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Der Abgasskandal - Alle Infos
Auch 2024 kein Ende im Abgasskandal in Sicht
Der Abgasskandal hat die Automobilbranche seit Jahren im Griff und teilt sich auf in den Benziner- und den wesentlich umfangreicheren Dieselskandal. Weltweit wurden Millionen Dieselfahrzeuge gezielt manipuliert, um auf Prüfständen niedrigere Schadstoffwerte vorzutäuschen, während die Grenzwerte für Stickoxide im tatsächlichen Fahrbetrieb massiv überschritten wurden. Diese Täuschung hat schwerwiegende Folgen für die betroffenen Fahrzeughalter, darunter Wertverluste, verpflichtende Rückrufe und sogar die Stilllegungen ganzer Modellreihen.
Die rechtliche Aufarbeitung des Abgasskandals dauert bis heute an und bringt immer wieder neue Details ans Licht. Im Laufe der Jahre haben sich Gerichte weltweit mit den Folgen des Skandals auseinandergesetzt und sich verbraucherfreundlich positioniert – unter anderem auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der deutsche Bundesgerichtshof (BGH).
Betroffene Verbraucher haben demnach gute Chancen, eine rechtmäßige Entschädigung im Abgasskandal durchzusetzen – was die Erfahrung zehntausender Mandanten unserer Kanzlei aus den vergangenen Jahren bestätigt.
Ist auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen? Machen Sie jetzt unseren kostenlosen Online-Check und finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Entschädigung Ihnen zusteht!
Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Abgasskandal. Wir haben bereits mehr als 65.000 Mandanten in der Sache vertreten und das erste erfolgreiche Abgasskandal-Urteil am Bundesgerichtshof erstritten.
Bei Rückgabe Ihres Fahrzeuges erhalten Sie, je nach gefahrenen Kilometern, einen Großteil des ursprünglichen Kaufpreises. Unter Umständen können Sie Ihr Fahrzeug alternativ auch behalten und ca. 15 Prozent des Kaufpreises zurückbekommen.
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Kein Problem. Eine Rechtsdurchsetzung ist auch ohne Versicherung risikofrei möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen das volle Verfahrensrisiko für Sie.
Wir haben in unseren Verfahren eine Erfolgsquote von 99% erreicht. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung.
Bin ich vom Abgasskandal betroffen?
Mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Online-Check können Sie innerhalb weniger Minuten prüfen, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Gleichzeitig sehen Sie, wie hoch Ihre mögliche Entschädigung ausfällt. Prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche, unsere Rechtsexperten beraten Sie gern kostenlos zu Ihrem Fall.
Juni 2023: BGH senkt Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Abgasskandal
Die obersten deutschen Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich am 26.06.2023 erneut mit dem Abgasskandal beschäftigt und dabei die Hürden für eine Entschädigung betroffener Autobesitzer deutlich gesenkt. Die Chancen auf Schadensersatz stehen somit besser denn je.
Bereits im März 2023 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, sofern eine illegale Abschalteinrichtung in ihrem Diesel-Fahrzeug verbaut wurde. Dabei spiele es keine Rolle, ob diese Schädigung vom Autobauer vorsätzlich oder auf fahrlässige Weise erfolgte.
Infolgedessen passte auch der BGH seine Rechtsauffassung im Abgasskandal an. Während die Richter zuvor eine sittenwidrige Täuschung für eine erfolgreiche Schadensersatzklage voraussetzten, entschieden sie mit ihrem Urteil vom Juni 2023, dass Rechtsansprüche bereits beim bloßen Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung durchgesetzt werden können.
Betroffene Fahrzeughalter müssen somit nur noch nachweisen, dass in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut wurde. Das ist beispielsweise mittels eines Rückrufbescheids durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder durch ein Sachverständigengutachten möglich.
Auf diese Weise können Fahrzeughalter vergleichsweise einfach eine Entschädigung in Höhe von 5- bis 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises durchsetzen und das Fahrzeug dabei behalten. Wer beispielsweise 50.000 Euro für seinen manipulierten Diesel bezahlt hatte, kann bis zu 7.500 Euro Schadensersatz geltend machen und sein Fahrzeug einfach weiterfahren – und das völlig ohne Kostenrisiko.
Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal
Fahrzeugbesitzer, deren Autos mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, können sich sicher sein, dass ihre Fahrzeuge die von der EU festgelegten Schadstoffgrenzen deutlich überschreiten. Dies hat zur Folge, dass Fahrzeughalter zum Teil mit hohen Wertverlusten, mit Fahrverboten in Innenstädten oder sogar mit einer Stilllegung ihrer Autos rechnen müssen.
Im Zuge des Abgasskandals stehen betroffenen Autofahrern verschiedene rechtliche Optionen zur Verfügung, um für erlittene Schäden entschädigt zu werden:
Welche Kosten sind mit einer Klage im Abgasskandal verbunden?
Mit uns können Verbraucher ihre Rechtsansprüche im Abgasskandal ohne Kostenrisiko durchsetzen. Wer rechtsschutzversichert ist, kann sich an seine Versicherung wenden. Diese übernehmen die Verfahrenskosten in der Regel. Lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung muss vom Kläger getragen werden.
Doch auch ohne Rechtsschutz können Ansprüche im Abgasskandal risikofrei durchgesetzt werden. Ermöglicht wird das durch unsere Kooperation mit sogenannten Prozesskostenfinanzierern. Diese übernehmen sämtliche anfallenden Verfahrenskosten und erhalten nur im Erfolgsfall eine vorab festgelegte Provision. So können Verbraucher ohne finanzielles Risiko für ihre Rechte eintreten.
Gern prüfen wir Ihre Ansprüche für Sie und beraten Sie in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sie entscheiden im Nachgang, ob Sie Ihre Ansprüche mit uns geltend machen möchten.
Unsere Mandanten machen es vor
Bundesgerichtshof Karlsruhe
Für unseren Mandanten und seinen illegal manipulierten VW Sharan haben wir eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 28.257,74 Euro erwirkt. Er hat das Fahrzeug im Jahr 2014 für gerade einmal rund 3.000 Euro mehr als Gebrauchtwagen mit einem Tachostand von 20.000 Kilometern gekauft und damit bis zum Zeitpunkt der Verhandlung 52.229 Kilometer zurückgelegt. Ein vergleichbares, nicht manipuliertes Auto wäre auf dem Gebrauchtwagenmarkt lediglich rund 12.700 Euro Wert gewesen.
Landgericht Heilbronn
Unsere Mandantin hat für ihren manipulierten Audi Q5 eine Entschädigung in Höhe von 31.121,87 Euro erhalten. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2016 zu einem Kaufpreis von 45.250 Euro erworben und hatte bis zum Tag der Verhandlung bereits 121.573 Kilometer zurückgelegt. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug gerade einmal rund 22.000 Euro einbringen.
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Ihre Entschädigung
Weitere Erfolge im Abgasskandal
Aktuelle Entwicklungen im Abgasskandal 2.0
Knapp acht Jahre nach dem Bekanntwerden der Abgasmanipulation geht der Abgasskandal in die nächste Runde. Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht läutet im Februar 2023 den Abgasskandal 2.0 ein.
Im Prozess hatte die DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geklagt, da die Behörde mehrere Diesel-Modelle trotz verbauter Abschalteinrichtung genehmigt hatte. Es ging dabei um das Thermofenster, das VW in seinem Software-Update verwendet haben soll. Bei einem Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung, die die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen bei bestimmten Temperaturen reduziert oder sogar komplett herunterfährt.
Das VW-Update sollte eigentlich dazu dienen, die Abgasreinigung von Diesel-Fahrzeugen mit dem nachweislich manipulierten Motor EA189 zu normalisiert. Stattdessen wurde die alte Manipulationssoftware einfach durch eine andere Abschalteinrichtung ausgetauscht. Obwohl also auch das Update eine illegale Abschalteinrichtung verwendete, wurde es vom KBA genehmigt.
Dagegen ging die DUH juristisch vor – mit Erfolg. Die Schleswiger Richter erklärten das VW Software-Update für illegal und verpflichtete das KBA, die erteilten Genehmigungen zu widerrufen.
Es handelte sich hierbei um eine von vielen DUH-Klagen im Abgasskandal. Es laufen derweil weitere ähnliche Verfahren gegen Hersteller wie Mercedes, Opel und Audi. Ein Ende des Abgasskandals ist somit noch nicht in Sicht.
So einfach kommen Sie zu Ihrem Recht
Verjährung im Abgasskandal
Grundsätzlich gilt ein Deutschland eine Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende ab dem Zeitpunkt, an dem der eingetretene Schaden bekannt wurde. Innerhalb dieser Zeit können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Nach eingetretener Verjährung ist dies nicht länger möglich.
Die einzelnen Verjährungsfristen unterscheiden sich je nach Hersteller und Fahrzeugmodell. Einige Diesel-Fahrzeuge wurden beispielsweise bereits 2018 zurückgerufen. Hier ist die gesetzliche Verjährung bereits Anfang 2022 eingetreten. Wer hingegen im Jahr 2021 ein Rückrufschreiben erhalten hat, hat noch bis zum 31.12.2024 Zeit, seine Rechtsansprüche geltend zu machen.
Im Februar 2022 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem verbraucherfreundlichen Urteil zudem, dass bei Neuwagenkäufern eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt (§852 BGB). Also auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfristkönnen sogenannte Restschadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Es gilt zu beachten, dass die Verjährungsfrist hierbei taggenau zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs beträgt. Wer sein Fahrzeug also am 01.02.2015 erworben hat, hat bis zum 01.02.2025 Zeit, Schadensersatz durchzusetzen.
Gern prüfen wir für Sie kostenlos, ob eine Verjährung in Ihrem Fall bereits eingetreten ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen ihm Abgasskandal zustehen.
Ihr Anwalt im Abgasskandal
Erfahren Sie jetzt, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, und setzen Sie sich gegen den Diesel-Betrug zur Wehr. Mit Goldenstein Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen und starken Partner an Ihrer Seite.
In den vergangenen Jahren haben wir bereits Zehntausenden Mandanten zu hohen Entschädigungen im Abgasskandal verholfen. Außerdem sind unsere Anwälte für das erste BGH-Diesel-Urteil verantwortlich und haben damit maßgeblich zur juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals beigetragen. Mit einem Team von mehr als 90 Experten und über 30 Jahren Erfahrung gehören wir zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands.
Sie möchten Ihre eigenen Ansprüche im Abgasskandal geltend machen? Füllen Sie dazu einfach unser kurzes Online-Formular aus und berechnen Sie sofort Ihre mögliche Entschädigung. Im Anschluss prüfen wir Ihre Daten für Sie unverbindlich und kostenlos und beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Optionen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie Ihre Rechtsansprüche mit uns risikofrei durchsetzen möchten.
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