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Tesla-Greenwashing: Anspruch auf Schadensersatz besteht

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Tesla Greenwashing-Skandal

Laut Werbung sollen Tesla-Fahrzeuge dazu beitragen, mehrere Millionen Tonnen Co2 einzusparen. Tatsächlich führt der Verkauf von Elektroautos des Unternehmens von Elon Musk allerdings dazu, dass andere Autobauer weiterhin Benziner und Diesel auf den Markt bringen können. Diese Information enthält die Werbung von Tesla natürlich nicht. Verbraucherschützer verklagen Tesla bereits wegen dieser Täuschung und auch betroffene Tesla-Käufer können deshalb Schadensersatzansprüche geltend machen. Nachfolgend erklären wir von Goldenstein Rechtsanwälte, was Tesla-Besitzer über diesen Greenwashing-Skandal wissen müssen.

Greenwashing bei Tesla

Tesla bewarb das eigene Unternehmen deutlich umweltfreundlicher, als es eigentlich ist

Hoher Schadensersatz möglich

Tesla-Käufer können ihre Fahrzeuge wegen Greenwashing an Tesla zurückgeben oder ggf. den ursprünglichen Kaufpreis rückwirkend reduzieren

Starke Kanzlei an Ihrer Seite

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte haben allein im Abgasskandal über 65.000 Verbraucher vertreten und sind für mehrere zivilrechtliche Grundsatzurteile verantwortlich

Risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich

Klagen sind dank Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenfinanzierung ohne finanzielles Risiko möglich

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Bewertungen zu Uns
Dieter Schmidt
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“Die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein kann ich nur bestens weiter empfehlen. Sie haben in meinem Fall nach meinen persönlichen Eindrücken, alles richtig, kompetent und seriös abgewickelt. Mit dem erreichten Urteil und dem Ergebnis bin ich auch sehr zufrieden gewesen. Für die gute und schnelle Bearbeitung bedanke ich mich hiermit nochmals. Ich kann die Rechtanwaltskanzlei Goldenstein, jederzeit bestens weiter empfehlen. Ich glaube, hier werden sie stets richtig und kompetent vertreten.”
Thomas Schramm
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Andre Hofmann
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Marlen
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Klaus M.
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“Haben das Mandat professionell und zu meiner größten Zufriedenheit erledigt!”
Uschi Hirschbichler
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“Gute Kommunikation, man wusste immer was der Sachstand war und was die nächsten Schritte sind. Ohne sie hätten wir nichts bekommen. Durch ihre Hilfe haben wir eine Entschädigung erhalten.”
Friedrich Glück
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der Arbeiter
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Anonym
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Tesla verdient Milliardensummen mit Co2-”Ablasshandel”

Repräsentative Umfragen haben ergeben, dass das Hauptmotiv für die Anschaffung von Elektroautos deren Umweltfreundlichkeit ist. Wahrscheinlich hat Tesla deshalb unter anderem in seinen jährlich erscheinenden Impact-Berichten vorgerechnet, wie viel Millionen Tonnen Co2 Tesla-Fahrzeuge einsparen würden.

Die Realität sieht allerdings nicht so rosig aus. Auch Tesla ist nämlich in erster Linie nicht der Umwelt, sondern seinen Aktionären verpflichtet. Deshalb verkauft Tesla auch anderen Autobauern die Möglichkeit, weiterhin Verbrenner auf den Markt bringen zu können. Konkret verdient Tesla Milliardensummen mit dem Verkauf von sogenannten Co2-Zertifikaten.

Dieser Handel mit Co2-Zertifikaten, der von bösen Zungen sogar als moderner Ablasshandel bezeichnet wird, soll die Automobilindustrie zum Verkauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen animieren.

Konkret wird Automobilherstellern in der Europäischen Union vorgeschrieben, bestimmte Schadstoff-Durchschnittswerte mit ihren Fahrzeugflotten zu erzielen. Wer über den vorgeschriebenen Werten liegt, muss sich mit Zertifikaten freikaufen. Wer unter den Durchschnittswerten liegt, darf hingegen Zertifikate an andere Hersteller verkaufen.

Da Tesla ausschließlich Elektroautos produziert, kann das Unternehmen auch jede Menge Co2-Zertifikate verkaufen. Als das Unternehmen 2020 zum ersten Mal operative Gewinne auswies, schaffte Tesla dies nur aufgrund von Milliardeneinnahmen aus dem Verkauf von Co2-Zertifikaten. Für Tesla-Fahrer bedeutet dies konkret, dass ihr Kauf keineswegs vollständig zur Einsparung von Co2 führt, denn die eingesparten Schadstoffe dürfen stattdessen einfach von Fahrzeugen anderer Hersteller ausgestoßen werden und Tesla profitiert sogar finanziell davon.

Schadensersatz wegen Greenwashing ist möglich

Dass Tesla-Fahrzeuge nicht immer halten, was der US-Hersteller verspricht, ist den meisten Tesla-Besitzern bewusst. Viele Tesla-Halter klagen nämlich beispielsweise über Probleme mit dem Autopiloten, eine geringere Reichweite als von Tesla beworben, nicht funktionierende Sensoren oder komische Geräusche ihres Fahrzeugs. Doch in einem Punkt sollten Tesla-Fahrzeuge vielen anderen Autos eigentlich überlegen sein – der Umweltfreundlichkeit. Zumindest hat Tesla dies potenziellen Fahrzeugkäufern glaubhaft vermittelt.

So ergab eine Studie, die im Juni 2023 auf dem Greentech Festival in Berlin vorgestellt wurde, dass über 17 Prozent des Umsatzes rein auf Teslas Nachhaltigkeitsimage zurückzuführen sind. Bei keinem anderen untersuchten Unternehmen liegt dieser Wert so hoch.

Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen Tesla

Dieses Image hat Tesla allerdings mindestens in Teilen aufgebaut, indem es seinen Kunden nicht die Wahrheit kommuniziert hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagte wegen unrichtiger grüner Werbeaussagen von Tesla bereits gegen das Unternehmen und verlangte unter anderem, dass der Handel mit Co2-Zertifikaten gegenüber potenziellen Käufern transparent gemacht wird.

Aber auch Tesla-Besitzer können deshalb juristisch gegen den Elektroautohersteller vorgehen. Schließlich hätten diese ihre Fahrzeuge wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen erworben, wenn Tesla seine Umweltauswirkungen zum Kaufzeitpunkt korrekt kommuniziert hätte.

Tesla-Besitzer haben Anspruch auf eine Entschädigung

Konkret haben Tesla-Besitzer die Möglichkeit, ihren Kaufvertrag rückabzuwickeln und Tesla juristisch zur Rücknahme des jeweiligen Fahrzeugs zu verpflichten. In dem Fall können die betroffenen Fahrzeughalter eine Entschädigung, die sich an dem ursprünglich gezahlten Kaufpreis orientiert und sogar Verzugszinsen geltend machen. Die fällige Entschädigungssumme wird lediglich durch eine sogenannte Nutzungsentschädigung, die von der individuellen Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs abhängig ist, reduziert. Alternativ besteht zudem oftmals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug zu behalten, um den ursprünglichen Kaufpreis nachträglich zu mindern.

Risikofreie Rechtsdurchsetzung möglich

Entsprechende Klagen sind in der Regel komplett risikofrei möglich, denn Rechtsschutzversicherungen übernehmen die vollständigen Anwalts- und Verfahrenskosten ihrer Kunden. Wer nicht versichert ist, kann zudem häufig auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen.

Prozesskostenfinanzierer übernehmen das komplette Risiko einer Klage und beziehen dafür lediglich im Erfolgsfall eine vorab definierte Erfolgsprovision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, zahlen Prozesskostenfinanzierer sogar die Kosten der Gegenseite. Die Kläger müssen selbst in diesem Fall keinen Cent aus der eigenen Tasche aufbringen.

Sie möchten Ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen?

Wie hoch die Schadensersatzansprüche im Tesla-Greenwashing-Skandal im Einzelfall ausfallen, können Sie mit dem Online-Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte kostenfrei und unverbindlich herausfinden. Die Anwälte der Verbraucherkanzlei beraten betroffene Elektroautobesitzer zudem kostenfrei bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Fragen und Antworten zum Greenwashing-Skandal bei Tesla

Weshalb können Schadensersatzansprüche wegen des Tesla-Greenwashing-Skandals durchgesetzt werden?

Nachhaltigkeit liegt vielen Menschen am Herzen. So entscheiden sich die Käufer von Elektroautos in erster Linie aus Umweltgründen für die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs. Dessen ist sich Tesla bewusst, weshalb das Unternehmen seinen Kunden glaubhaft vermittelt hat, dass der Kauf eines Teslas zu einem besonders umweltfreundlicheren Leben beiträgt. Dabei hat Tesla Tatsachen allerdings extrem verdreht und unter anderem unterschlagen, dass Tesla jährlich Milliarden mit dem Verkauf von Co2-Zertifikaten an Hersteller von Dieseln und Benzinern verdient.

Wer sich unter anderem aus Umweltschutzgründen für den Kauf eines Tesla entschieden hat, wurde folglich getäuscht und hätte sich möglicherweise ohne die umweltfreundliche Werbung von Tesla für ein anderes Fahrzeug entschieden. Dieser Kauf lässt sich allerdings nicht rückgängig machen und auch ein Verkauf des eigenen Tesla ist oft wirtschaftlich unsinnig. Letzteres liegt einerseits daran, dass der Gebrauchtwagenmarkt in den vergangenen Monaten merklich eingebrochen ist. Darüber hinaus haben Tesla-Fahrzeuge unter anderem aufgrund von vermehrten Preissenkungen an Wertstabilität eingebüßt.

Mit Hilfe einer Schadensersatzklage können betroffene Fahrzeughalter allerdings im Normalfall eine finanzielle Entschädigung durchsetzen, die über dem aktuellen Gebrauchtwagenmarktwert des jeweiligen PKW-Modells liegt. Wie hoch die individuellen Schadensersatzansprüche in der Sache genau ausfallen, können Fahrzeughalter mit dem Online-Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte in wenigen Minuten prüfen.

Auf welche Weise hat Tesla Greenwashing betrieben?

In erster Linie hat Tesla seine Kunden getäuscht, indem das Unternehmen damit geworben hat, dass seine Fahrzeuge null Gramm Co2 pro Kilometer ausstoßen und dadurch mehrere Millionen Tonnen Co2 einsparen. Das ist faktisch allerdings falsch, denn Tesla verkauft unter anderem Co2-Zertifikate an andere Autohersteller, die dadurch weiterhin viele Diesel und Benziner produzieren und zulassen dürfen.

Darüber hinaus gibt es viele weitere Greenwashing-Vorwürfe gegen Tesla. Beispielsweise flog Tesla im vergangenen Jahr aus dem S&P Index für die 500 nachhaltigen Börsenunternehmen, weil es dem Unternehmen unter anderem an einer Strategie fehle, um Co2 zu reduzieren. Tesla zählt also keineswegs zu den nachhaltigsten Unternehmen der Welt.

Wer hat wegen des Tesla-Greenwashing-Skandals Anspruch auf Schadensersatz?

Anspruch auf Schadensersatz haben sämtliche Tesla-Käufer, die ihre Fahrzeuge nach dem 15. April 2019 gekauft haben. An diesem Tag hat Tesla nämlich erstmals ihren “Impact Report” veröffentlicht, in dem Tesla seine unrichtigen Nachhaltigkeitsaussagen bis heute propagiert. Unter Umständen können aber auch Tesla-Besitzer, die ihre Fahrzeuge vorher gekauft haben, Schadensersatz durchsetzen, sofern diese belegen können, dass sie mit falschen Versprechungen von dem Kauf ihres Tesla überzeugt wurden.

Können Schadensersatzansprüche für alle Tesla-Modelle geltend gemacht werden?

Ja. Für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen des Tesla-Greenwashing-Skandals spielt es keine Rolle, welches PKW-Modell von Tesla gekauft wurde.

Wie hoch fällt der bestehende Schadensersatzanspruch aus?

Die Höhe des Entschädigungsanspruches ist individuell und hängt beispielsweise von der jeweiligen Laufleistung des betroffenen Fahrzeugs ab. Mit dem kostenlosen Schnellcheck von Goldenstein Rechtsanwälte können Tesla-Besitzer in wenigen Schritten prüfen, ob Sie Schadensersatz von Tesla fordern können und wie hoch dieser Anspruch ausfällt.

Besteht auch die Möglichkeit, den kompletten Kaufpreis von Tesla zurückzubekommen?

Im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist es in der Theorie möglich, den kompletten Kaufpreis von Tesla zurückzubekommen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das jeweilige Fahrzeug praktisch gar nicht genutzt wurde. Für einige Tesla-Fahrer besteht jedoch über Umwege die Möglichkeit, ihren kompletten Kaufpreis von Tesla zurückzufordern. Tesla hat nämlich nicht nur fehlerhafte Werbung veröffentlicht, sondern auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Deutschland verwendet. Konkret hat Tesla bis zum 17. April 2023 keine Telefonnummer in dieser Belehrung integriert und Fahrzeugkäufern somit faktisch die Möglichkeit des mündlichen Widerrufs verwehrt. Aufgrund dessen können Tesla-Besitzer, die ihre Fahrzeuge für private Zwecke gekauft haben, ihre Kaufverträge bis zu ein Jahr und 14 Tage nach der Übergabe ihres Fahrzeugs widerrufen. Normalerweise beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist nur 14 Tage.

Was kostet ein Verfahren gegen Tesla?

Schadensersatzklagen gegen Tesla sind oft komplett ohne finanzielles Risiko möglich, denn Rechtsschutzversicherer übernehmen die vollständigen Verfahrenskosten ihrer Kunden. Lediglich eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung muss in dem Fall möglicherweise übernommen werden.

Wer nicht versichert ist, kann zudem oft auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Prozesskostenfinanzierer übernehmen das vollständige Verfahrensrisiko für ihre Kunden und beziehen dafür lediglich im Erfolgsfall eine Provision. Sollte eine Klage unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozesskostenfinanzierer sogar die vollständigen Kosten der Gegenseite.

Natürlich besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine Schadensersatzklage gegen Tesla aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Allerdings müssen Kläger in diesem Fall damit rechnen, vor einem abschließenden Urteil Tausende Euro vorzustrecken und im Falle einer Niederlage auch die Anwalts- und Verfahrenskosten der Gegenseite zu übernehmen. Umgekehrt muss die Gegenseite die Kosten des jeweiligen Klägers übernehmen, sofern dieser vor Gericht Erfolg hat.

Wie lange dauert eine Schadensersatzklage gegen Tesla?

Es ist nicht möglich, Pauschalaussagen dazu zu treffen, wie lange es bis zum Abschluss einer Schadensersatzklage gegen Tesla dauert. Dies hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich ist es möglich, bereits innerhalb weniger Wochen eine außergerichtliche Einigung mit Tesla zu erzielen. Sollte ein Fall vor Gericht gehen, hängt es von dem jeweiligen Gericht ab, wann es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Im Normfallfall dauert es aber etwa sechs bis acht Monate, bis ein erstinstanzliches Urteil verkündet wird. Anschließend besteht zudem meist für beide Parteien die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, wodurch sich die Klage weiter in die Länge ziehen kann. Generell kann es also nur wenige Wochen bis zur Auszahlung von Schadensersatz durch Tesla dauern. Es ist jedoch auch möglich, dass es mehrere Jahre bis zum Abschluss einer solchen Schadensersatzklage dauert.

Wieso sollte ich meine Rechtsansprüche im Tesla-Greenwashing-Skandal von Goldenstein Rechtsanwälte geltend machen lassen?

Wir von der Kanzlei Goldenstein haben uns auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten im Diesel-Abgasskandal spezialisiert. Im Rahmen des Dieselskandals haben wir bereits eindrucksvoll bewiesen, dass wir auch für vermeintlich kleine Verbraucher Entschädigungsansprüche gegenüber großen Konzernen erfolgreich geltend machen können. In der Sache haben wir beispielsweise mehr als 65.000 Verbraucher vertreten und sind für relevante Grundsatzurteile verantwortlich. Für unsere Mandanten kämpfen wir stets für die höchstmögliche Entschädigung und unsere Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent gewonnenen Fällen gibt uns Recht. Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von einem erfahrenen und erfolgreichen Partner. Gern beraten unsere Experten und Expertinnen Sie kostenfrei bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen des Tesla-Greenwashing-Skandals.