02.
Feb 2024

Dritte Durchsuchung wegen des DWS Greenwashing-Skandals

Nachdem Ermittler der Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits im Mai 2022 und im Januar 2024 mehrere Geschäftsgebäude der DWS wegen des Greenwashing-Skandals durchsuchten, kam es gestern erneut zu einer Razzia in der Frankfurter Firmenzentrale von Deutschlands größtem Vermögensverwalter. Hintergrund der Ermittlungen sind Vorwürfe, die DWS habe Fondsprodukte als nachhaltig beworben, obwohl diese in Wahrheit gar nicht nachhaltig waren. Betroffene Fondsanleger haben aufgrund des DWS Greenwashing-Skandals Anspruch auf Schadensersatz.

Staatsanwaltschaft möchte DWS-Mitarbeiter möglicherweise verunsichern

Die gestrigen Durchsuchungen der DWS-Zentrale erfolgten unmittelbar, nachdem das börsengelistete Unternehmen die Ergebnisse für das abgelaufene Geschäftsjahr präsentiert hat. Dass das Unternehmen auch 2023 über 500 Millionen Euro Gewinn gemacht hat, dürfte die DWS-Anleger aktuell noch beruhigen. Die Greenwashing-Ermittlungen hingegen sorgen bei vielen Investoren vermutlich für Unruhe.

Das liegt unter anderem daran, dass momentan vollkommen unklar ist, wann die Ermittlungen beendet werden, wobei ein positiver Ausgang für die DWS quasi ausgeschlossen werden kann. Dafür spricht unter anderem die Tatsache, dass auch in den USA schon eine Millionenstrafe in der Sache gegen die DWS verhängt wurde.

Insgesamt sollen die Frankfurter Ermittler mittlerweile schon über drei Millionen Dokumente von der DWS gesichert haben. Beobachter vermuten, dass sie mit der erneuten Durchsuchung auch Druck auf nervöse DWS-Mitarbeiter ausüben wollte, um mögliche Kronzeugen für sich zu gewinnen. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte sich aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht weiter zu ihrem Vorgehen äußern.

 

DWS droht Klagewelle von Fondsanlegern

Der DWS droht wegen des Greenwashing-Skandals allerdings nicht nur eine hohe Strafzahlung. Stattdessen könnte das Unternehmen finanziell deutlich stärker belastet werden, wenn betroffene Fondsanleger sich gegen die irreführende Werbung der DWS zur Wehr setzen und Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Betroffene Anleger haben nämlich grundsätzlich die Möglichkeit, ihre vollständigen Investitionen rückgängig zu machen. Schließlich hätten diese wohl nicht oder zumindest nicht zu denselben Konditionen in als nachhaltig deklarierte Fondsprodukte der DWS investiert, wenn sie zum Investitionszeitpunkt von dem Betrug gewusst hätten.

 

Betroffene Anleger können getätigte Investitionen rückgängig machen

Greenwashing-Klagen gegen Vermögensverwalter ergeben vor allem dann Sinn, wenn der jeweilige Fonds schlecht performt und Verluste eingebracht hat. Andernfalls ist es nämlich möglich, das investierte Geld einfach ohne Verluste abzuziehen und in einen tatsächlich nachhaltigen bzw. einen anderen Fonds zu investieren.

Goldenstein Rechtsanwälte berät betroffene Anleger kostenfrei bezüglich ihrer möglichen Rechte in der Sache. Die Kanzlei hat unter anderem eine ausführliche Landingpage zum Thema DWS-Greenwashing erstellt, auf der sich DWS-Anleger über den Sachverhalt informieren können. Zudem können DWS-Anleger der Kanzlei über ein sicheres Online-Formular Informationen zu ihrem Investment in ein Fondsprodukt der DWS übermitteln und bestehende Rechtsansprüche gegen die DWS anschließend von den Experten der Kanzlei prüfen lassen. Dieser Service ist selbstverständlich komplett unverbindlich und kostenfrei.

 

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