Diesel Nachrüstungen
für Abgasskandal-Fahrzeuge
Wie sinnvoll ist eine Nachrüstung und wer trägt die Kosten?
Abgasskandal-Autos droht die Stilllegung, da sie unerlaubt viele Stickoxide ausstoßen und die geltenden Umweltrichtlinien damit nicht erfüllen. Mit einer Diesel-Nachrüstung soll der Schadstoff-Ausstoß gesenkt und ein drohendes Fahrverbot umgangen werden. Fahrzeughalter hätten so die Möglichkeit, ihren manipulierten Diesel weiterhin zu nutzen.
Im Jahr 2019 genehmigte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erstmals Hardware-Nachrüstungen, indem es sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) für solche Diesel-Nachrüstungen erteilte. Doch für wen kommt eine Nachrüstung überhaupt in Frage?
Hier erfahren Sie, welche Fahrzeug-Modelle nachgerüstet werden können, was betroffene Diesel-Fahrer vor einer möglichen Nachrüstung beachten müssen und wieso sich Verbraucher unabhängig von einer solchen Nachrüstung über ihre Rechtsansprüche im Rahmen des Abgasskandals informieren sollten.
Welche Nachrüstungs-Möglichkeiten Sie haben, ob sich ein solches Hardware-Update wirklich lohnt, wie viel es kostet und weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.


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Software- oder Hardware-Update: Was hilft wirklich?
Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals kommt es immer wieder zu amtlichen Rückrufen manipulierter Fahrzeuge durch das KBA. Im Zuge dieser Rückrufe sollen die betroffenen Diesel-Modelle mithilfe eines Updates sauber gemacht werden. Die Automobilhersteller entscheiden sich in der Regel für ein Software-Update, da das für sie weitaus günstiger ist als die Nachrüstung der Hardware. Durch das Aufspielen des Software-Updates wird die genutzte Manipulationssoftware dauerhaft entfernt. Die Abgasreinigung des manipulierten PKWs soll damit normalisiert werden.
Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass solche Updates auch zahlreiche Risiken mit sich bringen. So klagen viele Fahrzeughalter nach der Durchführung über Folgeschäden, darunter verrußte Filteranlagen sowie ein erhöhter Kraftstoffverbrauch und sogar schwerwiegende Motorschäden. Auch haben Tests belegt, dass sich der Schadstoff-Ausstoß bei einigen Fahrzeugen nach dem Update sogar noch weiter erhöht hat. Einige Experten sind sich daher sicher, dass nur eine Nachrüstung der Hardware eine wirklich wirksame Lösung darstellt, um den Schadstoffausstoß der manipulierten Autos auf ein gesetzeskonformes Niveau zu bringen. Dennoch sträuben sich die Hersteller gegen die effektivere, aber teurere Diesel-Nachrüstung.
Wie funktioniert die Diesel Nachrüstung?
Je nach Hersteller können sich die Nachrüstungssysteme voneinander unterscheiden. Der bekannte Katalysatoren-Hersteller Twintec-Baumot hat beispielsweise das sogenannte BNOx-SCR-System entwickelt, womit die Emissionswerte von Euro 5-Fahrzeugen auf das Euro 6-Niveau gesenkt werden können. Durch den Einbau verschiedener Komponenten, wie einem größeren AdBlue-Tank, einem Hydrolyse- und Steuergerät sowie diverser Sensoren, soll die Stickoxid-Emission (NOx) verringert werden.
Herzstück des Umbausatzes ist ein weiterentwickeltes SCR-System (Selektive katalytische Reduktion), bei dem die AdBlue-Flüssigkeit anders als bei einem üblichen SCR-Katalysator in einen separat platzierten, elektrischen Generator eingespritzt wird. Dort verdampft sie und wird anschließend in den Abgasstrang weitergeleitet.
Das zugeführte Reduktionsmittel AdBlue, eine Harnstofflösung, wandelt die NOx-Emission in die neutralen Komponenten Wasser, Stickstoff und Kohlendioxid um. Auf diese Weise kann die Stickstoff-Emission unter normalen Straßenbedingungen um bis zu 93 Prozent reduziert werden.
Auch das Unternehmen Oberland-Mangold erhielt im Jahr 2020 die ABE für ihr Nachrüstungssystem NeoPlus. Damit wird das schon vorhandene SCR-System in betroffenen VW-Fahrzeugen durch ein leistungsstärkeres Abgasreinigungssystem ersetzt die Reduktion von Stickoxiden damit ermöglicht.
Welche Modelle können nachgerüstet werden?
Im Jahr 2019 hat das KBA die Diesel-Nachrüstung verschiedener Euro 5-Modelle der Marken VW, Audi, Mercedes, SEAT, Skoda, Volvo und BMW genehmigt. Der Filterspezialist HJS entwickelte sogar eine SCR-Nachrüstlösung, die auch für Wohnmobile geeignet ist. Auch der Bamberger Technologie-Entwickler Dr Pley arbeitet aktuell an Nachrüstungssystemen für manipulierte Wohnmobil-Modelle, die auf dem Fiat Ducato, dem VW T5 und dem Iveco Daily basieren.
Die Nachrüstsätze der unterschiedlichen Anbieter werden oft nur für die Nachrüstung bestimmter Modelle und Fahrzeug-Typen angeboten. So konzentriert sich der Filterspezialist HJS beispielsweise auf die Nachrüstung von Liefer- und Handwerkerfahrzeugen sowie von Wohnmobilen. Das NeoPlus-System von Oberland-Mangold wird aktuell nur für folgende Modelle mit EA189-Motor angeboten: VW Sharan 2.0 TDI, Audi Q5 2.0 TDI quattro sowie SEAT Alhambra 2.0 TDI. Betroffene Fahrzeughalter sollten sich demnach bei den Anbietern und Vertriebspartnern informieren, ob ihr Fahrzeug für die jeweilige Nachrüstung geeignet ist.
Wer trägt die Kosten für die Diesel Nachrüstung?
Je nach Anbieter variieren die Preise für die Nachrüstungssysteme. Die Kosten für das NeoPlus-System der Firma Oberland-Mangold liegen bei rund 2.300 Euro, hinzu kommen die Kosten für den Einbau. Der Nachrüstsatz der Firma HJS wird zu einem Verkaufspreis von rund 5.800 Euro zuzüglich der Werkstattkosten angeboten. Da die Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen staatlich gefördert wird, können Betriebe hierbei bis zu 4.800 Euro pro Fahrzeug vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur erhalten. Für Wohnmobile gilt diese Förderung nicht.
Obwohl die Automobilhersteller ihre Kunden vorsätzlich hinters Licht geführt haben, muss ein betroffener Fahrzeughalter den Preis für die Diesel-Nachrüstung aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Hersteller Volkswagen und Daimler haben zwar zugestimmt, sich bei der Nachrüstung mit maximal 3.000 Euro pro Fahrzeug zu beteiligen. Allerdings gilt das auch nur für private Fahrzeughalter, die innerhalb der beim Dieselgipfel 2017 festgelegten Schwerpunktregionen oder den jeweils angrenzenden Landkreisen wohnen. Alle andern müssen die Kosten für die Hardware-Nachrüstung selbst tragen, obwohl diese ohne die Manipulation der Automobilindustrie nie nötig gewesen wäre.
Andere Hersteller wie BMW und Volvo dagegen lehnen vollständig ab, sich an den Kosten für die Nachrüstung zu beteiligen. BMW weigert sich sogar, den Einbau eines solchen Systems in den eigenen Niederlassungen durchzuführen. Außerdem hat der Konzern seine Händler sogar darauf hingewiesen, dass im Falle einer solchen Nahrüstung weder Garantie noch Gewährleistung übernommen werde. Doch auch bei VW und Daimler hat die Beteiligung an den Kosten nichts mit Wohlwollen zu tun.
Vorsicht: Automobil-Hersteller verfolgen eigene Ziele
Zwar mag die Bereitschaft von VW und Daimler zur Beteiligung an den Kosten für Hardware-Nachrüstungen im ersten Moment sehr positiv klingen. Nichtsdestotrotz sollten Fahrzeughalter lieber vorsichtig sein und immer erst das Kleingedruckte lesen. Denn für eine finanzielle Beteiligung der Automobil-Hersteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Unter anderem müssen Fahrzeughalter, die die Beteiligung eines Herstellers annehmen, auf sämtliche Schadensersatzansprüche im Dieselskandal verzichten. Sie können dann keine weiteren Ansprüche gegen den Hersteller mehr geltend machen. Betroffene Verbraucher sollten sich daher genau überlegen, ob sie für einen finanziellen Zuschuss durch den Hersteller auf Ihre Rechtsansprüche verzichten wollen. Wir raten Fahrzeughaltern dazu, sich vor dieser wichtigen Entscheidung von einem Experten rechtlich beraten zu lassen.
Fahrverbote durch Diesel Nachrüstung vermeiden
Nachgerüstete Euro 5-Fahrzeuge bleiben auch nach dem Hardware-Update Euro 5-zertifiziert. Aufgrund ihrer verbesserten Emissionswerte fallen sie aber nicht länger unter die derzeit verhängten flächendeckenden Fahrverbote. Die Bundesregierung hat nämlich festgelegt, dass Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, sofern sie im realen Straßenbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen.
Diese Voraussetzung wird mit der Durchführung eines Hardware-Updates erfüllt. Der Fahrzeughalter eines nachgerüsteten PKW erhält einen Eintrag in seinen Fahrzeugschein, welcher die Diesel Nachrüstung bestätigt. Mit diesem Eintrag in die Zulassungsbescheinigung I darf das Fahrzeug somit auch in Diesel-Fahrverbotszonen gefahren werden. Allerdings muss das nicht unbedingt auf Fahrverbote für einzelne Strecken zutreffen, da die Regelungen dort kommunal unterschiedlich ausfallen können.
Lohnt sich die Diesel Nachrüstung?
Ein Fahrzeughalter muss für sich abwägen, ob eine Diesel Nachrüstung sinnvoll ist. Eine Nachrüstung ist klar mit einem ökologischen Nutzen verbunden. Denn ohne eine entsprechende Nachrüstung stoßen die Abgasskandal-Autos eine unerlaubt hohe Menge an Stickoxiden aus, die die Umwelt stark belasten. Auch können Fahrverbote mit einer Nachrüstung vermieden und ein eingetretener Wertverlust des Fahrzeugs zumindest teilweise aufgehalten werden.
Dennoch ist ein hoher finanzieller Aufwand mit einer Diesel Nachrüstung verbunden. Nicht nur die Umrüstung selbst, sondern auch die laufenden Betriebskosten fallen hierbei ins Gewicht. Denn auch ein zusätzlicher AdBlue-Verbrauch ist beispielsweise mit Mehrkosten verbunden, die der jeweilige Fahrzeughalter selbst tragen muss. Allein die Anschaffungskosten des Nachrüst-Systems betragen in der Regel mehrere Tausend Euro. Zwar bieten die Hersteller VW und Daimler ihre Beteiligung an den Kosten an, davon raten wir allerdings klar ab.
Um eine finanzielle Unterstützung zu erhalten, muss ein Fahrzeughalter auf weitere rechtliche Ansprüche gegen den Hersteller verzichten. Daraus ergibt sich ein großer Nachteil für betroffene Verbraucher. Diese haben dann nämlich keine Chance mehr, sich nachträglich gegen den Betrug zu wehren. Betroffene Diesel-Fahrer sollten daher unbedingt zuerst ihre eigenen Ansprüche prüfen, bevor sie einen Deal mit dem Automobilhersteller eingehen.
Diese Ansprüche haben betroffene Fahrzeughalter
Seit dem Bekanntwerden des Abgasskandals haben manipulierte Diesel-Fahrzeuge enorm an Wert verloren. Betroffenen Verbrauchern steht somit Schadensersatz zu. Schließlich hätten sie ihr Diesel-Fahrzeug sicher nicht zu den Konditionen gekauft, wenn sie zum Kaufzeitpunkt bereits von der Manipulation gewusst hätten.
Die Halter von manipulierten Autos können den Wertverlust ihres Fahrzeugs durch eine Diesel-Nachrüstung zwar mindern. Dafür müssen sie allerdings tief in die eigene Tasche greifen und den Betrug der Hersteller teuer bezahlen. Das sollten betroffene Verbraucher nicht auf sich sitzen lassen und ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen. Dafür stehen ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Rückabwicklung
Sie können Ihr Fahrzeug an den verantwortlichen Hersteller zurückgeben und erhalten dafür eine Entschädigung, die sich am ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Davon wird lediglich eine Nutzungsentschädigung abgezogen, welche von der individuellen Laufleistung des Fahrzeugs abhängig ist. Die Entschädigungssumme wird durch Verzugszinsen zusätzlich erhöht, sobald die Klage eingereicht wurde.
Fahrzeug behalten und Schadensersatz erhalten
Oftmals besteht für betroffene PKW-Besitzer auch die Option, das Fahrzeug zu behalten. Hierbei kann eine Entschädigung von rund 20-25 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises geltend gemacht werden. Dadurch lässt sich oft eine höhere Entschädigung durchsetzen als die Hersteller VW und Daimler zu einer Diesel-Nachrüstung beisteuern. In dem Fall würde es sich für Betroffene nicht lohnen, die Zuzahlung zur Beseitigung der Mängel seitens der Hersteller anzunehmen.
Lassen Sie sich jetzt professionell beraten
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte raten betroffenen Verbrauchern dazu, sich nach Erhalt eines Rückrufschreibens schnellstmöglich an einen Rechtsexperten zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten in der Sache zu evaluieren. Gern beraten wir Sie kostenlos und ohne Risiko zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihren Fall.
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