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DIESELSKANDAL SCHADENSERSATZ: DAS SIND IHRE ANSPRÜCHE

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Dieselskandal Entschädigung.
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Im Rahmen des Dieselskandals wurden mehrere Millionen Fahrzeuge illegal manipuliert. Dadurch erfüllen sie zwar während der Zulassungstests sämtliche Umweltregularien. Aber sie stoßen im normalen Straßenbetrieb auch deutlich mehr Schadstoffe aus, als es erlaubt ist. Die betroffenen Fahrzeuge haben unter anderem enorm an Wert verloren und mussten häufig Software-Updates erhalten, die regelmäßig zu Problemen führen. Betroffene Fahrzeughalter haben unter anderem deshalb Schadensersatzansprüche. Dieser Anspruch auf Entschädigung besteht herstellerübergreifend und kann von allen betroffenen Verbrauchern eingefordert werden.

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte setzen uns für die Verbraucherrechte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughalter ein und sind auch Ihr starker Partner, wenn Sie Ihren Dieselskandal Schadensersatz einklagen möchten. 

Prüfen Sie jetzt, wie hoch Ihre Entschädigung im Abgasskandal ausfallen würde!

Vertretene
Mandanten
65000 +
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99 %
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Ihrer Seite
90 +

Über 65.000 Mandanten im Dieselskandal geholfen

Im Mai 2020 erwirkten wir von Goldenstein Rechtsanwälte das erste und wichtigste Dieselskandal-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dank diesem Urteil herrscht endgültig Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher, da sich alle deutschen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte seitdem in ihren Dieselskandal-Verfahren auf diese Entscheidung beziehen.

Bislang haben wir 65.000 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Dieselskandal-Schadensersatzansprüche erfolgreich unterstützt. Im Durchschnitt setzen wir Entschädigungssummen in Höhe von über 19.000 Euro für unsere Mandanten durch.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal

Seit wir mit unserem BGH-Urteil den Grundstein für die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal gelegt haben, haben die obersten Zivilrichter Deutschlands bereits weitere verbraucherfreundliche Entscheidungen im Dieselskandal getroffen. 

Schadensersatz auch bei fahrlässiger Schädigung

Am 26. Juni 2023 entschieden die Richter am Bundesgerichtshof (BGH), dass betroffenen Fahrzeughaltern selbst bei einer fahrlässigen Schädigung durch den Hersteller Schadensersatz zusteht. Es muss also nicht länger eine sittenwidrige Täuschung nachgewiesen werden, was die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen deutlich senkt.

Dieselskandal Entschädigung auch nach Auto-Verkauf

Zudem bestätigte der BGH in der Vergangenheit, dass Schadensersatzansprüche im Dieselskandal auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs bestehen. Konkret ging es in dem Fall um einen illegal manipulierten VW mit EA189-Motor. Die Klägerin hatte das Fahrzeug bereits verkauft, forderte aber dennoch Schadensersatz von Volkswagen und bekam Recht.

Außerdem haben die Käufer von illegal manipulierten Neufahrzeugen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab dem Vertragsschluss Anspruch auf mangelfreie Ersatzfahrzeuge.

Weitere BGH-Urteile zum Dieselskandal Schadensersatz

Bezüglich der Verjährung entschied der BGH, dass die Verjährung von Rechtsansprüchen davon abhängt, wann der jeweilige Fahrzeugbesitzer Kenntnis von der Manipulation seines betroffenen Fahrzeugs erhielt. Dabei reiche die allgemeine Berichterstattung über den Dieselskandal nicht aus, um sämtliche Betroffene über die Manipulation ihrer Fahrzeuge zu informieren. Gleichzeitig gaben die BGH-Richter mit dieser Entscheidung bekannt, dass die Teilnahme an einer Musterfeststellungsklage die Verjährung von Rechtsansprüchen auch dann hemmt, wenn der Eintrag in das Klageregister möglicherweise erst nach dem Eintritt der Verjährung erfolgte. Ob die Teilnahme an der Musterklage nur erfolgte, um die eigenen Rechte später im Rahmen einer Individualklage durchzusetzen, sei dabei nicht relevant.

Der Bundesgerichtshof bestätigte im Februar 2022 zudem, dass im Rahmen des Abgasskandals auch Restschadensersatzansprüche bestehen. Das bedeutet, dass Verbraucher selbst nach dem Eintritt der dreijährigen Verjährungsfrist in der Sache noch Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Einzige Voraussetzung: Das Dieselskandal-Auto wurde damals als Neuwagen erworben.

Des Weiteren entschied unter anderem das Landesgericht Braunschweig, dass auch Österreicher ihre Rechtsansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal gegenüber deutschen Autobauern wie VW, Daimler, Audi oder Opel in Deutschland durchsetzen können. Die Braunschweiger Richter bestätigten die Schadensersatzansprüche eines Österreichers gegenüber Volkswagen.

Vom Dieselskandal betroffen? So kommen Sie zu Ihrem Schadensersatz

Als Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs können Sie Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte sind dabei Ihr starker Partner, denn wir sind bestens mit der Durchsetzung von Verbraucherrechten im Dieselskandal vertraut und haben bereits über 65.000 zufriedenen Mandanten geholfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Mit uns kommen Sie ganz einfach zu Ihrem Schadensersatz im Dieselskandal. 

Füllen Sie jetzt unser Online-Formular aus und lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche von erfahrenen Experten prüfen. 

Bei welchen Fahrzeugen habe ich ein Recht auf einen Dieselskandal Schadensersatz?

Wenn Ihr Fahrzeug über einen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung verfügt, haben Sie im Dieselskandal Anspruch auf Schadensersatz. Dazu gehören alle Fahrzeuge der Hersteller VW, Audi, Daimler, Porsche, Fiat und Opel, die von einem Rückruf betroffen sind. Welche Modelle der Fahrzeuge nach aktuellem Stand betroffen sind, erfahren Sie ganz einfach bei uns.

Sie können hierzu auch unser Formular ausfüllen und kostenfrei und unverbindlich prüfen, ob Sie mit Ihrem Fahrzeug zu den Betroffenen des Dieselskandals gehören und somit Anspruch auf Schadensersatz haben.

Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihres Rechts auf Schadenersatz

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte setzen uns für Ihren Schadensersatzanspruch im Dieselskandal ein. Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus und wir überprüfen Ihre Daten und Sie müssen nichts weiter unternehmen. Mit einer Erfolgsquote von 99 Prozent setzen wir anschließend Ihre Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durch.

Allein gegenüber dem VW-Konzern haben wir bereits die Ansprüche von Tausenden Mandanten geltend gemacht. Machen auch Sie jetzt den ersten Schritt zu einer hohen Entschädigung.

Schadensersatz als Leasingnehmer

Auch für Leasing-Fahrzeuge besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich wären Ihre Leasing-Konditionen sicher anders ausgefallen, wenn die illegalen Manipulationen bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen wären. Gern beraten wir Sie hierzu, wenn Sie Leasingnehmer eines der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge sind.

Dieselskandal Schadensersatzanspruch bei Gebrauchtwagen

Käufer von betroffenen Gebrauchtwagen haben ebenso wie Neuwagen-Käufer einen Schadensersatzanspruch im Dieselskandal und können diesen mit einer sehr hohen Erfolgsquote durchsetzen. Auch das erste Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) bezog sich auf einen Gebrauchtwagen. Laut dem BGH soll kein Unterschied beim Dieselskandal für den Schadensersatz zwischen Gebrauchtwagen und Neuwagen gemacht werden. Unsere Experten beraten Sie gern zum Schadensersatzanspruch für Ihren Gebrauchtwagen. Weitere Informationen zum Schadensersatz bei Gebrauchtwagen finden Sie auf unserer Gebrauchtwagen-Unterseite.

Fragen und Antworten zum Dieselskandal Schadensersatz

Wir von Goldenstein Rechtsanwälte beantworten Ihnen alle wichtigen Fragen zum Dieselskandal Schadensersatz und beraten Sie gern auch persönlich.

Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz im Dieselskandal?

Ihre Chance auf Schadensersatz als Betroffener im Dieselskandal stehen mit uns sehr gut. Wir von Goldenstein Rechtsanwälte verhelfen Ihnen als erprobte Kanzlei mit viel Erfahrung im Dieselskandal zum Erfolg. Wir haben bereits mehr als 65.000 Mandanten erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche im Abgasskandal unterstützt und sind unter anderem für das erste BGH-Urteil in der Sache verantwortlich. Unsere Experten setzen sich jeden Tag dafür ein, dass Verbraucher ihre Ansprüche im Dieselskandal unkompliziert und sicher durchsetzen können. Unsere Erfolgsquote in Höhe von 99 Prozent unterstreicht die guten Aussichten auf Schadensersatz im Abgasskandal einmal mehr.

Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf einen Dieselskandal Schadensersatz habe?

Sie können mit unserem Online-Formular schnell und einfach prüfen, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Auch, wenn Sie ein Schreiben bezüglich einer Rückrufaktion erhalten haben oder Sie zur Durchführung eines Software-Updates Ihres Fahrzeugs aufgefordert wurden, wissen Sie mit Sicherheit, dass Sie vom Dieselskandal betroffen sind.

Was kostet mich die Durchsetzung meiner Schadensersatzansprüche?

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, dann können Sie Ihre Ansprüche im Dieselskandal sorgenfrei einklagen, denn diese übernimmt nach Zusage die Prozesskosten. Sie zahlen dann ausschließlich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung an Ihren Versicherungsdienstleister. Wir übernehmen die Abwicklung mit Ihrem Versicherer auf Wunsch und beraten Sie gern auch in allen verwaltungsrechtlichen Fragen zum Dieselskandal Schadensersatz.

Auch ohne eine Rechtsschutzversicherung können Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz im Dieselskandal ohne jedes Kostenrisiko geltend machen. Um Ihnen eine kostenfreie Klage ohne Rechtsschutz zu ermöglichen, arbeiten wir mit einer Reihe von Prozesskostenfinanzierern zusammen. Diese übernehmen die Kosten Ihrer Individualklage im Dieselskandal. Nur im Erfolgsfall bezieht der jeweilige Prozesskostenfinanzierer eine einzelfallabhängige, geringe Gewinnbeteiligung. Auch hierzu beraten wir Sie gern.

Gelten meine Ansprüche auf Schadensersatz noch, wenn ich das Fahrzeug bereits verkauft habe?

Ja. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Schadensersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals auch nach dem Verkauf eines manipulierten Fahrzeugs weiter bestehen. Viele Diesel-Modelle haben aufgrund des Skandals massiv an Wert verloren, sodass sie auf dem Gebrauchtwagen-Markt wesentlich weniger Geld eingebracht haben. Zudem hätten Sie Ihr manipuliertes Fahrzeug ursprünglich sicher nicht zu den gleichen Konditionen gekauft, wenn Sie bereits damals von dem Abgasskandal gewusst hätten.  Allerdings kann das vorhandene Fahrzeug als Beweismittel dienen und den Prozess der Schadensersatzforderung erheblich erleichtern. Dies trifft insbesondere auf Fahrzeuge zu, deren Abschalteinrichtungen noch nicht höchstrichterlich bewertet wurden. Deshalb raten wir Ihnen dazu, Ihr Auto nicht ohne Rücksprache mit uns zu verkaufen, wenn Sie Schadensersatzansprüche wegen des Abgasskandals durchsetzen möchten. Unsere Experten beraten Sie gern kostenfrei dazu, ob ein Verkauf in Ihrem Fall Sinn ergibt.

Kann mein Anspruch auf Schadensersatz verjähren?

Für Betrug und sittenwidrige Handlungen besteht in Deutschland eine Verjährungsfrist in Höhe von drei Jahren zum Jahresende ab Kenntnis der geschädigten Person. Anschließend lassen sich die Schadensersatzansprüche von betroffenen Verbrauchern nicht mehr vollständig durchsetzen. Für Neuwagenkäufer im Dieselskandal bestehen auch nach dem Eintreten dieser Verjährung noch Restschadensersatzansprüche gemäß § 852 BGB. Das hat der BGH bestätigt. Diese Restschadensersatzansprüche lassen sich bis zu zehn Jahre nach dem Kaufdatum durchsetzen. 

Was bedeutete Restschadensersatzanspruch und wie hoch ist dieser?

Durch Restschadensersatzansprüche sollen vom Dieselskandal betroffene Fahrzeughalter für die Bereicherung durch die Manipulationen entschädigt werden. Das bedeutet, dass der jeweilige Fahrzeughersteller den Käufern die Summe erstatten muss, die das Unternehmen mit dem Betrug am Fahrzeug verdient hat.

Die Höhe des Restschadensersatzanspruches, der Ihnen zusteht, berechnet sich ähnlich wie der herkömmliche Dieselskandal Schadensersatz, nämlich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des betroffenen Fahrzeugs abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung sowie ggf. der Händlermarge in Höhe von 15 Prozent.

Informationen zu den Herstellern

VW
VW gilt als Wiege des Abgasskandals. Fahrzeuge mit den Motorentypen EA 189, EA 288 sowie EA 896, EA 897 und EA 898 wurden illegal manipuliert. Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter haben deshalb Anspruch auf Schadensersatz.
Audi
Neben der Abschalteinrichtung im Motor EA189 wurde in den Modellen der V6- und V8-Motoren weitere Abschalteinrichtungen entdeckt. Zudem stehen selbst benzinbetriebene PKW von Audi unter Verdacht, illegal manipuliert worden zu sein. Betroffene Halter können Schadensersatzansprüche geltend machen und profitieren dabei von einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung.
Porsche
Eigentlich steht Porsche für leistungsstarke Luxuswagen von hoher Qualität. Umso mehr wurden Porsche-Besitzer dadurch geschockt, dass auch Fahrzeuge des Stuttgarter Autobauers vom Abgasskandal betroffen sind. Die PKW stoßen teilweise mehr als das Zehnfache der erlaubten Schadstoffmenge aus. Durch den Skandal haben die betroffenen Porsche-Modelle enorm an Wert verloren.
Mercedes
Mercedes hat mit ganz eigenen Methoden bei seinen Dieselmotoren geschummelt. Mittlerweile mussten zahlreiche Mercedes Benz-Modelle wegen des Abgasskandals zurückgerufen werden.
Fiat
Seit Ende 2020 nimmt auch der Fiat Abgasskandal an Fahrt auf. Rund 200.000 manipulierte Diesel-Fahrzeuge aus dem Fiat Chrysler-Konzern (heute Stellantis) wurden in Deutschland zugelassen. Die ca. 30 vom Fiat Abgasskandal betroffenen Modelle sind Teil der Eigenmarke Fiat aber auch weitere Marken des Fiat-Chrysler Konzerns wie Alfa-Romeo, Iveco und Jeep wurden manipuliert.
Opel
Der Dieselskandal hat Opel eingeholt, auch wenn es lange nicht danach aussah. Neue Erkenntnisse im Opel Dieselskandal zeigen: Auch der Rüsselsheimer Autohersteller hat seine Fahrzeuge im Opel Abgasskandal manipuliert.
Skoda
Auch die VW-Tochter Skoda ist vom Dieselskandal betroffen. Das Unternehmen hat in seinen Diesel-Fahrzeugen manipulierte VW-Motoren eingebaut. Zahlreiche Skoda-Modelle wurden deshalb bereits vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen.
Seat
Auch Modelle von Seat sind vom Abgasskandal betroffen. Das Tochterunternehmen der Volkswagen AG hat sowohl den "Schummelmotor" E189 als auch dessen Nachfolger, den EA288 in diversen Modellen verbaut.
BMW
Laut Messungen der Deutschen Umwelthilfe sind mehrere BMW-Modellvarianten der 3er-, 4er-, 5er- und 7er-Serie vom Abgasskandal betroffen. Gleiches gilt für den X1, X3, X5 und M550d. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits ein Verfahren gegen BMW eingeleitet. Betroffene Fahrzeughalter können hohe Entschädigungen durchsetzen.

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