMW sparte auf diese Weise Geld für den Einbau teurer, aber wirklich funktionierender Abgassysteme ein – auf Kosten der betroffenen PKW-Besitzer und auch der Umwelt.

 

Diese Fahrzeuge von BMW und Mini wurden illegal manipuliert

Von dem BMW-Abgasskandal sind im Prinzip sämtliche Diesel-Fahrzeuge, die zwischen 2014 und 2019 gebaut und unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, betroffen. Das gilt auch für Diesel-Fahrzeuge der Marke Mini, die in diesem Zeitraum gebaut wurden.

Besitzer entsprechender Fahrzeuge sollten sich unbedingt bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Abgasskandal beraten lassen. Schließlich hätten die betroffenen PKW-Halter ihre Autos wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn der Abgasskandal zum Kaufzeitpunkt bereits bekannt gewesen wäre. Deshalb besteht Anspruch auf Schadensersatz.

Auch BMW wurde in der Vergangenheit bereits vielfach zur Zahlung von Entschädigungen an betroffenen Fahrzeughalter verurteilt. Insbesondere, seit im Juni 2023 am Bundesgerichtshof (BGH) die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Abgasskandal gesenkt wurden, häufen sich die Urteile zugunsten betroffener BMW- und Mini-Halter. Konkret hatten Deutschlands oberste Zivilrichter damals entschieden, dass selbst eine fahrlässige Schädigung im Abgasskandal die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen rechtfertigt.

 

Mini-Abgasskandal: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Wegen des Abgasskandals haben die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen die Möglichkeit, den verantwortlichen Hersteller auf die Zahlung einer Entschädigung zu verklagen und etwa 10 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zurückzufordern. Auf diesem Weg soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, ausgeglichen werden. Alternativ besteht zudem oft auch die Möglichkeit, das manipulierte Fahrzeug an den jeweiligen Hersteller zurückzugeben, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

Die Experten von Goldenstein Rechtsanwälte prüfen bestehende Schadensersatzansprüche im Mini-Abgasskandal kostenfrei und unverbindlich. Mit Hilfe des Schnellchecks der Kanzlei haben Mini-Besitzer zudem die Möglichkeit, mit wenigen Klicks zu prüfen, ob ihr Fahrzeug vermutlich vom Abgasskandal betroffen ist.

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