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Dieselskandal Verjährung
Das gilt für die Verjährung im Abgasskandal
Noch immer haben zahlreiche vom Dieselskandal betroffene Fahrzeughalter ihre Ansprüche auf Schadensersatz nicht durchgesetzt. Oft sind Verbraucher noch unsicher und wollen erst einmal abwarten. Allerdings sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, denn eine Verjährung Ihrer Ansprüche droht. Was es genau mit der Verjährung auf sich hat und wie Sie sich davor schützen können, erfahren Sie hier.
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sind auf die Rechtsdurchsetzung im Abgasskandal spezialisiert und sind für relevante Grundsatzurteile verantwortlich. Lassen Sie sich jetzt kostenfrei und unverbindlich beraten und profitieren Sie von unserer Expertise
Bei Rückgabe ihres Fahrzeuges erhalten Sie, je nach gefahrenen Kilometern, einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises. Oftmals besteht aber auch die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten und ca. 20 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen.
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Was bedeutet Verjährung im Dieselskandal?
Verjährung bedeutet, dass Verbraucher Ihre Schadensersatzansprüche nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums geltend machen können, nachdem sie von dem jeweiligen Schaden Kenntnis erlangt haben. Danach setzt die Verjährung ein. Sind die Rechtsansprüche verjährt, können diese vor Gericht nicht mehr vollständig durchgesetzt werden. Entsprechende Verfahren werden in diesem Fall zu Gunsten der beklagten Partei – im Dieselskandal der jeweilige Autohersteller – entschieden.
Die rechtliche Verjährung soll es der geschädigten Partei ermöglichen, die eigenen Rechtsansprüche innerhalb einer angemessenen Zeitspanne durchzusetzen. Gleichzeitig profitiert die schädigende Partei davon, dass diese nicht auf ewig für eine Verfehlung juristisch verantwortlich gemacht werden kann.
Wann tritt die Dieselskandal-Verjährung ein?
Für betroffene Verbraucher im Abgasskandal gelten folgende Verjährungsfristen:
Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller
Mehrere Autohersteller haben bewusst illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut. Daher haben sie sich wegen Betrug bzw. sittenwidriger Schädigung strafbar gemacht. In diesem Fall gilt eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, an dem sie von der Manipulation ihres Fahrzeugs erfahren haben. Ob es sich bei dem Abgasskandal-Auto um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, spielt dabei keine Rolle.
Bis zum Eintritt dieser Frist haben betroffene Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr illegal manipuliertes Fahrzeug rückabwickeln zu lassen. Das bedeutet, dass sie ihr Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben können, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Sie müssen sich lediglich eine sogenannte Nutzungsentschädigung von dem fälligen Schadensersatz abziehen lassen. Diese Nutzungsentschädigung orientiert sich an der bisherigen Laufleistung ihres Autos. Dafür erhöhen Verzugszinsen die Höhe des Schadensersatzes ab dem Tag der Klageeinreichung.
In diesem Fall beginnt die dreijährige Verjährungsfrist, sobald die geschädigte Person Kenntnis über den entstandenen Schaden, beispielsweise in Form eines offiziellen Rückrufschreibens des Kraftfahrt-Bundesamtes, erlangt hat. Zu beachten ist hierbei, dass der Beginn der Verjährungsfrist von der individuellen Kenntnis des jeweiligen Verbrauchers abhängt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juli 2021 entschieden. Eine allgemeine mediale Berichterstattung beispielsweise reicht demnach nicht aus, um alle Verbraucher über den Betrug in Kenntnis zu setzen und die Dieselskandal Verjährung in Gang zu bringen.
Beispiel 1:
Ein Fahrzeughalter hat am 04. September 2021 Kenntnis über die Diesel-Manipulation seines PKW erhalten, weil er einen amtlichen Rückrufbescheid für sein Auto erhalten hat. Er hat dann bis zum 01. Januar 2025 Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen, da sie ab diesem Tag verjähren.
Beispiel 2:
Der Halter eines manipulierten Fahrzeugs hat am 15. Juli 2016 ein Rückrufschreiben vom KBA erhalten. Dieser Tag stellt den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist dar. Seine Ansprüche sind demnach am 01. Januar 2020 verjährt.
Für viele Diesel-Fahrer, die ein Abgasskandal-Auto mit eingebautem EA189-Motor besitzen, ist die Dieselskandal Verjährung bereits eingetreten, da die offiziellen Rückrufe wie im Beispiel bereits im Jahr 2016 erfolgten. Dennoch besteht für diejenigen unter ihnen, die ihren Diesel als Neufahrzeug erworben hatten, die Möglichkeit, Restschadensersatzansprüche geltend zu machen.
Restschadensersatzansprüche
Ist die dreijährige Verjährungsfrist im Dieselskandal abgelaufen, bleiben Neuwagenkäufern noch die sogenannten Restschadensersatzansprüche (§ 852 BGB). Das hat der BGH im Februar 2022 entschieden. Die Berechnung dieses Anspruchs ähnelt dabei der Berechnung des Schadensersatzes bei Rückabwicklung: Der beklagte Hersteller ist hier wie im Falle des Schadensersatzes zur Zahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verpflichtet. Gegebenenfalls kann von der Schadensersatzsumme noch eine Händlermarge abgezogen werden.
Die Verjährungsfrist beträgt hierbei taggenau zehn Jahre nach dem Kauf des manipulierten Fahrzeugs.
Gewährleistungsansprüche gegen den Händler/Verkäufer
Eine weitere Frist für Geschädigte im Dieselskandal ist die Gewährleistungsfrist gegen den Händler. Sie gehört zwar nicht zur eigentlichen Verjährung und sollte daher gesondert davon betrachtet werden. Dennoch kann sie für Diesel-Fahrer mit geltenden Gewährleistungsansprüchen interessant sein. Denn Kunden, die sich innerhalb der Gewährleistungsfrist befinden, können in vielen Fällen ein mangelfreies oder neues Ersatzfahrzeug einklagen. Das hat der BGH im Juli 2021 entschieden. Nach Übergabe des Neu-Fahrzeugs an den PKW-Besitzer beträgt die Gewährleistungsfrist genau zwei Jahre (§ 438 Abs. 1 BGB). Bei Gebrauchtfahrzeugen verkürzt sich die Frist oft auf ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs.
Insbesondere für Wohnmobil-Besitzer könnten diese Ansprüche interessant sein. Viele Wohnmobil-Hersteller nutzen nämlich den Fiat Ducato als Basis für ihre Fahrzeuge. Nun ist bekannt, dass Fiat Ducato-Modelle bis ins Baujahr 2019 illegal manipuliert wurden. Kunden, die ihr betroffenes Wohnmobil erst im Jahr 2019 neu erworben haben, haben demnach häufig noch Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer des Wohnmobils und können dieses gegen ein mangelfreies Fahrzeug eintauschen.
Ausnahme für Österreicher
Für Österreicher gelten andere Verjährungsfristen. Erst im März 2022 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien bestätigt, dass Österreicher 30 Jahre lang Zeit haben, um ihre Dieselskandal-Rechte durchzusetzen – auch wenn sie in Deutschland klagen.
Dieselskandal Verjährung: Gilt für alle betroffenen Fahrzeuge eine einheitliche Frist?
Grundsätzlich gelten für alle betroffenen Fahrzeughalter die gleichen Verjährungsfristen in Höhe von drei Jahren zum Jahresende (Schadensersatzansprüche) und zehn Jahren ab dem Tag des Fahrzeugkaufs (Restschadensersatzansprüche). Es spielt diesbezüglich keine Rolle, um welche Automarke es sich handelt, da diese Fristen herstellerübergreifend gelten.
Allerdings starten die Verjährungsfristen nicht für alle betroffenen Verbraucher gleichzeitig. Entscheidend ist hierbei das jeweilige Kauf- oder Rückrufdatum des manipulierten Fahrzeugs, beziehungsweise das Datum, an dem der jeweilige PKW-Besitzer Kenntnis von der Fahrzeug-Manipulation erlangt hat.
Dieselskandal Verjährung bei VW
Die Schadensersatzansprüche jener, die bereits 2016 von der Diesel-Manipulation erfahren haben, sind bereits verjährt. Das betrifft Diesel-Fahrzeuge von VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem eingebauten Motortyp EA189. Die Halter dieser Autos können allerdings in vielen Fällen noch Restschadensersatzansprüche geltend machen, da die Frist von zehn Jahren ab Kaufdatum aktuell noch läuft, wenn sie ihr Fahrzeug frühestens 2012 erworben haben.
Auch der VW-Nachfolgemotor EA288 ist mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet worden. Da es bisher aber noch keine amtlichen Rückrufe durch das Kraftfahrtbundesamt für die EA288-Motoren gibt, wissen vermutlich viele Fahrzeughalter bis heute nicht, dass ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Wir raten Diesel-Fahrern dennoch, sich möglichst zeitnah über ihre rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu informieren. Denn mittlerweile wurden auch in Bezug zu Fahrzeugen mit dem EA288-Motor viele verbraucherfreundliche Urteile gesprochen. Und je länger betroffene Fahrzeughalter warten, umso höher wird die Nutzungsentschädigung, die letztlich von der Entschädigungssumme abgezogen wird.
Auch Halter manipulierter Fahrzeug-Modelle mit eingebauten Audi 3.0 Liter- und 4.2 Liter-Motoren sollten nicht zu viel Zeit verlieren und ihre geltenden Schadensersatzansprüche einklagen. Dazu zählen neben verschiedenen Audi-Modellen beispielsweise auch der VW Touareg sowie die Porsche-Modelle Cayenne, Macan und Panamera und andere Oberklasse-Fahrzeuge mit den Motoren EA896, EA897 und EA898. Die Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge fanden zum Teil im Jahr 2021 durch das Kraftfahrt-Bundesamt statt. Den jeweiligen Fahrzeughaltern bleibt demnach teilweise nur noch bis zum 01. Januar 2025 Zeit, ihre Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen.
Dieselskandal Verjährung bei Mercedes
Auch Mercedes-Fahrzeuge wurden mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Betroffene Diesel-Modelle werden seit 2018 zurückgerufen. Für diejenigen, die ihr Rückrufschreiben 2021 erhalten habe, tritt die Dieselskandal-Verjährung bereits Anfang 2025 ein. Sie sollten sich somit beeilen und ihre Entschädigung zeitnah einklagen, bevor ihre Rechte verjähren.
Dieselskandal Verjährung bei anderen Herstellern
Inzwischen ist klar, dass auch gegen andere Hersteller Ansprüche wegen des Abgasskandals bestehen und es kommen immer mehr Details ans Licht. So wurden bereits im Jahr 2018 die ersten manipulierten Opel-Modelle zurückgerufen. Entsprechend der dreijährigen Verjährungsfrist können Betroffene mit einem Rückrufschreiben aus dem Jahr 2021 noch bis zum 01. Januar 2025 erfolgreiche Klage zur Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche einreichen.
Bei den Herstellern Iveco und Fiat sieht die Sache anders aus. Denn während bei Iveco erst kürzlich die ersten Modelle zurückgerufen wurden, fand ein offizieller Rückruf bei Fiat noch nicht statt. Dadurch bleibt beispielsweise Wohnmobil-Haltern noch etwas mehr Zeit. Denn grundsätzlich werden rund zwei Drittel aller Wohnmobile auf Basis von Fahrgestellen wie dem Fiat Ducato und den Iveco-Modellen Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo gebaut.
Aufgrund des bisher noch nicht stattgefunden Fiat-Rückrufs kann davon ausgegangen werden, dass viele Fiat-Fahrer noch gar nicht wissen, dass ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist. Allerdings raten wir auch Wohnmobil-Besitzern, sich so schnell wie möglich bezüglich ihrer Rechte zu informieren, um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein. Schließlich ist es sehr schwer, klar zu definieren, ab wann die Verjährungsfrist im Einzelfall eintritt, da bereits seit einiger Zeit medial über die Sache berichtet wird und die Thematik damit in vielen Kreisen öffentlich bekannt ist.
Wir raten Betroffenen deshalb, sich zeitnah zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen und ihre Ansprüche durchzusetzen. Andernfalls könnten sie Gefahr laufen, vor Gericht mit der Verjährung ihrer Ansprüche konfrontiert zu werden. Unsere Experten von Goldenstein Rechtsanwälte finden die bestmögliche Lösung für Ihren individuellen Fall.
Wie kann ich meine Dieselskandal-Ansprüche vor einer Verjährung schützen?
Klage einreichen
Ist die Verjährung erst einmal eingetreten, haben Gebrauchtwagenkäufer kaum noch Chancen, Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend zu machen. Bei Fahrzeughaltern, die ihren Diesel als Neuwagen erworben hatten, sieht die Situation etwas anders aus. Neuwagenkäufern bleiben auch nach Eintritt der Verjährung die Restschadensersatzansprüche. Der Restschadensersatz fällt in der Regel jedoch geringer aus als die herkömmliche Diesel-Entschädigung.
Grundsätzlich können alle Verbraucher die Verjährung stoppen, indem sie Klage einreichen und ihre Entschädigungsansprüche aktiv einfordern. Denn ab dem Tag der Klageeinreichung wird die Frist pausiert. Zudem ist eine Individualklage für Betroffene der beste Weg, eine faire Entschädigung zu erhalten – und das oftmals ohne Risiko.
Die Prozesskosten werden nämlich von Rechtsschutzversicherungen übernommen. Doch auch nicht-versicherte Verbraucher müssen kein finanzielles Risiko eingehen. Ihnen bieten wir von Goldenstein Rechtsanwälte die Kostenübernahme durch Prozesskostenfinanzierer an. Diese erhalten lediglich im Erfolgsfall eine kleine Provision. Selbst wenn die Klage nicht erfolgreich laufen sollte, muss der Fahrzeughalter nicht für die Kosten des Prozesses aufkommen.
Wir raten betroffenen Diesel-Fahrern daher dazu, nicht länger zu warten und sich aktiv gegen die anstehende Verjährung zu wehren. Unsere Rechtsexperten beraten Sie gern kostenlos und risikofrei zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage
Eine weitere Möglichkeit, sich vor der Verjährung im Dieselskandal zu schützen, ist die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage. In diesem Fall wird die Verjährungsfrist um sechs Monate gehemmt, wenn die Klage durch ein Urteil oder einen Vergleich beendet wurde (§ 204 Abs. 2 BGB). Das bedeutet, dass berechtigte Teilnehmer der Klage ihre Rechte im Anschluss sechs Monate lang individuell einklagen können, ohne eine Verjährung zu riskieren. Die Dieselskandal Verjährung wird ebenfalls für sechs Monate gehemmt, wenn sich Verbraucher aus dem Klageregister ein- und wieder ausgetragen haben. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Teilnahme an der Musterklage nur erfolgte, um die Verjährung zeitweilig zu stoppen und anschließend individuell gegen den verantwortlichen Hersteller vorzugehen. Das hat der BGH im Juli 2021 in einem verbraucherfreundlichen Urteil entschieden.
Allerdings können nur wenige Verbraucher diese Alternative auch wahrnehmen. Denn aktuell gibt es deutschlandweit nur eine laufende Musterfeststellungsklage. Diese wurde im Juli 2021 gegen Daimler vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eingereicht. Betroffene Mercedes-Halter, deren Ansprüche Ende 2021 zu verjähren drohten, hatten so die Möglichkeit, die Verjährung zu stoppen. Nichtsdestotrotz können nur rund 50.000 betroffene Verbraucher, und zwar Mercedes-Halter von GLC- und GLK-Modellen mit eingebautem OM651-Motor, daran teilnehmen. Generell sollten sich Mercedes-Besitzer jedoch unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, ob eine Teilnahme an der Musterfeststellungsklage für sie Sinn ergibt. Bisher gab es nämlich im Rahmen des Abgasskandals nur eine Musterfeststellungsklage in Deutschland gegen VW.
Die Erfahrung mit dieser Klage hat gezeigt, dass diese Form der Rechtsdurchsetzung nicht unbedingt das bestmögliche Ergebnis für die Kläger hervorbringt. So erhielten die berechtigten Teilnehmer dieser Sammelklage ein Vergleichsangebot, das ihnen eine Entschädigung in Höhe von bis zu 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sichern sollte. Die Voraussetzung hierfür war, dass die berechtigten Teilnehmer ihre manipulierten Fahrzeuge im Gegenzug behalten und auf sämtliche Rechtsansprüche verzichten. Individualkläger erhielten dagegen deutlich höhere Entschädigungssummen zugesprochen – unabhängig davon, ob sie ihr Fahrzeug behielten oder nicht.
Wir raten betroffenen Verbrauchern daher, sich in Form einer Einzelklage gegen den Betrug zur Wehr zu setzen und sich so vor der Verjährung im Dieselskandal zu schützen.
Aktuelle Neuigkeiten zur Verjährung im Dieselskandal
Deshalb sollten Rückforderungsansprüche von Spielverlusten schnellstmöglich geltend gemacht werden
Im Zuge mehrerer Gerichtsverfahren befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell mit der Frage, ob deutsche Spieler ihre Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen zurückfordern können. Jahrelang waren hierzulande nämlich selbst namhafte […]
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So können Glücksspieler die Verjährungsfrist ihrer Rückforderungsansprüche hemmen
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Sind Rechtsansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal nun verjährt?
Im Jahr 2020 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Frankfurt eine Pressemitteilung, in der die Frankfurter Ermittler die Öffentlichkeit recht eindeutig über den Wohnmobil-Abgasskandal informierten. Bedeutet das, dass sich Schadensersatzansprüche in der Sache […]
Baldige Verjährung im Fiat-Abgasskandal?
In Deutschland wurden über 200.000 illegal manipulierte Fiat-Fahrzeuge zugelassen. Das gab die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020 nach mehreren Razzien in Geschäftsräumen des italienischen Autobauers bekannt. Die manipulierten Fahrzeuge sind […]
Viele Diesel-Halter können noch immer Abgasskandal-Ansprüche durchsetzen
2015 wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Fünf Jahre später erwirkte Goldenstein Rechtsanwälte am Bundesgerichtshof (BGH) die erste verbraucherfreundliche Grundsatzentscheidung zugunsten eines betroffenen Fahrzeughalters und belegte damit, dass die Besitzer von illegal […]
Wohnmobil-Besitzer können Kaufpreis wegen Abgasskandal rückwirkend reduzieren
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt sowie unabhängige Abgastests haben ergeben, dass der Fiat Ducato vom Abgasskandal betroffen ist. Das ist auch für die gesamte Wohnmobil-Szene eine schlechte Nachricht, denn der Ducato […]
Die wichtigsten Dieselskandal-Entscheidungen des Jahres 2022
Mehr als sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals befassen sich Europas oberste Zivilrichter noch immer mit Detailfragen im Zusammenhang mit bestehenden Schadensersatzansprüchen von betroffenen Fahrzeughaltern. Auch 2022 wurden daher […]
Vorsicht: Diesel-Ansprüche von Audi-Haltern verjähren bald
Kurz nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals wurde klar, dass die manipulierten Volkswagen-Motoren auch in Fahrzeugen von Audi, Seat und Skoda verbaut wurden. Mittlerweile ist zudem bekannt, dass Audi sogar eine […]
Vorsicht vor baldiger Verjährung von Diesel-Ansprüchen
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Diesel-Ansprüche von vielen Mercedes-Fahrern könnten bald verjähren
Mercedes-Benz musste deutschlandweit bereits mehr als eine halbe Million Fahrzeuge wegen des Abgasskandals zurückrufen. Die Halter dieser Fahrzeuge müssen unter anderem mit hohen Wertverlusten rechnen, können jedoch auch Schadensersatzansprüche durchsetzen. […]
Hunderttausende Fahrzeughalter haben Diesel-Ansprüche noch nicht durchgesetzt
Vor ziemlich genau sieben Jahren kam der VW-Abgasskandal ans Licht. Längst ist klar, dass auch Hersteller wie Mercedes-Benz, Audi, Opel oder Fiat ihre Diesel-Fahrzeuge illegal manipuliert haben. Allein in Deutschland […]
Diesel-Thematik: Bestehen Restschadensersatzansprüche bei EU-Reimporten?
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Auch fast sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals befassen sich die Richter am deutschen Bundesgerichtshof (BGH) noch immer mit Detailfragen im Zusammenhang mit den Schadensersatzansprüchen von betroffenen Fahrzeughaltern. Bisher […]
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Die rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals ist in Österreich bis heute nicht abgeschlossen worden. Allerdings gibt es nun gleich zwei gute Nachrichten für österreichische Halter von manipulierten Autos: Erstens bestätigt der […]
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Noch im März werden sich die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) einmal mehr mit der Verjährungsfrage im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal befassen. Konkret geht es darum, ob betroffene Fahrzeughalter im Einzelfall […]
Das müssen Gebrauchtwagenkäufer über die Verjährungsfrage im Abgasskandal wissen
Pauschal lässt sich die Frage, wie lange die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen Rechtsansprüche wegen des Abgasskandal durchsetzen können, nicht beantworten. So haben Neuwagenkäufer nach der Fahrzeugübergabe zehn Jahre lang […]
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Porsche-Besitzer können noch immer Rechtsansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen
Eigentlich gelten Porsche-Autos als Fahrzeuge der Extraklasse, die teilweise sogar als Sammlerobjekte gehandelt werden und ihren Wert über die Jahre steigern. Von den illegal manipulierten Porsche-Fahrzeugen kann dies allerdings nicht […]
BGH-Entscheidung: Abgasskandal-Rechte lassen sich zehn Jahre lang durchsetzen
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Hohe Entschädigung für VW Tiguan-Halter
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BGH: Rechtsdurchsetzung im VW-Abgasskandal war auch 2019 noch möglich
Weil der VW-Abgasskandal 2015 öffentlich bekannt wurde, sind die Rechtsansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern teilweise schon am 01. Januar 2019 verjährt. Nun verkündeten die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) jedoch gute Nachrichten […]
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