EuGH DIESEL-URTEIL:
GRUNDSATZ-URTEIL IM DIESELSKANDAL

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Aktuelles EuGH Diesel-Urteil stärkt Verbraucherrechte enorm

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach verbraucherfreundlich im Dieselskandal positioniert. Am 21.03.2023 haben Europas oberste Zivilrichter im einem Grundsatz-Urteil entschieden, das für betroffene PKW-Halter schon bei einer fahrlässigen Schädigung Schadensersatzansprüche im Abgasskandal bestehen. Millionen betroffener Diesel-Fahrer profitieren von dieser verbraucherfreundlichen Rechtsprechung, denn die Hürden für eine erfolgreiche Schadensersatzklage werden damit deutlich gesenkt. Der Automobilindustrie droht nun eine neue Klagewelle. Erfahren Sie hier die wichtigsten Infos zum Diesel-Urteil des EuGH. 

ERFOLGSAUSSICHTEN FÜR SCHADENSERSATZKLAGEN SO HOCH WIE NIE

Das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH wird die Rechtsdurchsetzung von betroffenen Verbrauchern massiv vereinfachen. Wir erklären, warum das so ist.

ABSCHALTEINRICHTUNGEN SIND ILLEGAL

Der EuGH hatte bereits 2020 entschieden, dass eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt ist, wenn der Motor ansonsten unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Auf die meisten Abschalteinrichtungen wie etwa das sogenannte Thermofenster trifft diese Bedingung jedoch nicht zu.

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EuGH-Urteil 2020: Abschalteinrichtungen sind illegal

Der EuGH hat sich bereits am 17.12.2020 in einem Grundsatz-Urteil verbraucherfreundlich im Dieselskandal positioniert. Die verantwortlichen Richter bewerteten Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen als illegal, sofern der Schadstoffausstoß dadurch im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegt. Diese Entscheidung brachte den Abgasskandal damals erneut ins Rollen. Zwar war zu dieser Zeit schon lange bekannt, dass nicht nur VW, sondern auch andere Hersteller wie Mercedes und Fiat diverse Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut hatten. Doch diese Entscheidung stellte ein für alle Mal fest, dass diese Formen der Manipulation illegal sind.  

Bis zu diesem Urteil rechtfertigten viele Hersteller die Verwendung von Abschalteinrichtungen mit dem Schutz des Motors. Dieser Argumentation folgten die EuGH-Richter jedoch nicht. So ist eine Abschalteinrichtung nur dann erlaubt, wenn der Motor ohne die Abschalteinrichtung unmittelbare Schäden erleidet oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen würden. Das ist allerdings meist nicht der Fall. Tatsächlich schützen Abschalteinrichtungen höchstens vor dem Verschleiß oder der Verschmutzung des jeweiligen Motors und sind damit laut EuGH nicht zulässig.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles EuGH Diesel-Urteil wird bisherige Rechtsauffassung höchstwahrscheinlich kippen

Der EuGH bewertet Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster eindeutig als illegalIn Deutschland allerdings rechtfertigen entsprechende Fahrzeug-Manipulationen für den Bundesgerichtshof (BGH) deshalb noch keine Schadensersatzansprüche. Denn der BGH sah in der Verwendung solcher Abschalteinrichtungen bislang keine arglistige Täuschung der betroffenen Verbraucher durch die Hersteller, sondern lediglich eine fahrlässige Schädigung.

Und das reicht aktuell laut BGH nicht aus, um erfolgreiche Schadensersatzansprüche gegenüber den Autobauern geltend zu machen. Der EuGH sieht das nun anders: Am 21.03.2023 haben die EuGH-Richter in einem verbraucherfreundlichen Diesel-Urteil entschieden, dass Autobauer schon bei einer fahrlässigen Schädigung im Abgasskandal haften. Nun müssen die BGH-Richter ihre bisherige Rechtsprechung in der Sache basierend auf diesem Urteil korrigieren  zu Gunsten der klagenden Verbraucher.

Das sind die Hintergründe des anstehenden EuGH-Urteils

Im Verfahren C-100/21 vom 21.03.2023 ging es um ein Mercedes-Fahrzeug mit verbautem Thermofenster. Konkret wurde das Diesel-Auto so manipuliert, dass es nur bei Temperaturen in Höhe von circa 15 bis 30 Grad die Schadstoff-Grenzwerte einhält. Das sind Temperaturen, die so auch auf dem Prüfstand zur Typgenehmigung herrschenZufall ist das nicht. Liegen die Temperaturen unter- oder oberhalb dieses Fensters, wird die Abgasreinigung stark heruntergefahren bzw. komplett abgeschaltet.

EuGH-Generalanwaltschaft positionierte sich bereits verbraucherfreundlich

Bereits im Juni 2022 gab der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos im Rahmen eines Schlussantrages bekannt, dass es seiner Meinung nach keine Rolle spielt, ob der Manipulation eines Diesel-Autos ein nachweislich sittenwidriges oder nur ein fahrlässig schuldhaftes Verhalten zu Grunde liegt. Wenn ein Auto die vorgeschriebenen EU-Umweltnormen nicht erfüllt, entsteht den betroffenen Fahrzeughaltern in jedem Fall ein Schaden, der die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen rechtfertigt. 

Die EuGH-Richter folgten dieser Rechtsauffassung nun und urteilten zugunsten geschädigter Verbraucher im Abgasskandal. Damit kam es zu einer Grundsatzentscheidung, die nicht nur Mercedes betrifft, sondern auch zahlreiche andere Autobauer.

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Durchsetzung von Verbraucherrechten bald deutlich leichter

Das aktuelle EuGH-Urteil wird die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Hunderttausende Verbraucher im Dieselskandal massiv vereinfachen. Denn zahlreiche Hersteller, darunter VW, Mercedes, Fiat und Opel verbauten jahrelang temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen.  

Die EuGH-Richter haben in dem Zusammenhang entschieden, dass schon eine fahrlässige Schädigung für eine erfolgreiche Diesel-Klage ausreicht. Dies könnte auch in Deutschland zeitnah zu einer neuen Klagewelle führen. Denn mit diesem Urteil hat auch der BGH keine andere Möglichkeit, als seine bisherige Rechtsprechung in der Sache anzupassen. Folglich werden die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal höchstwahrscheinlich deutlich gesenkt werden. 

Künftig müsste bei einem Klageverfahren nur noch der Nachweis einer illegalen Abschalteinrichtung erfolgen. Bei amtlich zurückgerufenen Fahrzeugen stellt das kein Problem dar. Und auch bei nicht zurückgerufenen Autos könnte dies mithilfe eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden. 

EuGH ermöglichte DUH-Klagen wegen Thermofenster

Im November 2022 machte der EuGH erneut seinen Standpunkt zum Thermofenster klar. Die Richter entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typengenehmigungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) klagen darf. Auch in diesem Fall ging es um das Thermofenster, das VW im Rahmen des Diesel Software-Updates verwendete und im Jahr 2016 nach einer Freigabe des KBA allein in Deutschland in mehr als zwei Millionen Diesel-Fahrzeugen installierte.  

Der EuGH ermöglichte der DUH, rechtlich gegen diese Genehmigung des KBA vorzugehen. Im Rahmen einer Klage erklärte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein das VW Software-Update daraufhin für illegal. In den kommenden Monaten müssen sich das Schleswiger Richter mit 118 ähnlichen Klagen der DUH auseinandersetzen. Es drohen zahlreiche neue Diesel-Rückrufe. Damit beginnt auch für Verbraucher, die mit der Durchführung eines Software-Updates auf ein Ende des Dieselskandals hofften, das Spiel von vorn.

So geht es nach dem Diesel-Urteil des EuGH im Abgasskandal weiter

Der Abgasskandal wird auch nach acht Jahren so schnell kein Ende finden. Die Richter am Bundesgerichtshof werden sich zeitnah zum aktuellen EuGH-Urteil äußern müssen. Dies gaben sie bereits vor dem Urteil bekannt.

Bislang zweifelten die obersten Zivilrichter Deutschlands Entschädigungsansprüche klagender Verbraucher im Zusammenhang mit dem Thermofenster an, da es sich ihrer Meinung nach lediglich um eine fahrlässige Schädigung handelt. Mit der verbraucherfreundlichen Entscheidung der EuGH-Richter muss der BGH seine Rechtsauffassung nun anpassen und die Hürden für erfolgreiche Schadensersatzklagen deutlich senken. Der Automobilindustrie droht damit eine neue Klagewelle. 

Unser Tipp: Informieren Sie sich schnellstmöglich zu Ihren Ansprüchen. Um zu prüfen, wie hoch Ihre Entschädigung sein kann, füllen Sie einfach unser Formular aus und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich von unseren Rechtsexperten beraten.

So setzen sich die Entschädigungen zusammen

Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung oder der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.

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Welche Motoren betrifft das EuGH-Urteil?

Das Diesel-Urteil betrifft zahlreiche Motoren, die Abschalteinrichtungen enthalten. Dazu zählen unter anderem die VW-Motoren EA288, EA896, EA897 und EA898. Selbst das VW Software-Update, mit dem die Abgasreinigung der manipulierten EA189-Motoren normalisiert werden sollte, enthält eine Abschalteinrichtung. Darüber hinaus lässt sich das Diesel-Urteil auch auf die manipulierten Motoren von namhaften Herstellern wie Mercedes und Fiat übertragen. So sind beispielsweise Mercedes-Benz-Motoren der Typen OM 607, OM 640, OM 642, OM 651, OM 622 und OM 626 manipuliert worden. Der Fiat-Abgasskandal betrifft die Motoren 1.3 Liter Multijet, 1.3 Liter 16V Multijet, 1.6 Liter Multijet, 1.6 Liter, 2.0 Liter Multijet, 2.0 Liter, 2.2 Liter Multijet II, 2.3 Liter, 2.3 Liter Multijet, 3.0 Liter. Generell kann davon ausgegangen werden, dass nahezu sämtliche Diesel-Fahrzeuge, die zwischen 2008 und 2019 unter den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 zugelassen wurden, Abschalteinrichtungen enthalten.  

Gern beraten unsere Experten Sie kostenlos, ob auch Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Füllen Sie dazu einfach unser Formular aus. 

Welche Hersteller betrifft das EuGH-Urteil im Dieselskandal?

Das EuGH-Urteil betrifft fast die gesamte Automobilindustrie, denn nahezu sämtliche Hersteller haben Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster in ihren Fahrzeugen verbaut. Dazu zählen unter anderem namhafte Hersteller wie Volkswagen, Audi, Opel und Mercedes. Auch etliche Wohnmobile mit Fiat- und Iveco-Motoren enthalten temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen. All diesen Autobauern drohen nun neue Klagewellen.

Wie erfahre ich, ob mein Fahrzeug illegal manipuliert wurde? 

Wer ein Diesel-Fahrzeug besitzt, das nach 2007 und vor 2020 gebaut wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit vom Abgasskandal betroffen. Mittlerweile ist klar, dass selbst Benziner illegal manipuliert wurden. Betroffene Halter werden jedoch nicht umgehend von dem jeweiligen Autobauer über den Skandal informiert. Erst wenn ein offizieller Rückruf erfolgt, wenden sich die Fahrzeughersteller an ihre betrogenen Kunden. Betroffene Halter sollten sich jedoch frühzeitig bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Wer zu lange mit der Durchsetzung der eigenen Schadensersatzansprüche wartet, verliert möglicherweise seinen Rechtsanspruch. 

Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können an den jeweiligen Hersteller gegen eine Entschädigung zurückgegeben werden, um im Gegenzug Schadensersatz zu erhalten. Die jeweilige Entschädigungssumme im Dieselskandal setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer sogenannten Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung oder der individuellen Nutzungsdauer des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Kläger Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.  

Alternativ besteht oftmals die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und etwa 20-25 Prozent des Kaufpreises als Entschädigung geltend zu machen. 

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Deutsche PKW-Halter sollten sich schnell wehren – Verjährung droht!

Für betroffene Verbraucher entsteht durch den Abgasskandal ein enormer Schaden. Dieser Wertverlust betrifft nachweislich manipulierte Autos umso mehr. Die Halter von manipulierten Fahrzeugen können sich jedoch gegen den Betrug wehren und hohe Entschädigungen durchsetzen. Doch betroffene Verbraucher sollten sich mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche nicht zu viel Zeit lassen. Denn wer zu lange mit der Durchsetzung seiner Rechte wartet, könnte seine Rechtsansprüche aufgrund der eintretenden Verjährungsfrist verlieren.  

Neue Klagewelle im Anmarsch: Verbraucher sollten nicht zu lange abwarten 

Da mehrere Automobilhersteller, darunter Mercedes, VW, Opel und Fiat illegale Abschalteinrichtungen wie etwa das Thermofenster in ihren Diesel-Fahrzeugen verbaut haben, könnte das aktuelle EuGH-Urteil zu einer regelrechten Klagewelle führen. Denn nun wissen Verbraucher im Abgasskandal, dass sie definitiv Anspruch auf Schadensersatz haben. 

Betroffene Fahrzeughalter sollten sich daher jetzt schon bezüglich ihrer Rechte informieren. Eine eintretende Klagewelle könnte einige deutsche Gerichte an ihre Belastungsgrenzen führen. Daher gilt: Je früher Verbraucher ihre Entschädigungsansprüche geltend machen, desto schneller kommen sie an ihr Recht. Wir raten betroffenen PKW-Haltern daher, sich rechtzeitig zu informieren und stehen gern für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. 

Weitere Fragen zum EuGH-Urteil im Dieselskandal

Wie hoch ist der Schadensersatzanspruch im Dieselskandal?

Die Höhe des Schadensersatzes im Dieselskandal hängt von dem ursprünglichen Kaufpreis des betroffenen PKW ab. Im Schnitt setzen wir Entschädigungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro für unsere Mandanten durch. Natürlich fallen die Entschädigungen für hochpreisige Fahrzeugmodelle in der Regel deutlich höher aus, da die Anschaffungskosten der Fahrzeuge entsprechend höher sind.

Die Durchsetzung von Schadensersatz lohnt sich dennoch, unabhängig von dem betroffenen Modell: Die PKW haben aufgrund des Skandals nämlich enorm an Wert verloren. Wer seine Schadensersatzansprüche im Dieselskandal geltend macht, erhält daher im Normalfall deutlich mehr Geld, als er auf dem Gebrauchtwagenmarkt bekommen würde.

Wie setzen sich die Entschädigungen im Dieselskandal zusammen?

Wer sein manipuliertes Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückgibt, hat Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugszinsen ab dem Tag der Klage-Erhebung. Lediglich die bisherige Laufleistung oder die bisherige Nutzungsdauer müssen sich betroffene PKW-Halter von ihrer Entschädigung abziehen lassen. Dies ist gängig, da die PKW trotz des Betruges genutzt werden konnten. Alternativ gibt es in vielen Fällen auch die Option, das Fahrzeug zu behalten. Auf diesem Weg lassen sich ungefähr 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Entschädigung geltend machen.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung, um meine Rechte im Abgasskandal durchzusetzen?

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die vollen Verfahrenskosten für betroffene PKW-Halter im Abgasskandal. Wer nicht versichert ist, kann seine Schadensersatzansprüche dennoch risikofrei durchsetzen: Wir arbeiten diesbezüglich mit Prozesskostenfinanzierern zusammen, die die Verfahrenskosten unserer Mandanten vorstrecken und lediglich im Erfolgsfall eine Provision beziehen. Sollten Sie Ihr Verfahren dennoch entgegen den Erwartungen verlieren, entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Unsere Mandanten machen es vor

28.257 €
Entschädigung

Bundesgerichtshof Karlsruhe

Für unseren Mandanten und seinen illegal manipulierten VW Sharan haben wir eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 28.257,74 Euro erwirkt. Er hat das Fahrzeug im Jahr 2014 für gerade einmal rund 3.000 Euro mehr als Gebrauchtwagen mit einem Tachostand von 20.000 Kilometern gekauft und damit bis zum Zeitpunkt der Verhandlung 52.229 Kilometer zurückgelegt. Ein vergleichbares, nicht manipuliertes Auto wäre auf dem Gebrauchtwagenmarkt lediglich rund 12.700 Euro Wert gewesen.

31.121 €
Entschädigung

Landgericht Heilbronn

Unsere Mandantin hat für ihren manipulierten Audi Q5 eine Entschädigung in Höhe von 31.121,87 Euro erhalten. Das Fahrzeug wurde im Jahr 2016 zu einem Kaufpreis von 45.250 Euro erworben und hatte bis zum Tag der Verhandlung bereits 121.573 Kilometer zurückgelegt. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt würde ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug gerade einmal rund 22.000 Euro einbringen.

Ihre Entschädigung
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Weitere Erfolge im Abgasskandal

audi/A6 Avant
Kaufjahr
2012
Km-Stand
79.415km
Verkaufswert:
15.000€
Entschädigung:
26.614€
Vorteil der Klage:
+11.614€
LG Freiburg | 8 O 113/21
audi/TT Roadster
Kaufjahr
2011
Km-Stand
85.361km
Verkaufswert:
12.500€
Entschädigung:
28.714€
Vorteil der Klage:
+16.214€
LG Frankfurt a.M. | 2-12 O 187/21
vw/Tiguan
Kaufjahr
2012
Km-Stand
79.349km
Verkaufswert:
15.000€
Entschädigung:
23.528€
Vorteil der Klage:
+8.528€
LG Heilbronn | 3 O 180/20
vw/Tiguan
Kaufjahr
2014
Km-Stand
85.555km
Verkaufswert:
12.700€
Entschädigung:
27.059€
Vorteil der Klage:
+14.359€
LG Berlin | 63 O 111/20
porsche/Macan S
Kaufjahr
2013
Km-Stand
74.392km
Verkaufswert:
36.800€
Entschädigung:
50.771€
Vorteil der Klage:
+13.971€
LG Ravensburg | 2 O 160/21

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