26.
Jan 2022

Wann haben Verbraucher wegen des Abgasskandals Anspruch auf ein neues Auto?

Wegen des Abgasskandals können Verbraucher nicht nur finanzielle Entschädigungen durchzusetzen, sondern auch den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug. Aber unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, das Recht auf einen komplett neuen PKW wegen der Diesel-Manipulationen durchzusetzen?

Fahrzeug-Tausch ist bis zu zwei Jahre nach der PKW-Übergabe möglich

Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen können innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist den Anspruch auf ein mangelfreies Ersatzfahrzeug durchsetzen. Das haben die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) bereits mehrfach bestätigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwagen im Normalfall zwei Jahre und bei Gebrauchtwagen ein Jahr.

Sollten Verbraucher also innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe ihres Neufahrzeugs erfahren, dass ihr Auto eine illegale Abschalteinrichtung enthält, können sie ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem jeweiligen Fahrzeughändler geltend machen.

Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich eindeutig entschieden, dass der verantwortliche Händler seine geschädigten Kunden nicht einfach mit der Durchführung eines Software-Updates, das die Abgasreinigung normalisieren soll, abspeisen darf. Schließlich ist es für Normalverbraucher unklar, welche negativen Folgen solche Updates haben können. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass diese die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzen.

Zuzahlung wird selbst bei neuerem Modell nicht immer gefordert

Wenn das ursprünglich erworbene Modell nicht mehr verfügbar ist oder gar nicht mehr gebaut wird, muss der Händler seinem geschädigten Kunden das Nachfolgermodell oder ein vergleichbares Fahrzeug bereitstellen. Eine Zuzahlung muss selbst in diesem Fall nicht geleistet werden, solange der Listenpreis des neuen Fahrzeugs den des alten Autos nicht um mindestens 25 Prozent übersteigt.

Liegt der neue Listenpreis über dieser Grenze, müssen Verbraucher eine Zuzahlung leisten. Allerdings muss auch in diesem Fall nicht die komplette Differenz zwischen beiden Listenpreisen gezahlt werden. Stattdessen müssen geschädigte Verbraucher eine Zuzahlung in Höhe von einem Drittel dieses Differenzbetrages zahlen.

Diese rechtlichen Möglichkeiten bestehen im Abgasskandal

Da die Manipulationen von Diesel-Fahrzeugen oft erst nach der Gewährleistungsfrist bekannt werden, können nur wenige Verbraucher den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug durchsetzen. Allerdings gibt es auch unabhängig davon Möglichkeiten, sich gegen die negativen Folgen des Abgasskandals zu wehren.

So besteht beispielsweise die Möglichkeit, den Kaufvertrag quasi ungeschehen zu machen. PKW-Besitzer können den verantwortlichen Fahrzeughersteller nämlich dazu bringen, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen, um im Gegenzug eine Entschädigung zu erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Auch dies haben die Richter am Bundesgerichtshof bereits bestätigt.

Alternativ ist es unter anderem auch möglich, das manipulierte Fahrzeug zu behalten und einen Teilbetrag des Kaufpreises als Schadensersatz durchzusetzen. Dadurch soll der Wertverlust, der durch den Abgasskandal entstanden ist, kompensiert werden. Darüber hinaus ist es selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge möglich, Entschädigungsansprüche in der Sache durchzusetzen. Schließlich hat das jeweilige Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt vermutlich deutlich weniger Geld eingebracht als ein vergleichbares Auto, das nicht manipuliert wurde.

Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.

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