03.
Jun 2024

LG Berlin: Zockerin erhält über 34.000 Euro von BWIN zurück

Die Marke BWIN ist vielen Menschen in Deutschland bekannt, denn der Glücksspiel- und Sportwettenanbieter wirbt seit Jahren offensiv in Deutschland um Kunden. Nur die wenigsten wissen allerdings nicht, dass BWIN hierzulande jahrelang ohne gültige Lizenz aktiv war. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre Verluste zurückfordern, wie auch das Landgericht (LG) Berlin aktuell im Rahmen eines von der Verbraucherkanzlei Goldenstein Rechtsanwälte geführten Verfahrens bestätigte.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

In dem Verfahren am Landgericht Berlin ging es um die Klage eine Frau, die zwischen September 2016 und September 2020 insgesamt 58.077,05 Euro auf der Website von BWIN einzahlte und sich lediglich 23.552,72 Euro wieder auszahlte. Die restlichen 34.524,33 Euro hat sie auf der Website verzockt. Während dieses Zeitraumes verfügte Electra Works, die Betreibergesellschaft von BWIN, allerdings über keine bundesweit gültige Lizenz für Online-Glücksspiel, sondern nur über eine Konzession der Regierung von Gibraltar sowie von der UK Gambling Commission.

Generell kam es erst im Juli 2021 zu einer bundesweiten Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes, als der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat. Zuvor gab es lediglich in Schleswig-Holstein eine Ausnahmeregelung, wobei sich dort lizenzierte Unternehmen auch nur an Bewohner des nördlichsten Bundeslandes der Nation richten durften. Dennoch warben zahlreiche Online-Glücksspielanbieter bereits Jahre vor dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages im gesamten Bundesgebiet um deutsche Kunden – so auch Electra Works.

Ohne eine bundesweit gültige Glücksspiellizenz hätte das Unternehmen allerdings nie Geld von deutschen Verbrauchern annehmen dürfen. Deshalb können betroffene Glücksspieler ihre erlittenen Spielverluste von Electra Works und anderen Unternehmen ohne deutsche Konzession bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückfordern. Das sah auch das Landgericht Berlin so und sprach der Mandantin von Goldenstein Rechtsanwälte nun die vollständige Erstattung ihrer Verluste zu.

 

Rückforderung von Spielverlusten: Risikofreie Rechtsdurchsetzung ist möglich

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt deutsche Glücksspieler bereits seit mehreren Jahren dabei, ihre Verlustsummen aus illegalem Online-Glücksspiel zurückzufordern und hat bereits mehr als 650 Urteile zugunsten ihrer Mandanten erwirkt. Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Kanzlei können betroffene Spieler in wenigen Schritten prüfen, ob sie Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Online-Spielverluste haben. Die Experten der Kanzlei prüfen die Angaben im Anschluss und beraten die jeweiligen Verbraucher kostenfrei und unverbindlich bezüglich ihrer rechtlichen Möglichkeiten in der Sache.

Klagen gegen Online-Glücksspielanbieter sind in vielen Fällen ohne Risiko möglich. Sogenannte Prozesskostenfinanzierer übernehmen nämlich sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten von Spielern und zahlen im Falle einer juristischen Niederlage sogar die Kosten der Gegenseite. Lediglich im Erfolgsfall werden Prozesskostenfinanzierer mit einer Provision an der fälligen Entschädigung beteiligt. Dadurch können Spieler ihre Verluste zurückverlangen, ohne dafür einen einzigen Cent in Anwalts- oder Gerichtskosten investieren zu müssen.

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch: